Amtssignatur der Ärztekammer für Wien gemäß § 19 E-Government-Gesetz

Die von den Organen der Ärztekammer für Wien auf elektronischem Weg gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur des zuständigen Organs auf. Die Amtssignatur kann auf Bescheide und andere Erledigungen angebracht werden und macht kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück des bezeichneten Organs handelt.

Die Kenntlichmachung des zuständigen Organs wird im Zertifikat der Signatur durch ein spezielles Attribut ausgedrückt und durch die Bildmarke der Behörde visualisiert.

Gemäß § 19 E-Government-Gesetz ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch

  • die Bildmarke des jeweiligen Organs

sowie

  • einem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde.
     

Aussehen der Amtssignatur

Gesicherte Veröffentlichung der von den Organen der Ärztekammer für Wien verwendeten Bildmarken gemäß § 19 Abs.3 E-GovG
 

Präsident der Ärztekammer für Wien

Der Präsident der Ärztekammer für Wien verwendet für die von ihm amtssignierten Dokumente folgende Bildmarke:

   

Ab 01.07.2021

   

Verwaltungsausschuss der Ärztekammer für Wien

Der Verwaltungsausschuss der Ärztekammer für Wien verwendet für die von ihm amtssignierten Dokumente folgende Bildmarke:

   

Ab 01.07.2021

   

Überprüfen des amtssignierten elektronischen Dokuments

Die elektronische Signatur auf einem elektronischen Dokument kann mittels der Signaturprüffunktion der Adobe Acrobat Reader oder einer kompatiblen Software überprüft werden.
Unter www.signaturpruefung.gv.at steht ein durch die Rundfunk- und Telekom-Regulierungs-GmbH betriebenes zentrales Prüfservice für amtssignierte elektronische Dokumente zur Verfügung. Dort kann das elektronische Dokument hochgeladen und die Amtssignatur geprüft werden.
 

Verifizierung des Ausdrucks eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Unter Verifizierung im Sinne von § 20 E-GovG ist die Bestätigung zu verstehen, dass die als Ausdruck vorliegende Erledigung der Behörde von dieser stammt. Die zu prüfende Erledigung muß dafür der Behörde zur Gänze vorliegen, wobei ein Abbild ausreicht.

Zur Verifizierung können Sie das Dokument – bitte zur Gänze – an das Kammeramt der Ärztekammer für Wien wie folgt übermitteln:

  • elektronisch
  • per e-mail an mmmYW10c3NpZ25hdHVyQGFla3dpZW4uYXQ= (mit gescanntem Dokument als Anlage)
  • per eFax an 512 60 23 1700
  • postalisch (Original oder Kopie als Anlage) an die Adresse
Ärztekammer für Wien Kammeramt
Weihburggasse 10-12
1010 Wien

Die Ärztekammer für Wien überprüft sodann, ob es sich bei dem übermittelten Dokument um eine Erledigung von ihr handelt und beantwortet die Anfrage mit schriftlicher Erledigung.

Im Falle einer positiven Überprüfung lautet die Antwort: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angeführten Behörde und ist inhaltlich unverändert."

Im Falle einer negativen Überprüfung lautet die Antwort: „Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angeführten Behörde nicht verifiziert werden."