Wir möchten Sie darüber informieren, dass es gelungen ist, die Verträge mit den privaten Krankenversicherungen (PKV) über der Inflationsrate zu erhöhen. Die ab 1. Jänner 2021 gültigen Verträge finden Sie in der Rubrik Sonderklasse auf der Website der Ärztekammer für Wien.
Wie vertraglich festgehalten, gibt es für den Zeitraum 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 eine Valorisierung in Höhe von 1,4% (Inflationsrate September 2019 zu September 2020) auf alle Tarife - ausgenommen davon bleiben lediglich Labor und Serologie.
Zusätzlich zu den valorisierten Honoraren wurden folgende Verbesserungen umgesetzt:
Der Prozentsatz der zweiten Operationsgruppe gemäß Mehrfachoperationsgruppenregelung wird von 74 auf 75 Prozent angehoben.
Das Anästhesiehonorar wird von 28,8 auf 29 Prozent des OP-Honorars erhöht.
Bei Detailfragen steht Ihnen Clemens Kordik per E-Mail unter mmma29yZGlrQGFla3dpZW4uYXQ= gerne zur Verfügung.
Aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir klarstellen, dass bei der geplanten Immunisierung von freiberuflichen Ärzt*innen und ihrem Ordinationspersonal gegen Covid-19 keine Priorisierung von Fachgruppen gegenüber anderen geplant ist. Sobald uns die Stadt Wien den Impfstoff für Ärzt*innen und Ordinationspersonal zur Verfügung stellt, werden alle Fachgruppen zeitgleich darüber informiert. Gemäß aktuellen Informationen wird die Verimpfung frühestens Ende Jänner beginnen können. Die Impfung wird voraussichtlich ausschließlich im Wege von Impfstraßen, die die Ärztekammer mit der Stadt Wien organisiert, möglich sein. Wir halten Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden.
Die Stadt Wien hat uns in der Woche vor Silvester informiert, dass der Vertrag mit Labors.at, die die Fast-Lane der Ärztekammer für Wien für Covid-Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie deren Ordinationspersonal betreut haben, auf Grund eines bundesweit durchgeführten Vergabeverfahrens für PCR-Testungen per Ende Dezember gekündigt wurde. Mit Unterstützung der MA70 (Wiener Berufsrettung) konnte binnen weniger Tage eine Ersatzlösung mit dem Wiener AKH implementiert werden. Wir ersuchen um etwas Geduld, sollte es bei den neuen Prozessen - die wir als Ärztekammer für Wien nicht beeinflussen können - noch Anlaufschwierigkeiten geben.
Neu ist, dass Sie eine automatisch generierte SMS aus dem epidemiologischen System der Stadt Wien bekommen, über das Sie - nach Erhalt eines PIN-Codes - Ihren Befund direkt abfragen können.
Seit 19. Dezember 2021 gelten verschärfte bzw. geänderte Regelungen bei der Einreise nach Österreich.
Für Einreisende aus Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und dem Vatikan gibt es weiterhin keine Einreisebeschränkungen, sofern sie sich in den vergangenen zehn Tagen durchgehend in diesen Ländern aufgehalten haben.
Für Einreisende aus allen EWR-Staaten sowie aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino und dem Vereinigten Königreich gilt grundsätzlich eine verpflichtende zehntägige Quarantäne. Erst ab dem 5. Tag kann man sich mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test "freitesten".
Lediglich für die Einreise von ...
...humanitären Einsatzkräften,
...Personen, die zu beruflichen Zwecken einreisen, ...
...einer Begleitperson im Rahmen der Einreise aus medizinischen Gründen, ...
...Personen, die zum Zweck der Wahrnehmung einer zwingenden gerichtlich oder behördlich auferlegten Pflicht, wie der Wahrnehmung von Ladungen zu Gerichtsverhandlungen, einreisen, ...
...Fremden, wenn diese über einen Lichtbildausweis gemäß § 95 des Fremdenpolizeigesetzes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005, verfügen, ...
... ist auch die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ausreichend. Ein Muster hierfür finden Sie hier.
Kann das ärztliche Zeugnis nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich eine zehntägige Quarantäne anzutreten. Mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test kann die Quarantäne beendet werden.
Die bereits bisher geltenden Ausnahmen (wie beispielsweise zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen in Österreich, besonders berücksichtigungswürdige Gründe im familiären Kreis, Aufrechterhaltung Güterverkehr...) bleiben im Wesentlichen unverändert.
Seit 1. Jänner 2021 gilt die Änderung des Mutterschutzgesetzes, mit welcher der Freistellungsanspruch für werdende Mütter aufgrund der derzeitigen Covid-19-Pandemie geschaffen wird. Diese Regelung gilt vorerst bis 31. März 2021 und soll im ersten Quartal 2021 anhand der Covid-Lage erneut evaluiert werden. Diese Bestimmungen gelten allerdings nicht für Dienstnehmerinnen, die in einem Dienstverhältnis zu einem Land, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband stehen.
Nach den neuen Bestimmungen dürfen werdende Mütter ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Beginn eines Beschäftigungsverbotes mit Arbeiten, bei denen ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, nicht beschäftigt werden. Dabei gilt Folgendes: Ist es dem*der Dienstgeber*in nicht möglich, die Arbeitsbedingungen so zu ändern, dass kein physischer Körperkontakt erfolgt und der Mindestabstand eingehalten wird, ist die Dienstnehmerin auf einem anderen Arbeitsplatz zu beschäftigen, an dem kein physischer Körperkontakt erforderlich ist und der Mindestabstand eingehalten werden kann. Auch die Möglichkeit von Homeoffice ist zu prüfen. Ist diese Änderung der Arbeitsbedingungen nicht möglich, hat die schwangere Arbeitnehmerin Anspruch auf Freistellung mit Entgeltfortzahlung. Dienstgeber*innen haben in diesem Fall Anspruch auf Ersatz bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach dem ASVG; der Antrag auf Ersatz ist spätestens sechs Wochen nach dem Ende der Freistellung beim Krankenversicherungsträger einzubringen. Dabei haben Arbeitgeber*innen schriftlich zu bestätigen, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz aus objektiven Gründen nicht möglich war. Es darf festgehalten werden, dass es sich hierbei um kein absolutes Beschäftigungsverbot handelt, die betroffene Frau kann daher selbst bestimmen, ob sie freigestellt werden möchte.
Zu beachten ist weiters, dass in solchen Fällen kein Covid-19-Risikoattest auszustellen ist.
Das Nationale Impfgremium hat zum Jahreswechsel seine Empfehlungen zur Corona-Impfung abgegeben. In dem Papier werden die Priorisierungen der Bevölkerungsgruppen genau beschrieben. Jene, die am akutesten in einer Risikosituation sind, sollen vorrangig behandelt werden. Dies sei auch europaweit Konsens. An den Priorisierungen könne sich noch etwas ändern, aber grundsätzlich gelte, dass Risikogruppen zuerst geimpft werden. Mehr Informationen zu diesem Thema können Sie hier nachlesen.
Wir dürfen Sie auf dieses Webinar zu Covid-Impfungen am 12. Jänner 2021 ab 16.55 Uhr hinweisen. Das Webinar ist eine gemeinsame Veranstaltung der Österreichischen Gesellschaft für Infektiologie und Tropenmedizin, der Österreichischen Gesellschaft für Laboratoriumsmedizin und Klinische Chemie sowie der Landesärztekammern Wien, Salzburg, Kärnten, Tirol und Vorarlberg. Alle Ärzt*innen Österreichs können daran kostenfrei teilnehmen. Eine elektronische Anmeldung zu diesem Webinar ist unbedingt erforderlich.
Am Samstag, 6. März 2021, findet von 9:00 bis 13:30 Uhr ein Collegium Publicum zum Thema "Tumore von Leber, Galle, Pankreas und Speiseröhre" statt. Anmelden können Sie sich hier unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihrer E-Mail-Adresse. Sie erhalten danach auf diese E-Mail eine Registrierungsbestätigung (inklusive Kalender-Export-Funktion) und einem Button TEILNEHMEN. Bis zu Beginn des Webinars kommen Sie lediglich in einer Art Warteraum mit Countdown, zu Beginn dann direkt zum Webinar. Es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit das Webinar über Youtube zu verfolgen. Bitte beachten Sie, dass wir auch beim Webinar die Anwesenheit kontrollieren, indem Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Fortbildung aufgefordert werden, Ihre ÖÄK-Nummer einzugeben. Programm
Am Mittwoch, 13. Jänner 2021, findet von 18.00 bis ca. 20.00 Uhr ein Webinar zum Thema "Die somatische Belastungsstörung" statt. Inhalt: Funktionelle Körperbeschwerden sind häufig, vielgestaltig und werden oft als Herausforderung empfunden. Sie sind das eindrucksvolle Beispiel für die komplexen Wechselbeziehungen zwischen Körper und Psyche. Gerade in der medizinischen Grundversorgung werden die meisten Personen mit subjektiv belastenden Körpersymptomen gesehen. Kennzeichnend ist die Diskrepanz zwischen objektiven Befunden und subjektiv intensiv erlebten Beschwerden und starker Beeinträchtigung im Alltag. Diese Fortbildung soll Unterstützung und Hilfe bei diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen geben, um die Lebensqualität der Betroffenen sowie die beiderseitige Behandlungszufriedenheit zu erhöhen. Online teilnehmen können Sie hier.
Ab sofort steht Ihnen die aktuelle Version des Arbeitszeitrechners der Ärztekammer für Wien für 2021 hier sowie auf unserer Website zur Verfügung. Die notwendigen Informationen für die Eingabe finden Sie auch nochmals auf der Informationsseite in der Datei zusammengefasst.
Es darf nochmals in Erinnerung gerufen werden, dass die Absolvierung des Lehr(gruppen)praxisleiterseminars verpflichtend für alle jene ist, die eine Lehr(gruppen)praxisberechtigung nach der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) erwerben möchten. Nur mit dieser können Sie Kolleginnen und Kollegen aufnehmen, die ihre Ausbildung verpflichtend nach der ÄAO 2015 absolvieren.
Das nächste Seminar findet am 18. Jänner 2021 von 18.30 bis 22.30 Uhr im Veranstaltungszentrum der Ärztekammer für Wien (1010 Wien, Weihburggasse 10-12, 1. Stock) statt. Aufgrund des beschränkten Platzangebots ist eine verbindliche Anmeldung per E-Mail an Ulrich Starl (E-Mail: mmmc3RhcmxAYWVrd2llbi5hdA==) erforderlich. Die Anmeldungen werden entsprechend ihres zeitlichen Einlangens berücksichtigt. Sollte nach erfolgter Anmeldung eine Teilnahme doch nicht möglich sein, wird um Bekanntgabe ersucht.
Die Ärztekammer für Wien wird natürlich alle erforderlichen Hygienemaßnahmen umsetzen. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. FFP2-Masken werden für diese Veranstaltung zur Verfügung gestellt.
Die Veranstaltung wird vorbehaltlich angekündigt. Sollte es zu verschärften Corona Maßnahmen kommen, behalten wir uns vor die Veranstaltung als Webinar online zu veranstalten oder zu verschieben. Sie werden zeitnah darüber informiert. Programm
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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