Durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes droht die ärztliche Ausbildung von einer bundesweit einheitlichen Struktur auf die neun Bundesländer bzw. die Bezirkshauptmannschaften/Magistrate der Städte überzugehen. Damit sollen zukünftig föderale, mit extra Steuermitteln aufgebaute multiple Verwaltungsapparate entscheiden, ob Leistungszahlen erfüllt werden und junge Ärzt*innen auch die Kompetenzen erlernen, die für eine Patient*innenversorgung state of the art notwendig sind.
In einem offenen Brief richtet sich die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) an den Kanzler, Vizekanzler, Gesundheitsminister, die Parlamentsklubs und Landeshauptleute und fordert sie auf, die Patient*innensicherheit nicht zu gefährden und die ärztliche Ausbildung in den Händen der Ärztekammer zu belassen. Denn in der Ärztekammer sind es ausschließlich Ärzt*innen, die in Kooperation mit allen Fachgruppen und wissenschaftlichen Gesellschaften darüber entscheiden sollten, welche Qualitätskriterien in der Ärzt*innenausbildung gesetzt werden müssen.
Den offenen Brief können Sie hier entnehmen.
Österreichweit stehen tausende Ordinationen bereit, die im Höchsttempo große Teile der Bevölkerung durchimpfen können - sobald sie endlich den nötigen Impfstoff bekommen. Es besteht bereits jetzt eine bestens eingespielte Infrastruktur, die eine wohnortnahe Versorgung mit Impfstoff garantieren kann.
Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) betont in diesem Zusammenhang, dass es nur bei Ärzt*innen die größtmögliche Sicherheit bei der Verimpfung gibt. Die medizinische Expertise, um fundierte Impfaufklärung und Feststellung der Impftauglichkeit sicherzustellen, kann durch nichts ersetzt werden.
Der Ärztekammer wurde dieses Schreiben des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) über das Risiko von Thrombozytopenie und Gerinnungsstörungen bei der Anwendung von COVID-19 Vaccine AstraZeneca übermittelt.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) aktualisiert wurde. Die neueste Version vom 24. März 2021 finden Sie hier.
Für Personen, die normalerweise als Kontaktperson der Kategorie I eingestuft werden, gelten abweichende Regelungen, wenn diese geimpft sind oder die Erkrankung durchgemacht haben:
Falls die Kontaktperson innerhalb der letzten 6 Monate als bestätigter Fall klassifiziert wurde, ist die Person entsprechend einer Kontaktperson der Kategorie II einzustufen.
Geimpfte Kontaktpersonen können in folgendem Zeitfenster als Kontaktperson der Kategorie II eingestuft werden: Ab dem 22. Tag nach der zweiten Dosis bis sechs Monate nach der zweiten Dosis (diese entfällt bei Einzeldosis-Impfstoffen). Die zweite Dosis muss dabei erforderlichenfalls in Abhängigkeit von Impfstoff und Fachinformation erfolgen, um eine dauerhafte Schutzwirkung zu gewährleisten.
Kontaktpersonen, die geimpft bzw. genesen sind, sollen angewiesen werden Infektions-Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten, und zusätzlich eine FFP2-Maske außerhalb des privaten Wohnbereichs zu tragen.
Nachfolgend finden Sie die Verlinkungen zu den aktuellen Informationsschreiben des Gesundheitsdienstes der Stadt Wien mit Verhaltensregeln für Kontaktpersonen der Kategorie 1 und Kategorie 2 sowie für Personen nach positivem Antigentest.
Wir möchten daran erinnern, dass positive Antigentest-Ergebnisse der Meldepflicht unterliegen und in Wien die Meldung mit diesem Formular an mmmY292aWRAbWExNS53aWVuLmd2LmF0 zu erfolgen hat, sofern nicht umgehend der erforderliche PCR-Test in einer Ordination veranlasst wird.
Mit der 5. Novelle der 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (Gesamttext der Novelle hier) wurde die Bestimmung über die Testpflicht von Begleitpersonen nun so adaptiert, dass diese nur mehr für bettenführende Krankenanstalten und Kuranstalten gilt. Ordinationen und Ambulatorien sind somit nicht mehr davon umfasst!
Die Ärztekammer für Wien geht konform mit den Empfehlungen der Bundesregierung und der Sozialpartner, alles zu unternehmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie einzudämmen. In diesem Zusammenhang hat die Ärztekammer für Wien weitgehend auf Homeoffice umgestellt, um die Ansteckungsgefahr von Mitarbeiter*innen und Ärzt*innen so gering wie möglich zu halten, gleichzeitig aber den Betrieb der Ärztekammer für Wien auch weiterhin reibungslos aufrechtzuerhalten.
Parteienverkehr und persönliche Vorsprachen sind selbstverständlich auch weiterhin möglich. Bitte beachten Sie aber, dass ein persönlicher Kontakt über telefonische oder Mail-Voranmeldung und Terminvereinbarung mit den Mitarbeiter*innen erfolgen muss. Wird ein Termin vereinbart, so ist die Anwesenheit in der Ärztekammer entweder beim Portier im Eingangsbereich oder mittels Durchwahl oder Handy bei den entsprechenden Mitarbeiter*innen bekanntzugeben, damit Sie durch die Mitarbeiter*innen mit einer FFP2-Maske beim Stockwerkseingang abgeholt werden können. Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter*innen der Ärztekammer für Wien weiter für Sie telefonisch und per Mail wie beim Normalbetrieb erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass im Stiegenhaus, in den Stockwerksgängen sowie im Veranstaltungszentrum der Ärztekammer für Wien FFP2-Masken zu tragen sind. Bei Besprechungen und Fortbildungen gilt strikte Maskenpflicht während der gesamten Besprechung/Fortbildung auch für Vortragende. Mehr
Am Montag, 17. Mai 2021, findet von 18.00 bis ca. 20.30 Uhr ein MedMonday zum Thema "Kolorektale Erkrankungen - Was kann der Roboter?" statt.
Das detaillierte Programm finden Sie hier.
Online teilnehmen können Sie hier.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
Alle Texte und Daten unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nur mit Quellenangabe weiterverwendet werden. Newsletter abmelden