Wir dürfen Sie über den mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) verhandelten Honorarabschlusses für das Jahr 2021 informieren. Für das Jahr 2021 wurden eine Honorarerhöhung von 2,3 Prozent und zusätzliche 4,1 Millionen Euro für strukturelle Änderungen vereinbart.
Die Ergebnisse des Abschlusses für 2021 sowie Änderungen und Neuerungen in der Honorarordnung finden Sie hier.
Das 4. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag der BVAEB mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Wir dürfen Sie auch über die mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ausverhandelten Ergebnisse des Honorarabschlusses für 2021 informieren. Für das Jahr 2021 wurde eine Honorarerhöhung um den Verbraucherpreisindex (VPI) vereinbart. Dieser liegt im Betrachtungszeitraum (Oktober 2019 bis Oktober 2020) bei 1,47 Prozent der verhandlungsrelevanten Honorarsumme.
Die Ergebnisse des Abschlusses mit Änderungen und Neuerungen in der Honorarordnung finden Sie hier.
Das 2. Zusatzprotokoll zum Gesamtvertrag der SVS mit weiteren Informationen finden Sie hier.
Wir dürfen Sie informieren, dass Ihnen die Fastlane der Ärztekammer während der Feiertage und Schulferien an folgenden Tagen zur Verfügung steht:
29. Dezember 2020 und 30. Dezember 2020 von 7.00 Uhr bis 10.45 Uhr
4. und 5. Jänner 2021 sowie 7. und 8. Jänner 2021 von 7.00 bis 10.45 Uhr
E-Mails die uns im Zeitraum von 30. Dezember 2020 ab 16.00 bis zum 3. Jänner 2021 bis 16.00 Uhr erreichen, werden spätestens am 3. Jänner 2021 bearbeitet.
Es gibt leider noch immer keine genauen Informationen, wann niedergelassene Ärzt*innen und ihr Ordinationspersonal gegen Covid-19 geimpft werden können und wie der Ablauf sein wird. Die Impfung wird jedenfalls im Wege von Impfstraßen, die die Ärztekammer mit der Stadt Wien organisiert, möglich sein. Unklar ist im Moment noch, ob eine Bestellung des Impfstoffs durch niedergelassene Ärzt*innen und die Selbstorganisation der eigenen Impfung und der des Personals möglich sein wird. Dazu laufen intensive Gespräche mit dem Ministerium, der Stadt Wien und dem Pharmagroßhandel. Sobald hierzu Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie umgehend darüber informieren.
In diesem Rundschreiben, das heute bereits an alle niedergelassenen Ärzt*innen gegangen ist, gibt es bereits nähere Informationen zur Covid-19-Impfungen durch freiberufliche Ärzt*innen und zum e-Impfpass.
Wir dürfen Sie auf die Covid-19-Impfstrategie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) sowie auf die Website des Ministeriums mit Informationen rund um Covid-19 hinweisen.
Mit § 2 Abs 3 der Verordnung zur Durchführung von Covid-19-Tests im niedergelassenen Bereich erfolgt eine Änderung des Testungsablaufs:
Zuerst ist immer ein Antigentest durchzuführen. Ein PCR-Test ist bei Vorliegen eines negativen Antigentests im Einzelfall dann zulässig, wenn die Symptomhäufung auffällig und von stark ausgeprägter Intensität ist sowie anamnestischer Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person besteht. Das bedeutet im Ergebnis, das positive Antigen Geteste mit Symptomen nicht mehr mittels PCR bestätigt werden müssen; diese Personen gelten Covid positiv und sind der MA 15 zu melden.
Weiters ist in § 1 Abs 3 der Verordnung nun vorgesehen, dass in den testenden Ordinationen entweder die elektronische Schnittstelle (HL7-Schnittstelle) für die Meldung in das Register der anzeigepflichtigen Krankheiten gemäß Epidemiegesetz (EMS) oder die Ausstattung für sonstige von den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellte elektronische Meldesysteme vorhanden zu sein hat, welche in Wien mit diesem bekannten Procedere verfügbar ist. Hier finden Sie weitere Informationen zur behördliche Meldepflicht und zum entsprechenden Formular.
Das bedeutet, Sie können entweder mit Ihrem Softwareanbieter reden, dass Sie sich ein entsprechendes Modul zulegen (Anm.: Kostenersatz durch öffentliche Stellen gibt es dafür nicht, Sie können die Anschaffung nur von der Steuer absetzen) oder Sie melden wie bisher beim Gesundheitsdienst der Stadt Wien (MA15) ein. Grundsätzlich ist diese Einmeldung rechtlich und auch für die Abrechnung der Leistung bindend.
Wir dürfen darüber informieren, dass die Rezeptgebühr im Jahr 2021 EUR 6,50 betragen wird. Bei Gewährung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln ist von den Versicherten 2021 ein Mindestbetrag von EUR 37,00 zu leisten.
Im Zusammenhang mit Covid-19 dürfen wir daran erinnern, dass Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten rezeptgebührenbefreit sind. Medikamente, die zur Behandlung der Covid-19 Erkrankung benötigt werden, sind somit umfasst. Das Rezept ist mit dem Vermerk "M.I.R" (morbus infectiosus referendus) auszustellen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass noch einige wenige freie Plätze für das Webinar "Qualitätssicherung in der Ordination - die ÖQMED Evaluierung 2021" zur Verfügung stehen. Falls Sie noch an keinem der bereits stattgefundenen Webinare teilgenommen haben bzw. keine Anmeldung aufgrund der beschränkten Kapazitäten machbar war, ist für Sie eine Teilnahme am Montag, den 11. Jänner 2021 von 19.00 bis 21.00 Uhr kostenlos möglich.
Da die Fortbildung coronabedingt als Webinar (Teilnahme mittels Laptop, PC oder Handy) stattfindet und daher sämtliche Anmeldungen zentral über eine Online-Plattform registriert werden, dürfen wir Sie ersuchen, sich bei Interesse unter diesem Link bis spätestens Sonntag, den 3. Jänner 2021 anzumelden. Wir haben ein technisch beschränktes Limit von 1.000 Teilnehmer*innen.
Sofern Sie sich für dieses Webinar bereits angemeldet und eine automatisierte Bestätigungsmail erhalten haben, ersuchen wir Sie, sich nicht erneut anzumelden, da sonst Plätze für Ihre Kolleg*innen blockiert werden.
Diese Veranstaltung ist mit 2 medizinischen Punkten für das DFP der ÖÄK approbiert.
Weitere Informationen zur ÖQMED-Ordinationsevaluierung 2021 in Wien finden Sie hier auf unserer Website.
Am Samstag, 23. Jänner 2021, findet von 9:00 bis 12:00 Uhr ein Collegium Publicum zum Thema "Das Hanusch-Krankenhaus" statt. Anmelden können Sie sich hier (unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten danach auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar. Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben. mehr
Bei der von der Ärztekammer für Wien organisierten Tauschplattform für Grippeimpfstoff stehen vermehrt Kontingente des Impfstoffes Fluad adjuviert trivalent (für Senioren) und des nasalen Kinderimpfstoffes Fluenz Tetra zur Verfügung. Sollten Sie noch Impfstoff für Patient*innen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Ander Dominic unter mmmYW5kZXJAYWVrd2llbi5hdA==.
Aufgrund des aktuell hohen Lagerstands können im Moment leider keine Impfstoffe übernommen werden. Bitte melden Sie sich dennoch bei Herrn Ander, wir bemühen uns mit Hochdruck an einer Lösung.
Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) streicht bei einigen Ärzt*innen unberechtigterweise das Honorar der Grippeimpfung. Nach Abklärung mit der SVS scheint eine Abrechnungsberechtigungsliste des Gesundheitsdiensts der Stadt Wien (MA15) ausständig zu sein. Wir bemühen uns bereits um eine rasche Klärung, dass den betroffenen Ärzt*innen die Honorare unkompliziert nachbezahlt werden können.
Es darf nochmals in Erinnerung gerufen werden, dass die Absolvierung des Lehr(gruppen)praxisleiterseminars verpflichtend für alle jene ist, die eine Lehr(gruppen)praxisberechtigung nach der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) erwerben möchten. Nur mit dieser können Sie Kolleginnen und Kollegen aufnehmen, die ihre Ausbildung verpflichtend nach der ÄAO 2015 absolvieren.
Aufgrund des beschränkten Platzangebots ist eine verbindliche Anmeldung per E-Mail an Ulrich Starl (E-Mail: mmmc3RhcmxAYWVrd2llbi5hdA==) erforderlich. Die Anmeldungen werden entsprechend ihres zeitlichen Einlangens berücksichtigt. Sollte nach erfolgter Anmeldung eine Teilnahme doch nicht möglich sein, wird um Bekanntgabe ersucht.
Die Ärztekammer für Wien wird natürlich alle erforderlichen Hygienemaßnahmen umsetzen. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. FFP2-Masken werden für diese Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Die Veranstaltung wird vorbehaltlich angekündigt. Sollte es zu verschärften Corona Maßnahmen kommen, behalten wir uns vor die Veranstaltung als Webinar online zu veranstalten oder zu verschieben. Sie werden zeitnah darüber informiert.
Ab Februar 2021 ist es wieder soweit: Wiens Ordinationen werden von der ÖQMED im Rahmen der Qualitätssicherung evaluiert. Aus diesem Grund haben in den letzten Wochen Vorbereitungsveranstaltungen bezüglich der Ordinationsevaluierung 2021 stattgefunden. Wir stellen Ihnen bis 4. Jänner 2021 die Aufzeichnungen der Vorträge online unter folgenden Verlinkungen zum Nachsehen zur Verfügung:
Weitere Informationen zur ÖQMED-Ordinationsevaluierung 2021 in Wien finden Sie hier auf unserer Website.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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