Heute vor genau zwei Jahren gingen Tausende Menschen in Wien und in ganz Österreich auf die Straße, um in Mahnwachen der verstorbenen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr zu gedenken. Nach mehreren Vorfällen rund um Drohungen und Hass gegen Ärzt*innen fordern die beiden Vizepräsidentinnen der Ärztekammer für Wien von der Politik, das Thema Gewaltschutz in der Medizin mehr in den Fokus zu rücken. Mehr
Der Patientenombudsmann der Ärztekammer für Wien, Thomas Holzgruber, fordert die Spitalsbetreiber auf, alle möglichen Vorkehrungen zu treffen, um übermäßige Hitze in den Spitälern zu vermeiden. Schon für gesunde Menschen sei Hitze sehr belastend, für kranken Menschen jedoch könne die lange andauernde extreme Hitze hingegen kritisch werden, so die Ärztekammer. Mehr
Neben der ÖGK hat uns nun auch die KFA die unbefristete Verlängerung des Long-Covid-Maßnahmenpakets bestätigt. Das KFA-Abrechnungsprozedere können Sie hier nachlesen.
Die Verlängerung seitens BVAEB und SVS ist derzeit noch in Abklärung.
In diesem Rundschreiben finden Sie wichtige Informationen zum neuen Service „e-Berechtigung“, der es ermöglicht, dass Patient*innen Ihnen über die MeineSV App den Zugriff auf ELGA freischalten.
Ergänzend dazu dürfen wir Ihnen unter folgenden Links weiterführende Informationen zur e-Berechtigung zur Verfügung stellen:
Vorgehensweise für Personen ohne NFC-fähiges Smartphone:
Zur Nutzung der e-Berechtigung muss der*die betroffene Patient*in nicht im persönlichen Besitz eines Smartphones sein. Ein*e Angehörige*r oder eine Vertrauensperson, die ein NFC-fähiges Smartphone besitzt und die MeineSV App installiert hat, kann hier aushelfen.
Auch Ärzt*innen können im Zuge eines Hausbesuches die Funktion auf dem eigenen Smartphone mit der e-card des*der Patient*in nutzen. Dieser Service ist direkt beim Öffnen der App ohne persönliche Anmeldung verfügbar. Die Person, die den ELGA-Zugriff freischalten möchte, benötigt dann nur seine*ihre persönliche e-Card, die ebenfalls NFC-fähig sein muss. E-Berechtigungen können über EIN Smartphone auch mit unterschiedlichen e-cards erteilt werden.
Wir möchten Sie informieren, dass im Bestellshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) nun auch die COVID-19 Variantenimpfstoffe Comirnaty JN.1 für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder zur Verfügung stehen. Der JN.1 Variantenimpfstoff für Kinder ab 12 Jahren und Erwachsene ist bereits seit 19. Juli 2024 verfügbar.
Alle Gebrauchsinformationen finden Sie unter folgenden Links:
Hier gelangen Sie zu einer aktuellen Umfrage im Rahmen des von der Europäischen Union finanzierten Projekts „Joint Action on Integration of European Reference Networks into National Healthcare Systems“ (JARDIN). Es widmet sich der Verbesserung des Zugangs für Patient*innen bzw. behandelnde Ärzt*innen zu Europäischen Referenznetzwerken (ERN). ERNs sind virtuelle Zusammenschlüsse von hochqualifizierten Gesundheitsdienstleistern in Europa, die der Betreuung von Patient*innen mit seltenen und/oder komplexen Erkrankungen gewidmet sind. Weitere Informationen finden Sie in diesem ÖÄK-Schreiben.
Die Teilnahme ist bis 19. August 2024 möglich. Die Umfrage dient dazu, die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen im Hinblick auf die Kommunikation mit und über ERNs zu erfassen. Jeder Input ist relevant, auch wenn bisher keine Berührungspunkte zu ERNs bestanden.
In diesem Rundschreiben finden Sie alle Informationen zur befristeten Ausweitung der HPV-Impfung bis zum 30. Lebensjahr im Zeitraum von 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2025. Bitte beachten Sie, dass hierfür das hier unter Punkt 4 angeführte Abrechnungsprozedere mit dem Gesundheitsdienst der Stadt Wien zur Anwendung kommt. Die in den Softwaresystemen hinterlegte Pos. Ziff. „HPV1“ darf zu diesem Zweck nicht verwendet werden. Diese gelangt lediglich dann zur Abrechnung, wenn die Impfung außerhalb des kostenfreien Impfprogramms im Rahmen einer medizinischen Indikation erfolgt und von der ÖGK chefärztlich bewilligt wurde. Alle Details dazu finden Sie hier.
Hier finden Sie das aktualisierte Kapitel zum Impfplan Österreich 2023/24 mit den Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19 seitens des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Stand: 18. Juli 2024).
Die EU fördert sowohl die Gründung als auch den Ausbau von Primärversorgungseinheiten. Mit Jahresbeginn 2024 gibt es ergänzend auch für Gruppenpraxen der Fächer Allgemeinmedizin bzw. Kinder- und Jugendheilkunde mit ÖGK-Vertrag und erweitertem Leistungsangebot im Rahmen des Projekts „Attraktivierung und Förderung der Primärversorgung“ die Möglichkeit, auch Förderungen zu beantragen.
Folgende Einreichungsfristen gilt es zu beachten:
Gründungsförderungen (Typ A) für Primärversorgungseinheiten können noch bis 31. Juli 2025 beantragt werden.
Projektförderungen für bestehende Primärversorgungseinheiten (Typ B.1) können bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.
Projektförderungen für Vertragsgruppenpraxen (Typ B.2) können ebenfalls bis 31. Jänner 2026 beantragt werden.
Im Rahmen der neuen Gesundheitsreihe der Ärztekammer für Wien können Interessierte im August die koreanische Kampfkunst Taekwondo ausprobieren. Bitte achten Sie auf kurzfristige Terminänderungen bei Schlechtwetter! Es stehen nur noch wenige Restplätze zur Verfügung.
Im kommenden Monat stehen zwei Termine zur Auswahl:
Für die Anmeldung bitte auf das entsprechende Datum klicken.
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