Am 12. November 2020 hat die erste Schnupfen-Checkbox in Wien ihren Betrieb aufgenommen. Nach etwas mehr als einem Monat steht das Service der Stadt Wien und der Ärztekammer an bereits 20 Standorten zur Verfügung. Seit Eröffnung der ersten Box wurden rund 18.000 Personen medizinisch betreut und auf Corona getestet - 787 davon waren letztlich Corona-positiv. Mehr
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass die Kollektivvertragsverhandlungen (KV) für die Beschäftigten in den Ordensspitälern für das Jahr 2020 nun abgeschlossen wurden.
Aufgrund der Covid-Pandemie gab es bereits im März 2020 einen Teilabschluss, im Zuge dessen unter anderem Löhne, Gehälter und Zulagen erhöht sowie die 6. Urlaubswoche bereits ab dem 48. Lebensjahr eingeführt wurde.
Im Zweiten Teil der Verhandlungen einigte sich das Verhandlungsteam bestehend aus Gewerkschaft vida, Ärztekammer für Wien und Vertreter*innen aus den Häusern auf eine Covid-Prämie. Um diese Prämie zeitnah zur Auszahlung zu bringen, wurde der KV nun finalisiert und für 2020 abgeschlossen. Zusammenfassende Informationen finden Sie hier.
Da es auf Arbeitgeberseite keine Bereitschaft gab, in diesem Jahr weiter über die Mittagspausenregelung weiter zu verhandeln, starten wir bereits am 7. Jänner 2021 mit den Verhandlungen 2021 und dem Hauptthema bezahlte Pause.
Selbstverständlich halten wir Sie am Laufenden!
Wir dürfen Sie informieren, dass Ihnen die Fastlane der Ärztekammer während der Feiertage an folgenden Tagen zur Verfügung steht:
21. Dezember bis 23. Dezember 2020 von 7.00 Uhr bis 10.45 Uhr
28. Dezember 2020 bis 30. Dezember 2020 von 7.00 Uhr bis 10.45 Uhr
4. und 5. Jänner 2021 sowie 7. und 8. Jänner 2021 von 7.00 bis 10.45 Uhr
E-Mails, die uns im Zeitraum von 23. Dezember 2020 ab 16.00 bis zum 27. Dezember 2020 bis 16.00 Uhr erreichen, werden spätestens am 27. Dezember 2020 bearbeitet.
E-Mails die uns im Zeitraum von 30. Dezember 2020 ab 16.00 bis zum 03. Jänner 2021 bis 16.00 Uhr erreichen, werden spätestens am 03. Jänner 2021 bearbeitet.
Seit 21. Dezember 2020 ist eine Info-Hotline rund um die Covid-19-Impfung des Bundesministeriums für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) freigeschalten. Unter der Telefonnummer 0800555621 können sieben Tage in der Woche von 0 bis 24 Uhr Fragen zu Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe telefonisch gestellt werden. Auf den Websites des Gesundheitsministeriums und der AGES finden sich weitere Antworten auf Fragen zur Impfung sowie zur Sicherheit der verwendeten Impfstoffe. BMSGPK AGES
Der Versicherungsschutz einer ärztlichen Haftpflichtversicherung umfasst alle Tätigkeiten, zu denen Versicherungsnehmer*innen aufgrund der für ihre Berufsberechtigungen geltenden Gesetze, Verordnungen oder behördlichen Vorschriften berechtigt sind. Die Verabreichung von Impfungen sowie die sogenannte Anordnungsverantwortung von freiberuflich tätigen Ärzt*innen außerhalb ihrer Ordinationsstätten, z.B. in Impfstraßen, sind in diesem Sinne vom Versicherungsschutz der ärztlichen Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Für beide Tätigkeiten wurde der Versicherungsschutz auf Basis der Rahmenvereinbarung vom Versicherungsverband Österreich bestätigt. Das Schreiben finden Sie hier.
Wir dürfen Sie über die Änderung der Verordnung über empfohlene Impfungen informieren, die am 18. Dezember 2020 im BGBl II 2020/577 kundgemacht wurde und mit 19. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Die COVID-19-Impfung wurde in die Verordnung über empfohlene Impfungen auf Basis des Impfschadengesetzes aufgenommen. Folglich deckt das Impfschadengesetz nun auch etwaige Schäden, die durch die COVID-19-Impfung verursacht werden.
Seit 19. Dezember 2021 gelten verschärfte bzw. geänderte Regelungen bei der Einreise nach Österreich.
Für Einreisende aus Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und dem Vatikan gibt es weiterhin keine Einreisebeschränkungen, sofern sie sich in den vergangenen zehn Tagen durchgehend in diesen Ländern aufgehalten haben.
Für Einreisende aus allen EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und dem Vereinigten Königreich gilt grundsätzlich eine verpflichtende zehntägige Quarantäne. Erst ab dem 5. Tag kann man sich mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test "freitesten".
Lediglich für die Einreise von ...
...humanitären Einsatzkräften,
...Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen, ...
...einer Begleitperson im Rahmen der Einreise aus medizinischen Gründen, ...
...Personen, die zum Zweck der Wahrnehmung einer zwingenden gerichtlich oder behördlich auferlegten Pflicht, wie der Wahrnehmung von Ladungen zu Gerichtsverhandlungen, einreisen, ...
...Fremden, wenn diese über einen Lichtbildausweis gemäß § 95 des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen, ...
... ist auch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ausreichend. Ein Muster hierfür finden Sie hier.
Kann das ärztliche Zeugnis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test kann die Quarantäne beendet werden.
Die bereits bisher geltenden Ausnahmen (wie beispielsweise zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, Aufrechterhaltung Güterverkehr...) bleiben im Wesentlichen unverändert.
Zudem wird das Mitführen dieser ausgefüllten Anlage E nahegelegt.
Wie Sie sicherlich aus den Medien vernommen haben, soll es Mitte Jänner 2021 die Möglichkeit geben, sich vom kommenden Lockdown vorzeitig durch ein negatives Antigentestergebnis "freitesten" zu lassen. Wie der Ablauf sein soll und welche Antigentests als "Freitestung" anerkannt werden, geht aus der aktuellen Verordnung noch nicht hervor. Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, dass Antigentests durch niedergelassene Ärzt*innen zur Freitestung herangezogen werden können. Sobald wir nähere Informationen haben, informieren wir Sie umgehend!
Wir möchten Sie darüber informieren, dass noch einige wenige freie Plätze für das Webinar "Qualitätssicherung in der Ordination - die ÖQMED Evaluierung 2021" zur Verfügung stehen. Falls Sie noch an keinem der bereits stattgefundenen Webinare teilgenommen haben bzw. keine Anmeldung aufgrund der beschränkten Kapazitäten machbar war, ist für Sie eine Teilnahme am Montag, den 11. Jänner 2021 von 19.00 bis 21.00 Uhr kostenlos möglich.
Da die Fortbildung coronabedingt als Webinar (Teilnahme mittels Laptop, PC oder Handy) stattfindet und daher sämtliche Anmeldungen zentral über eine Online-Plattform registriert werden, dürfen wir Sie ersuchen, sich bei Interesse unter diesem Link bis spätestens Sonntag, den 3. Jänner 2021 anzumelden. Wir haben ein technisch beschränktes Limit von 1.000 Teilnehmer*innen.
Sofern Sie sich für dieses Webinar bereits angemeldet und eine automatisierte Bestätigungsmail erhalten haben, ersuchen wir Sie, sich nicht erneut anzumelden, da sonst Plätze für Ihre Kolleg*innen blockiert werden.
Diese Veranstaltung ist mit 2 medizinischen Punkten für das DFP der ÖÄK approbiert.
Weitere Informationen zur ÖQMED-Ordinationsevaluierung 2021 in Wien finden Sie hier auf unserer Website.
Wir dürfen Sie auf dieses Webinar zu Covid-Impfungen am 12. Jänner 2021 ab 16.55 Uhr hinweisen. Das Webinar ist eine gemeinsame Veranstaltung der Österreichischen Gesellschaft für Infektiologie und Tropenmedizin, der Österreichischen Gesellschaft für Laboratoriumsmedizin und Klinische Chemie sowie der Landesärztekammern Wien, Salzburg, Kärnten, Tirol und Vorarlberg. Alle Ärzt*innen Österreichs können daran kostenfrei teilnehmen. Eine elektronische Anmeldung zu diesem Webinar ist unbedingt erforderlich.
Mit 16. Februar 2021 startet das Sommersemester für die "Giftigen Dienstage" in der Ärztekammer. Das Programm finden Sie hier. Anmelden können Sie sich gerne direkt im Fortbildungsreferat der Ärztekammer für Wien bei Michaela Wörgötter (E-Mail: mmmd29lcmdvZXR0ZXJAYWVrd2llbi5hdA==). Derzeit planen wir, diese Fortbildungen wieder vor Ort im Veranstaltungszentrum stattfinden zu lassen. Bitte beachten Sie, dass auf Grund der derzeitigen Situation Änderungen auch kurzfristig vorgenommen werden können. Ebenso werden wir die zugelassene Teilnehmeranzahl aktuell anpassen und zeitnah bekannt geben. Es ist uns daher nicht möglich, unangemeldete Teilnehmer zur Fortbildung zuzulassen.
Ab Februar 2021 ist es wieder soweit: Wiens Ordinationen werden von der ÖQMED im Rahmen der Qualitätssicherung evaluiert. Aus diesem Grund haben in den letzten Wochen Vorbereitungsveranstaltungen bezüglich der Ordinationsevaluierung 2021 stattgefunden. Wir stellen Ihnen bis 4. Jänner 2021 die Aufzeichnungen der Vorträge online unter folgenden Verlinkungen zum Nachsehen zur Verfügung:
Der Ärztekammer wird dieses Schreiben des Bundesamts für Sicherheit im Gesundheitswesen(BASG) über das Risiko für einen arzneimittelbedingten Leberschaden bei der Anwendung von Metamizol zur Kenntnis gebracht.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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