ÄAO 2006 Ausbildung zum*zur Fachärzt*in

E-Mail: mmmYXVzYmlsZHVuZ0BhZWt3aWVuLmF0

Einreichzeiten:
Montag bis Mittwoch: 08.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 13.30 Uhr

 

Die Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 ist mit 1. Juni 2015 außer Kraft getreten. Für Ärzt*innen, die ihre postpromotionelle Ausbildung nach dem 1. Februar 2007 und vor dem 1. Juni 2015 begonnen haben, gilt die Ärzteausbildungsordnung 2006 (ÄAO 2006). 

Die Ausbildungsdauer nach ÄAO 2006 beträgt mindestens 6 Jahre und erfolgt im gewählten Sonderfach als Hauptfach sowie in weiteren Sonderfächern als Nebenfächer; letztere gliedern sich in Pflicht- und Wahlnebenfächer.

Ausbildungszeiten im Hauptfach können nur angerechnet werden, wenn eine Meldung auf einer Ausbildungsstelle erfolgt ist.

Die Ausbildung kann in einem Höchstausmaß bis zu 12 Monaten auch in einer Lehr(gruppen)praxis oder in einem Lehrambulatorium absolviert werden. Nähere  Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Lehrpraxis".

Für den erfolgreichen Abschluss der Fachärzt*innenausbildung ist die Fachärzt*innenprüfung positiv zu absolvieren.

Seit 1. Juli 2015 sind die Krankenanstaltenträger verpflichtet, den Beginn, den Wechsel, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes sowie den Abschluss der Ausbildung an einer Ausbildungsstelle innerhalb eines Monats auf elektronischem Weg der Österreichischen Ärztekammer zu melden. Hierfür besteht eine eigene Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation (ASV), die gleichzeitig die Gültigkeit der vorgenommenen Meldung überprüft.

Ärzt*innen in Ausbildung nach ÄAO 2006 sind auf jener Ausbildungsstelle erstmals über die ASV gemeldet, auf welcher sie sich zum Stichtag 1. Juli 2015 befanden.

Meldungen von Gegenfach Belegungen sind ebenso verpflichtend in der ASV zu melden (ab 1. Dezember 2016). Die Meldung ist an jener Abteilung durchzuführen, an welcher die Ärzt*innen ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren.


Ärzt*innen, die eine Ausbildung nach der ÄAO 2006 in Österreich vor dem 31.05.2015 begonnen haben und in die Ärzteliste eingetragen waren, können diese nach den Bestimmungen der ÄAO 2006 fortsetzen und beenden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, hat die Absolvierung der Ausbildung bzw. die Anrechnung von Ausbildungszeiten gemäß ÄAO 2015 zu erfolgen. Der Abschluss der praktischen Ausbildung gemäß ÄAO 2006 zum*zur Ärzt*in für Allgemeinmedizin, Fachärzt*in oder in einem Additivfach ist bis längstens 30. Juni 2030 möglich. Wir ersuchen um Beachtung hinsichtlich der Planung Ihrer Ausbildung. 


Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung der Dienstgeber*innen, unter Anrechnung gleichwertiger Ausbildungszeiten in die neue Ausbildungsordnung zu wechseln. 
 

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Sonderfächern und den Rasterzeugnissen sind unter dem Link „Weitere Informationen zur ärztlichen Ausbildung" unter der Rubrik ÄAO 2006 abrufbar.

Personen, die Ausbildungszeiten vor dem 31. Mai 2015 erworben haben, können ihre Ausbildung nach der ÄAO 2006 fertigstellen. Hierfür muss die Ausbildung nicht in dem angestrebten Sonderfach begonnen worden sein. Bereits zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen (Ärzt*innen für Allgemeinmedizin, Fachärzt*innen) steht es ebenfalls offen, eine weitere allgemein-oder fachärztliche Ausbildung nach der ÄAO 2006 zu beginnen. Es gibt keine Frist, innerhalb derer die Ausbildung absolviert werden muss.

Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, mit Zustimmung der Dienstgeber*innen, unter Anrechnung gleichwertiger Ausbildungszeiten ab dem 1. März 2016 in die neue Ausbildungsordnung zu wechseln. 

Das Antragformular sowie Informationen zum Umstieg finden Sie unter dem folgenden Link: Anrechnung auf ÄAO 2015 (aerztekammer.at)

Bitte beachten Sie, dass die Ärztekammer für Wien lediglich ausbildungsrelevante Ausbildungszeiten bestätigt, keinesfalls aber Vordienstzeiten für ihre Gehaltseinstufung.
Diese Vordienstzeiten-Bestätigungen werden ausschließlich von ihrem*r Dienstgeber*in vorgenommen.

Für Rechtsauskünfte steht Ihnen die Stabstelle Recht der Ärztekammer für Wien jederzeit gerne zur Verfügung:
Mag.a phil. Nathalie Holzer, Tel. 51501/1412, E-Mail mmmaG9semVyQGFla3dpZW4uYXQ= 
Lena Posch, Tel. 51501/1431, E-Mail mmmcG9zY2hAYWVrd2llbi5hdA== 
Mag. Scherwin Taghawi, Tel. 51501/1213, E-Mail  mmmdGFnaGF3aUBhZWt3aWVuLmF0