Ausbildungsstätten

Definition

Ausbildungsstätten sind insbesondere Abteilungen und sonstige Organisationseinheiten von Krankenanstalten, einschließlich Universitätskliniken sowie Sonderkrankenanstalten, denen eine Ausbildungsberechtigung von der Österreichischen Ärztekammer erteilt wurde. Lehr(gruppen)praxen sowie Lehrambulatorien zählen ebenfalls zu den Ausbildungsstätten.

Alle Ausbildungsstätten werden im Ausbildungsstättenverzeichnis der Österreichischen Ärztekammer verzeichnet und sind in diesem einsehbar. 

Die neue Ausbildungsstruktur und die neuen Ausbildungsinhalte erfordern die Erteilung einer gesonderten Ausbildungsberechtigung auf Grundlage ÄAO 2015. Dies gilt sowohl für die Ausbildung zum*zur Ärzt*in für Allgemeinmedizin als auch zum*zur Fachärzt*in und umfasst alle Ausbildungseinrichtungen von Krankenanstalten über Lehrambulatorien bis hin zu Lehr(gruppen)praxen. Erstmals wird nur eine befristete Anerkennung als Ausbildungsstätte für sieben Jahre erfolgen. Der Zeitraum verlängert sich nach Absolvierung eines positiven Rezertifizierungsverfahrens um weitere sieben Jahre. Bestehende Ausbildungsberechtigungen nach der ÄAO 2006 bleiben unbeschränkt aufrecht und ermöglichen somit den Abschluss der Ausbildung nach dem bisherigen System. 

Für Rechtsauskünfte steht Ihnen die Rechtsabteilung der Ärztekammer für Wien jederzeit gerne zur Verfügung:
Mag.a phil. Nathalie Holzer, Tel. 51501/1412, E-Mail mmmaG9semVyQGFla3dpZW4uYXQ= 
Lena Posch, Tel. 51501/1431, E-Mail mmmcG9zY2hAYWVrd2llbi5hdA== 
Mag. Scherwin Taghawi, Tel. 51501/1213, E-Mail  mmmdGFnaGF3aUBhZWt3aWVuLmF0