Ausschreibungen Primärversorgungseinheiten PVE
Ausschreibungen gemäß der Novelle des Primärversorgungsgesetzes ab dem 1. August 2023
Am 1. August 2023 ist die Novelle des Primärversorgungsgesetzes in Kraft getreten. Mit der Novellierung des Primärversorgungsgesetzes (PrimVG) kommt ein adaptiertes Auswahlverfahren für PVE zur Anwendung. Die Details, Anforderungen und Kriterien entnehmen Sie den Ausschreibungstexten im Verlauf.
Ausschreibungen September 2024
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
---|---|---|---|
17a |
15.11.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 17a ein: Zielgebiet „17a: Äußere Hernalser Hauptstraße + Alt-Hernals“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-muster-versorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 4.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 17. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 17. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. November 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien. Hinweis: Der Primärversorgungseinheit wird eine gemäß dem Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz (GesRefFinG), BGBl I 152/2023 neu geschaffene Kassenplanstelle zugeordnet.* * Die Ärztekammer für Wien war nicht strukturell in den Prozess der Schaffung und Zuteilung dieser neuen Stellen sowie in die Erstellung der Richtlinien für den Startbonus involviert. |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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20b |
15.11.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 20b ein: Zielgebiet „20b: Brigittaplatz + Wallensteinstraße + Lorenz-Müller-Gasse + Wexstraße" Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-muster-versorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 4.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 20. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 20. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. November 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien. Hinweis: Der Primärversorgungseinheit wird eine gemäß dem Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz (GesRefFinG), BGBl I 152/2023 neu geschaffene Kassenplanstelle zugeordnet.*
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Ausschreibungen August 2024
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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2b |
15.10.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 2b ein: Zielgebiet „2b: Praterlände + Stuwerviertel (Ausstellungsstraße) + Nordbahnhof“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-muster-versorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 4.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 2. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 2. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Oktober 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien. Hinweis: Der Primärversorgungseinheit wird eine gemäß dem Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz (GesRefFinG), BGBl I 152/2023 neu geschaffene Kassenplanstelle zugeordnet.* * Die Ärztekammer für Wien war nicht strukturell in den Prozess der Schaffung und Zuteilung dieser neuen Stellen sowie in die Erstellung der Richtlinien für den Startbonus involviert. |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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10e-LZK1 |
15.10.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 10e-LZK1 ein: Zielgebiet „10e-LZK1: Laaer Berg“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-muster-versorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 4.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 10. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 10. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Oktober 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien. Hinweis: Der Primärversorgungseinheit wird eine gemäß dem Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz (GesRefFinG), BGBl I 152/2023 neu geschaffene Kassenplanstelle zugeordnet.*
1 In der 44. Sitzung der Landeszielsteuerungs-Kommission vom 12. Juni 2024 wurde für das Zielgebiet 10e-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE-Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet (Link). |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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18a |
15.10.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 18a ein: Zielgebiet „18a: Gentzgasse + Kreutzgasse“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 4.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 18. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 18. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Oktober 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien. Hinweis: Der Primärversorgungseinheit wird eine gemäß dem Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz (GesRefFinG), BGBl I 152/2023 neu geschaffene Kassenplanstelle zugeordnet.* * Die Ärztekammer für Wien war nicht strukturell in den Prozess der Schaffung und Zuteilung dieser neuen Stellen sowie in die Erstellung der Richtlinien für den Startbonus involviert. |
Ausschreibungen März 2024
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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21d-LZK1 |
15.05.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 21d-LZK1 ein: Zielgebiet „21d-LZK1: Nordrandsiedlung“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-muster-versorgungskonzept.pdf. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 21. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 21. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Bei Bewerbungen von Vertragsgruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, werden aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche 20 Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Mai 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien. 1 Laut Umlaufbeschluss der Landes-Zielsteuerungskommission vom 16. Mai 2022 wurde für das Zielgebiet 21d-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE-Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet: (Link)
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Ausschreibungen Dezember 2023
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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14a |
15.02.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 14a ein: Zielgebiet „14a: Unter-Baumgarten + Breitensee + Reinlgasse/An der Windmühle“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 14. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 14. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Bei Bewerbungen von Vertragsgruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, werden aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche 20 Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Februar 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien.
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Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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18a |
15.02.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 18a ein: Zielgebiet „18a: Gentzgasse + Kreutzgasse“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 18. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 18. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Bei Bewerbungen von Vertragsgruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, werden aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche 20 Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Februar 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien.
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Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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21b |
15.02.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 21b ein: Zielgebiet „21b: Floridsdorf-Brünner Straße + Donaufeld-Hoßplatz + Floridsdorf-Am Spitz“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 21. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 21. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Bei Bewerbungen von Vertragsgruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, werden aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche 20 Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Februar 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien.
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Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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22b |
15.02.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 22b ein: Zielgebiet „22b: Kagraner Platz/Rennbahnweg/Rinterzelt + Eipeldauer Straße + Zentrum Kagran“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 22. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 22. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Bei Bewerbungen von Vertragsgruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, werden aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche 20 Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Februar 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien.
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Ausschreibungen November 2023
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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2b |
15.01.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 2b ein: Zielgebiet „2b: Praterlände + Stuwerviertel (Ausstellungsstraße) + Nordbahnhof“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 2. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 2. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Bei Bewerbungen von Vertragsgruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, werden aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche 20 Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Jänner 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien.
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Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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16a |
15.01.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 16a ein: Zielgebiet „16a: Neulerchenfeld + Richard-Wagner-Platz“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 16. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 16. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Bei Bewerbungen von Vertragsgruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, werden aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche 20 Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Jänner 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien.
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Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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20a |
15.01.2024 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 20a ein: Zielgebiet „20a: Zwischenbrücken + Höchstädtplatz“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten zu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärzt*innen für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (Link: Rahmenvereinbarung PVE Anhang_1_Versorgungsauftrag (gesundheitskasse.at). Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-musterversorgungskonzept. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 20. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 20. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Bei Bewerbungen von Vertragsgruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, werden aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche 20 Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlagen der sich bewerbenden zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15. Jänner 2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 PrimVG im Fall des Abs. 2 Z 1 im Einvernehmen durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien.
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Ausschreibungen gemäß Primärversorgungsgesetz bis zum 31. Juli 2023
Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungs-Gesamtvertrags (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/PVE Gesamtvertrag) und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien (kundgemacht unter https://www.aekwien.at/primaerversorgung/Reg.PVE Gesamtvertrag) sowie des darin als Angang 1 integrierten Versorgungsauftrags.
Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40195973/NOR40195973.html) vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://primaerversorgung.gv.at/organisation. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserung dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses.
Bewerbungen sind unter Anschluss des Bewerbungsformulars der sich bewerbenden Ärzt*innen (Gesellschafter*innen) sowie des Versorgungskonzepts fristgerecht schriftlich an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0 einzureichen. Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt lt. PrimVG § 14 Abs. 4 durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien gemeinschaftlich. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien.
Ausschreibungen Juli 2023
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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2a |
31.08.2023 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 2. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 2a ein: Zielgebiet „2a: Praterstraße + Taborstraße + Augartenviertel“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei Vertragsärzt*innen bzw. Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommen Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im o.a. Wiener Gemeindebezirk zu erfolgen. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerberteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt.
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Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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6a |
31.08.2023 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 6. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 6a ein: Zielgebiet „6a: Stumpergasse“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei Vertragsärzt*innen bzw. Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommen Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im o.a. Wiener Gemeindebezirk zu erfolgen. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerberteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt.
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Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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11b |
31.08.2023 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 11. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 11b ein: Zielgebiet „11b Leberberg“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei Vertragsärzt*innen bzw. Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommen Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im o.a. Wiener Gemeindebezirk zu erfolgen. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerberteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt.
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Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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23a |
31.08.2023 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 23. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 23a ein: Zielgebiet „23a Atzgersdorf + Zentrum Liesing“ Bewerbungen haben als Team von zumindest zwei Vertragsärzt*innen bzw. Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommen Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im o.a. Wiener Gemeindebezirk zu erfolgen. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerberteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt.
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Ausschreibungen Dezember 2022
Ausschreibungen September 2022
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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11a1 |
31.10.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 11. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 11a ein: „Zielgebiet 11a – Enkplatz - Alt-Simmering“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Umlaufbeschluss der Landes-Zielsteuerungskommission vom 16. Mai 2022 wurde für das Zielgebiet 11a-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung zweier PVE-Zentren festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet: (Link) |
Ausschreibungen Juni 2022
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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12a |
15.08.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 12. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 12a ein: „Zielgebiet 12a – Fuchsenfeld + Meidlinger Hauptstraße + Tivoligasse + Wilhelmsdorf“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. |
Ausschreibungen Mai 2022
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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20b |
15.07.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an mehreren Standorten Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 20. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Netzwerks in dem Zielgebiet 20b ein: „Zielgebiet 20b – Brigittaplatz-Wallensteinstraße-Lorenz-Müller-Gasse-Wexstraße“ Ausgeschrieben wird ein Primärversorgungsnetzwerk nach § 2 Abs. 5 Z2 PrimVG. Die Organisationform des Netzwerkes kann frühestens nach 12 Monaten ab Invertragnahme dahingehend gewechselt werden, dass sie an nur einem Standort gemäß § 5 Abs. 1a PrimVG etabliert wird. Bewerbungen haben als Team von zumindest drei Ärzt*innen zu erfolgen, wobei zumindest zwei Vertragsärzt*innen eine Vertragsordination im adressierten Bezirk haben müssen. Die geplanten Standorte sind bei der Bewerbung detailliert anzugeben, wobei ein Standort als Stammstandort zu bezeichnen ist. Gemäß den gesamtvertraglichen Bestimmungen müssen sich alle Netzwerkstandorte innerhalb der 20 nächstliegenden allgemeinmedizinischen Ordinationen - gemessen vom Stammstandort – befinden. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Ärzt*innenteams, die die personellen Anforderungen (drei besetzte Kassenplanstellen) bereits erfüllen, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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21d-LZK1 |
15.07.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 21. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 21d-LZK1 ein: „Zielgebiet 21d-LZK1 – Nordrandsiedlung“ Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerberteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Umlaufbeschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 16. Mai 2022 wurde für das Zielgebiet 21d-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE-Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet: (Link) |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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11a |
30.06.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 11. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 11a ein: „Zielgebiet 11a – Enkplatz-Alt Simmering“ Ausgeschrieben wird ein Primärversorgungszentrum gemäß § 2 Abs 5 Z 1a PrimVG, wobei das Primärversorgungszentrum bis längstens 31.03.2024 in Form eines Primärversorgungsnetzwerkes gemäß § 2 Abs 5 Z 2 PrimVG geführt werden kann. Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerberteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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20b |
30.06.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 20. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 20b ein: „Zielgebiet 20b – Brigittaplatz-Wallensteinstrasße-Lorenz-Müller-Gasse-Wexstrasse“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist , aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerberteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. |
Ausschreibungen März 2022
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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16c |
30.04.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) 2.te Phase - Zielgebiet 16c Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination in Wien sowie Ärzt*innen für Allgemeinmedizin ohne Kassenverträge zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 16c ein: „16c – Sandleiten – Alt-Ottakring – Wilhelminenstraße“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Ausdrücklich festgehalten wird, dass im Falle der Bewerbung von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 16. Wiener Gemeindebezirk, welche die Voraussetzungen erfüllen, diese Bewerbungen den Bewerbungen von sonstigen Ärzt*innen für Allgemeinmedizin ohne Kassenverträge vorgehen (§ 14 Abs. 2 Z. 1 PrimVG). |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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23c-LZK1 |
30.04.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) 2.te Phase – Zielgebiet 23c-LZK Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination in Wien sowie Ärzt*innen für Allgemeinmedizin ohne Kassenverträge zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 23c-LZK1 ein: „23c-LZK1 – Industriegebiet Breitenfurter Straße““ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. Ausdrücklich festgehalten wird, dass im Falle der Bewerbung von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 23. Wiener Gemeindebezirk, welche die Voraussetzungen erfüllen, diese Bewerbungen den Bewerbungen von sonstigen Ärzt*innen für Allgemeinmedizin ohne Kassenverträge vorgehen (§ 14 Abs. 2 Z. 1 PrimVG). 1 Laut Beschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 17. November 2021 wurde das Zielgebiet 23c-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet: (Link) |
Ausschreibungen Dezember 2021
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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5a |
31.01.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 5. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 5a ein: „Zielgebiet 5a – Siebenbrunnenplatz – Matzleinsdorf – Margaretenplatz“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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15b |
31.01.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination sowie Bestgereihte, noch nicht in Vertrag genommene Ärzt*innen nach Publikation der Reihungen im 15. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 15b ein: „Zielgebiet 15b – Fünfhaus – Westbahnhof – Rudolfsheim/Braunhirschen“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. |
Ausschreibungen November 2021
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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13a-LZK1 |
31.01.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 13. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 13a-LZK1 ein: „Zielgebiet 13a-LZK1 – Maxing“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Umlaufbeschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 17. November 2021 wurde das Zielgebiet 13a-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet (Link) |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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16c |
31.01.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 16. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 16c ein: „Zielgebiet 16c – Sandleiten – Alt-Ottakring – Wilhelminenstraße“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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19c-LZK1 |
31.01.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 19. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 19c-LZK1 ein: „Zielgebiet 19c-LZK1 – In der Krim“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Umlaufbeschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 17. November 2021 wurde das Zielgebiet 19c-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet (Link) |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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23c-LZK1 |
31.01.2022 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 23. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 23c-LZK1 ein: „Zielgebiet 23c-LZK1 – Industriegebiet Breitenfurter Straße“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Umlaufbeschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 17. November 2021 wurde das Zielgebiet 23c-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet (Link) |
Ausschreibungen September 2021
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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8a-LZK1 |
31.10.2021 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 8. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 8a-LZK1 ein: „Zielgebiet 8a-LZK1 Laudongasse – begrenzt durch die Straßenzüge Feldgasse – Alser Straße – Landesgerichtsstraße – Frankhplatz und Florianigasse“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Beschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 26. August. 2021 wurde das Zielgebiet 8a-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet (Link) |
Ausschreibungen April 2021
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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19a-LZK1 |
15.06.2021 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 19. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 19a-LZK1 ein: „Zielgebiet 19a-LZK1 – Döblinger Hauptstraße“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Beschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 7. Oktober 2020 wurde das Zielgebiet 19a-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet (Link) Widerruf! Gemäß § 7 Abs. 4 der „Richtlinien für die Auswahl und Invertragnahme von Vertragsärzten für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärzten gemäß § 6 Abs. 1 des Gesamtvertrages vom 1. Jänner 2011 wird im Einvernehmen zwischen der Ärztekammer für Wien und der Österreichischen Gesundheitskasse die Ausschreibung: „Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort(PVE-Zentrum) - „Zielgebiet 19a-LZK1 – Döblinger Hauptstraße“ widerrufen. |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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19b-LZK1 |
15.06.2021 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an mehreren Standorten (PVE-Netzwerk) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 19. Wiener Gemeindebezirk zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE Netzwerks in dem Zielgebiet 19b-LZK1 ein: „Zielgebiet 19b-LZK1 – Karl-Marx-Hof – Hohe Warte – In der Krim“ Bewerbungen haben als Team von zumindest drei Ärzt*innen zu erfolgen, wobei zumindest zwei Vertragsärzt*innen eine Vertragsordination im adressierten Bezirk haben müssen. Die geplanten Standorte sind bei der Bewerbung detailliert anzugeben, wobei ein Standort als Stammstandort zu bezeichnen ist. Gemäß den gesamtvertraglichen Bestimmungen müssen sich alle Netzwerkstandorte innerhalb der 20 nächstliegenden allgemeinmedizinischen Ordinationen - gemessen vom Stammstandort – befinden. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen durch Ärzt*innenteams, das die personellen Anforderungen (drei besetzte Kassenplanstellen) bereits erfüllen, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Beschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 22. März 2021 wurde das Zielgebiet 19b-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE Netzwerks festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet (Link) |
Ausschreibungen März 2021
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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10d-LZK1 |
15.04.2021 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) 2.te Phase Zielgebiet 10d Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination in Wien sowie Ärzt*innen für Allgemeinmedizin ohne Kassenverträge zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 10d-LZK1 ein: „Zielgebiet 10d-LZK1 – Landgutgasse – Sonnwendgasse – Gudrunstraße – Arsenalstraße-Wiedner Gürtel“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Beschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 7. Oktober 2020 wurde das Zielgebiet 10d-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet (Link). |
Ausschreibungen Dezember 2020
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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10d-LZK1 |
15.03.2021 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an einem Standort (PVE-Zentrum) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im „Zielgebiet 10d-LZK1 – Landgutgasse – Sonnwendgasse – Gudrunstraße – Arsenalstraße-Wiedner Gürtel“ Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest drei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung oder Erweiterung der Gruppenpraxis sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen von Gruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums die Ordinationsadresse der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Beschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 7. Oktober 2020 wurde das Zielgebiet 10d-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet (Link). |
Zielgebiet | Bewerbung bis | Beschreibung | Ranking |
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21c LZK1 |
15.03.2021 |
Einladung zur Gründung einer Primärversorgungseinheit an mehreren Standorten (PVE-Netzwerk) Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien alle Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im „Zielgebiet 21c LZK1 – Donaufeld“ Bewerbungen haben als Team von zumindest drei Ärzt*innen zu erfolgen, wobei zumindest zwei Vertragsärzt*innen eine Vertragsordination im adressierten Bezirk haben müssen. Die geplanten Standorte sind bei der Bewerbung detailliert anzugeben, wobei ein Standort als Stammstandort zu bezeichnen ist. Gemäß den gesamtvertraglichen Bestimmungen müssen sich alle Netzwerkstandorte innerhalb der 20 nächstliegenden allgemeinmedizinischen Ordinationen - gemessen vom Stammstandort - befinden. Ist eine Vertragsgruppenpraxis Teil des Netzwerks, so ist diese der Stammstandort. Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den gesamtvertraglich verankerten Reihungskriterien, zudem werden bei Bewerbungen durch Ärzt*innenteams, das die personellen Anforderungen (drei besetzte Kassenplanstellen) bereits erfüllen, aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt. 1 Laut Beschluss der Landes- Zielsteuerungskommission vom 15. Dezember 2020 wurde das Zielgebiet 21c-LZK gemäß § 21 Abs. 8 G-ZG der Bedarf für die Errichtung eines PVE Zentrums festgestellt und dies gilt somit als im RSG abgebildet (Link). |
Ausschreibungen November 2020
Ausschreibungen Oktober 2020
Ausschreibungen Juli 2020
Kontakt
Mag.a Gabriella Milinski
Team Kurienservices
Standesführung und niedergelassene Ärzte