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10 Euro Förderung pro Antigentest von Mitarbeiter*innen
Aktuell werden gesetzliche Regelungen, die Förderungen für Antigentests von Mitarbeiter*innen regeln, im Parlament behandelt. Unstrittig ist bereits, dass die Regelungen für das betriebliche Testen und die 10 Euro Förderung pro Antigentest auch für ärztliche Ordinationen und Gruppenpraxen gelten werden.
Konkret werden alle Antigentests an Mitarbeiter*innen, Ärzt*innen, sowie auch an ordinationsfremden Personen (auch Angehörigen), die getestet werden, mit 10 Euro pro Test gefördert.
Die Verordnung und die Honorierung für die Testungen symptomatischer Personen ist dadurch nicht berührt, ebenso die Möglichkeit für die Testung von asymptomatischen Personen ein Privathonorar zu verlangen.
Da die 10 Euro betriebliche Testung allerdings nicht gefördert werden, wenn man den Test mit den Sozialversicherungen oder den Patient*innen privat abrechnet, würden wir raten, diese Förderungsvariante nicht (!) für Patient*innen anzuwenden. Wichtig ist, dass für die Inanspruchnahme der Förderung der Test für die getestete Person unentgeltlich ist. Die COVID-19-Testung muss nach derzeitigem Stand (hierzu laufen noch Gespräche) in der Ordination der Ärzt*innen durchgeführt werden, die die Förderung beantragen.
Die Abrechnung der Förderung erfolgt indem man einerseits täglich die Anzahl (nicht Namen der Getesteten und Ergebnisse der Tests) auf einem Testprotokollformular notiert. Dieses Protokoll sollte man für eine allfällige stichprobenartige Abrechnung der Förderung archivieren. Weiteres sind die Rechnungen für die Testkits und Nachweise für allfällige Nebenkosten in Zusammenhang mit der Durchführung der Tests zu Kontrollzwecken aufzubewahren. Voraussichtlich wird es eine Liste der zulässigen Testkits geben - förderbar sind CE-zertifizierte Antigen-Tests, die jedenfalls für die Abstrichart Nasen-Rachen zugelassen sind.
Die Förderung ist zulässig für ordnungsgemäß dokumentierte COVID-19-Tests, die von 15. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 durchgeführt wurden. Die Abrechnung der Förderung ist online über das Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) möglich, indem ab 1. April 2021 rückwirkend für alle Testungen ab 15. Februar 2021 für alle Testungen des 2. Quartals eine Förderung beantragt werden kann.
Etwas problematisch ist, dass nach den uns vorliegenden Informationen eine Mindesttestanzahl für das 1. Quartal von 50 Tests und 100 Test für das 2 Quartal abgerechnet werden muss. Aus unserer Sicht ist das für Ärzt*innen nicht praktikabel, allerdings besteht die Möglichkeit, dass in Gemeinschaftspraxen eine Praxis Ankauf und Testung übernimmt, damit man auf die Zahlen kommt. Für Ordinationen/Gruppenpraxen mit über 50 Mitarbeiter*innen gibt es Sonderregelungen.
Sobald es weitere Informationen sowie Details zur Abrechnung haben, werden wir diese nachreichen.
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