Im Rahmen der Herbst-Vollversammlung wurden wichtige Beschlüsse gefasst, um die Kammer angesichts der vielfältigen Anforderungen an die Interessenvertretung im Sinne der Mitglieder gut aufzustellen. Das Budget für 2025 wurde verabschiedet. Zur Förderung demokratischer Verfahren und eines ressourcenschonenden Umgangs mit den Kammerbeiträgen wurde eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen. Die neuen Bestimmungen orientieren sich an höchsten Standards, wie sie in der Geschäftsordnung des österreichischen Nationalrats und von Körperschaften öffentlichen Rechts üblich sind. Gleichzeitig sorgen sie für mehr Transparenz und Effizienz in den Abläufen.
In Ergänzung zu der bereits am 5. Dezember 2024 erfolgten Newsaussendung darf die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien nun informieren, dass die Beantragung der Berufsbezeichnung mittels elektronischen Formulars ab Mittwoch, 1. Jänner 2025 möglich sein wird. Alle Details dazu finden Sie hier.
Seit 5. November 2024 steht eine aktualisierte Version der „Meine SV“ App im App Store bzw. Google Play Store zur Verfügung. Damit kann nun für alle Vertragspartner*innen der österreichischen Sozialversicherung, die in einem der zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung abgestimmten Fachgebiet tätig sind, eine e-Berechtigung zum ELGA-Zugriff erteilt werden. Bei Ärzt*innen, die in mehr als einem dieser Fachgebiete tätig sind, werden in der App jetzt alle Fachgebiete angeführt, für die diese Ärzt*innen einen Vertrag mit der österreichischen Sozialversicherung haben. Mehr Information zur e-Berechtigung finden Sie unter www.chipkarte.at/e-berechtigung, hier gibt es auch häufige Fragen sowie Informationsmaterial für Patient*innen und Ärzt*innen zum Download. Eine Liste aller berechtigten Ärzt*innen finden Sie hier.
Wir dürfen Ihnen die aktuelle Vertragspartnerserviceinformation der Sozialversicherungsträger betreffend der Faxablöse per Mittwoch, 1. Jänner 2025 zur Übermittlung der Daten der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) hier übermitteln.
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass der Covid-19 Impfstoff von Novavax „Nuvaxovid JN.1“ seit 10. Dezember 2024 im BBG e-Impfshop bestellbar ist. Die Mindestbestellmenge sind 3 Vials (Single Dose Vials).
Was die Diagnose Myalgische Enzephalomyelitis/ Chronisches Fatigue Syndrom für Betroffene bedeutet und warum die Krankheit in der Gesellschaft noch nicht angekommen ist. Darüber und viele weitere interessante Berichte können Sie jetzt schon online in der aktuellen Ausgabe von Ärzt*in für Wien lesen.
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