Presseaussendungen
Corona: Ärztekammer pocht auf Maskenpflicht in Ordinationen
Ansonsten soll Patienten der Zutritt verweigert werden – Ausgenommen nur Patienten in lebensbedrohlichen Situationen
Die Wiener Ärztekammer rät allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten, die trotz Aufforderung keinen Mund-Nasen-Schutz im Ordinationsbereich tragen wollen, von der weiteren Behandlung auszuschließen und ihnen den Zutritt zur Ordination zu verweigern. Ausgenommen davon sollen nur Patientinnen und Patienten sein, die sich in einer lebensbedrohlichen Situation befinden.
Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich immer mehr Patientinnen und Patienten weigern, beim Betreten der Ordination eine Maske zu tragen. Damit aber würden sowohl andere im Wartebereich befindliche Patientinnen und Patienten als auch das Ordinationspersonal massiv gefährdet, verlautete aus der Ärztekammer.
Auch das Argument einer Maskenunverträglichkeit beziehungsweise mögliche Atemprobleme könnten kein wirkliches Argument sein, denn hier gebe es den Schutz durch ein Gesichtsschild: „Wir sind uns dessen bewusst, dass dies ein sehr ungewöhnlicher Aufruf ist, aber wir sind sowohl gegenüber unseren Patientinnen und Patienten als auch unseren Mitarbeitern gegenüber verpflichtet, alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die COVID-Fallzahlen niedrig zu halten und damit eine mögliche zweite Welle zu verhindern“, betont Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. (hpp)