Ausbildungsstellenmeldung
Die Krankenanstaltenträger sind verpflichtet, den Beginn, den Wechsel, die Unterbrechung, die Änderung des Ausbildungsausmaßes und den Abschluss der Ausbildung eines Turnusarztes innerhalb eines Monats auf elektronischem Weg der Österreichischen Ärztekammer zu melden. Hierfür besteht eine eigene Ausbildungsstellenverwaltungsapplikation (ASV), die gleichzeitig die Gültigkeit der vorgenommenen Meldung überprüft. Für Lehr(gruppen)praxen und Lehrambulatorien gibt es die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, über die ASV zu melden.
Ziel der ASV ist es, dass Ärzte in Ausbildung nach ÄAO 2015 über eine lückenlose Auflistung ihrer Meldungen verfügen. Ärzte in Ausbildung nach ÄAO 2006 sind auf jener Ausbildungsstelle erstmals über die ASV gemeldet, auf welcher sie sich zum Stichtag 1. Juli 2015 befanden.
Es besteht für jeden Ausbildungsarzt die Möglichkeit, die eigenen Ausbildungsstellenmeldungen einzusehen. Dies erfolgt über das Online-Fortbildungskonto der Österreichischen Ärztekammer unter www.meindfp.at. Wer über kein Fortbildungskonto verfügt, kann ein solches ebenfalls über www.meindfp.at. beantragen bzw. sich dort registrieren lassen.
Unter dem Menüpunkt „Ausbildung – Ihre Meldungen" werden die entsprechenden Ausbildungsstellenmeldungen angezeigt. Jede Meldung zeigt neben einer technischen Stellen-Identifikationsnummer (Stellen-ID) die Ausbildungsstätte bzw. Abteilung, die Ausbildungsordnung, das Fach, den Zeitraum der Meldung sowie das anrechenbare Ausbildungsausmaß an.