Ausschreibungen kindermedizinischer Versorgungseinrichtungen
Zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich und damit einhergehend zur Entlastung von Spitälern durch multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungseinrichtungen wurde das Pilotprojekt der kindermedizinischen Versorgungseinrichtungen erfolgreich gestartet.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien zur Bewerbung um die Gründung von Kindermedizinischen Zentren bzw. Kinder-Primärversorgungseinheiten ein.
Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) vereinbarten Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für Kindermedizinische Zentren gemäß der Rahmenvereinbarung vom 11. Dezember 2023 betreffend das Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung. Sämtliche Bestimmungen dieser Rahmenvereinbarung bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Ausschreibung und sind von den Bewerber*innenteams zu erfüllen.
Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen. Hierfür ist folgende Vorlage verbindlich zu verwenden: Vorlage Versorgungskonzept in pdf, in word.
Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den Reihungskriterien und -richtlinien des Gruppenpraxengesamtvertrages vom 1. Jänner 2011 nach den für originäre Gruppenpraxen geltenden Bestimmungen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen wird von der Österreichischen Gesundheitskasse und der Ärztekammer für Wien gemeinschaftlich durchgeführt. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punkteanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt.
Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses.
Ausschreibungen kindermedizinischer Versorgungseinrichtungen bis 31.12.2024
Wir freuen uns nunmehr den Start zum Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich und damit einhergehend zur Entlastung von Spitälern durch multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungseinrichtungen bekannt zu geben.
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien zur Bewerbung um die Gründung von Kindermedizinischen Zentrumen bzw. Kinder-Primärversorgungseinheiten ein.
Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Gesundheitskasse vereinbarten Rahmenbedingungen bzw. Kriterien für Kindermedizinische Zentren bzw. Kinder-Primärversorgungseinheiten gemäß der Punktation vom 1. März 2023 betreffend das Pilotprojekt zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung.
Sämtliche Bestimmungen dieser Punktation bilden einen integrierenden Bestandteil der Ausschreibungen und sind von den Bewerber*innenteams zu erfüllen.
Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen. Hierfür ist folgende Vorlage verbindlich zu verwenden: Vorlage Versorgungskonzept in pdf, in word.
Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den Reihungskriterien und -richtlinien des Gruppenpraxengesamtvertrages vom 1. Jänner 2011 nach den für originäre Gruppenpraxen geltenden Bestimmungen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen wird von der Österreichischen Gesundheitskasse und der Ärztekammer für Wien gemeinschaftlich durchgeführt. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punkteanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt.
Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses.
Die Ausschreibungen werden in Versorgungsregionen ausgeschrieben:
Versorgungsregion 91 umfasst die Bezirke 1.-11. & 20. Bezirk,
Versorgungsregion 92 umfasst die Bezirke 12.-19. und 23. Bezirk
Versorgungsregion 93 umfasst die Bezirke 21. und 22. Bezirk
Kontakt
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Mag.a Gabriella Milinski
GO2ORDI/Gründerservice und Qualitätssicherungs-Consultant für Ordinationen und Gruppenpraxen