Der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien wurden in den vorangegangenen Monaten zahlreiche Fälle von Ärzt*innen herangetragen, welche irrtümlich ein irreführendes Formular mit dem Titel „Brancheneintrag SEO 2024/2025“ unterzeichneten. Alle Details dazu finden Sie hier.
Um Punkte für die Bewerbung um eine Kassenplanstelle bei den Sozialversicherungsträgern anerkennen zu lassen, müssen Vertretungstätigkeiten eines Kalenderjahres bis spätestens 15. März des Folgejahres bei der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien eingereicht werden. Dort werden die Bestätigungen abgestempelt bzw. abgezeichnet.
Daher ist sicherzustellen, dass die Vertretungsbestätigungen für das Jahr 2024 bis spätestens Freitag, den 15. März 2025 in der Kammer eingehen. Sie können die Dokumente entweder persönlich abgeben oder per E-Mail an mmmc2VrdGlvbi5uZ0BhZWt3aWVuLmF0 senden.
Im Laufe des Jahres 2024 kam es zu einigen Streichungen bei der gemeinsamen Verrechnung von Injektionen und Anästhesien bei der SVS. Nach Gesprächen der Bundesfachgruppe für Orthopädie mit der SVS konnte nun eine Klarstellung für die Leistungen herbeigeführt werden. Alle Details dazu finden Sie hier.
Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Sicherheit und Vertraulichkeit im Datenaustausch löst die ÖGK den bisherigen Kommunikationskanal „Fax“ seit Jänner 2025 ab. Hier finden Sie das Rundschreiben. Um weiterhin eine rechtskonforme und zukunftssichere Kommunikation zu gewährleisten, bietet die ÖGK nun zwei neue Übermittlungswege an:
FTAPI
Gesundheitspartnerportal
Eine Beschreibung zum Gesundheitspartnerportal finden Sie hier.
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass Österreich bereits von der Grippewelle erfasst wurde. Das entsprechende Informationsschreiben der ÖGK mit näheren Details zur Kostenübernahme und der Verwendung der Arzneispezialitäten Tamiflu und Relenza finden Sie hier.
Informationen an Ärzt*innen für Allgemeinmedizin zur ästhetischen Operation „Fadenlifting“ sowie zu den diesbezüglichen Übergangsbestimmungen finden Sie hier.
Wir dürfen Sie höflich darauf hinweisen, dass die derzeitige Frist von sechs Monaten für die Einreichung des Antrages auf Refundierung der Prüfungsgebühren ab dem 1. Januar 2025 auf drei Monate gekürzt wird. Alle aktuellen Informationen finden Sie hier.
Für Fragen stehen wir gerne unter mmmcHJ1ZWZ1bmdzZ2VidWVocmVuQGFla3dpZW4uYXQ= zur Verfügung.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Öffentlichkeitsarbeit | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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