Die Ärztekammer für Wien

Das Standbein der Wiener Ärzt*innenschaft

Die Ärztekammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. 

Im Zuge der Novellierung des Ärztegesetzes im Jahre 1998 und einer grundlegenden Strukturreform wurden in der Ärztekammer die Kurien der angestellten und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte eingeführt, die jeweils durch eine Kurienversammlung und eine Kurienobfrau bzw. einen Kurienobmann repräsentiert werden.

Weitere Organe sind die Vollversammlung, der Kammervorstand, das Präsidium sowie ein*e von der Vollversammlung gewählte*r Präsident*in.

Unterstützt werden diese Organe noch von verschiedenen Referaten, Fachgruppen- und Bezirksärzt*innenvertretungen.

In der rechten Leiste finden Sie ergänzende Informationen zu den einzelnen Organen und Einrichtungen.

Zusätzlich gibt es noch eigene Organe für den Wohlfahrtsfonds, nämlich die Erweiterte Vollversammlung und den Verwaltungsausschuss. Da der Wohlfahrtsfonds gemeinsam mit der Landes-Zahnärztekammer für Wien betrieben wird, sind in beiden Gremien auch Vertreter*innen der Landes-Zahnärztekammer für Wien vertreten. Nähere Informationen hierzu finden sie auf der Homepage des Wohlfahrtsfonds unter https://wohlfahrtsfonds.wien.