Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet in großen Schritten voran. Von der Einführung der e-Medikation als erstes Modul der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) in 2019, der Einführung des e-Impfpasses 2021, über die Digitalisierung des Rezeptes mit dem e-Rezept bis zur Aktualisierung der e-Card Infrastruktur mit neuem Kartenlesegerät im Jahr 2022 und 2023. Im Jahr 2024 kam es mit WAHOnline zum ersten Mal in der Geschichte zur digitalen Einbindung der Wahlärzt*innenschaft an die Sozialversicherungsträger.

Zusätzlich zu den bereits umgesetzten Punkten stehen auch für die kommende Zeit weitere Digitalisierungsprojekte im Gesundheitswesen an: 

Die Faxablöse wurde mit dem Jahreswechsel 2024/2025 schlagend. 
Die Diagnosecodierung nach SNOMED CT soll mit 2026 in Kraft treten. 
Per ELGA Verordnung vom 28. Jänner 2025 folgen die Speicherverpflichtung von Entlassungsbriefen, sonstigen Befunden, Laborbefunden, Befunden der bildgebenden Diagnostik, Medikationsdaten und Pflegeberichten. 

Um bei diesen zahlreichen Umstellungen und Neuerungen den Überblick zu behalten, möchten wir auf den folgenden Seiten über die einzelnen Module, ihre Einführung und ihre Funktionen berichten.

e-Befund (ELGA)

e-Befunde sind Befunde, die in ELGA verfügbar sind. e-Befunde sind ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologiebefunde.

Wann kommt der e-Befund?

Bis zum 28. Jänner 2025 vertraten alle Stakeholder den Standpunkt, dass die Usability von ELGA inkl. der Suchfunktion aktuell nicht gegeben ist. Ergänzend fehlen die Überlegungen der öffentlichen Hand, wer die Kosten der Implementierung in die Ordinationssoftware der niedergelassenen Ärzt*innen finanziert.

Mit der Sammelnovellierung des Gesundheitstelematikgesetz 2012 durch die Gesundheitstelematik-Anpassungsverordnung 2025 hat sich dieser Standpunkt zumindest aus legistischer Sicht geändert. Die Verordnung sieht nun vorgeschriebene Fristen zur Umsetzung der Speicherverpflichtung der unterschiedlichen Befundarten vor. Während in dem ursprünglichen Gesundheitstelematikgesetz 2012 die Verpflichtung zur Speicherung von ELGA-Gesundheitsdaten grundsätzlich ab 1. Jänner 2026 vorgesehen war, sofern nicht ein früherer Beginn oder ein späterer festgelegt wurde, wurden in der Anpassungsverordnung 2025 diese Fristen konkretisiert. Der Vorbehalt, nachdem die elektronische Speicherverpflichtung nur dann gegeben ist, wenn die Nutzung der ELGA-Komponenten technisch möglich ist, entfällt gesetzlich mit 1. Juli 2025.

Die Speicherverpflichtung für Laborbefunde und Befunde der bildgebenden Diagnostik im niedergelassenen Bereich sowie für Entlassungsbriefe, Laborbefunde und Befunde der bildgebenden Diagnostik von Krankenanstalten, die über Landesgesundheitsfonds abgerechnet werden, privaten Krankenanstalten gemäß §1 Abs. 2 PRIKRAF-G und Krankenanstalten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), wurde auf den 1. Juli 2025 vorgezogen. Aus Sicht der Ärztekammer werden diese Inkrafttretenstermine aus mehreren Gründen nicht umsetzbar sein.

An anderen Stellen ist es gelungen, von dem Recht Gebrauch zu machen, mittels einer Verordnung einen späteren Zeitpunkt der gesetzlich festgelegten Verpflichtungstermine zu erwirken.

So wurde die Frist für die Speicherverpflichtung von Pathologiebefunden auf den 1. Jänner 2028 verlegt und für sonstige fachärztliche Befunde, sowohl für den niedergelassenen Bereich als auch für Krankenanstalten, auf den 1. Jänner 2030.

Seitens der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien wurde nichtsdestotrotz zu manchen Punkten der Verordnung eine Kritik beim Ministerium eingebracht, primär in den Punkten:

  • Überraschende und nicht akkordierte Einbindung von Inkrafttretensbestimmungen, ohne dabei zentrale Prozesse und essenzielle Erfordernisse zu berücksichtigen
  • Fehlende Klärung eines situativen Opt-outs bei Laborbefunden
  • Die unklare Definition von fachärztlichen Befunden
  • Das Fehlen von Unzumutbarkeitsregelungen für Wahlärzt*innen.

Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien setzt sich aktiv für eine Klärung dieser Verordnung ein und sucht hierzu das Gespräch mit der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) sowie dem Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK).

e-Impfpass

Die ELGA GmbH wurde im Juni 2018 mit der Umsetzung der Pilotierung des e-Impfpasses beauftragt und begann unmittelbar danach mit den Projektarbeiten. Die ursprüngliche Projektplanung sah eine Evaluierung des Programmes im Rahmen eines Pilotprojektes vor, welches die öffentlichen Impfstellen sowie ca. 30 ausgewählte Pilotärzt*innen in Niederösterreich, der Steiermark und Wien umfassen sollte, um danach im Jahr 2021 schrittweise ausgerollt zu werden.

Aufgrund der Corona Pandemie, welche im Frühjahr 2020 auch Österreich erreicht hatte, wurde dem Projekt die höchste Priorität zugewiesen, die Pilotphase stark gekürzt und die Ausrollung mit dem ersten Quartal 2021 forciert.

Derzeit werden laufend die unterschiedlichen Impfstoffe im e-Impfpass ergänzt um eine vollständige Abbildung der verabreichten Impfstoffe zu ermöglichen. Die Impfdaten werden in einem zentralen österreichischen Impfregister gespeichert. Dies ermöglicht eine nahezu vollständige und standardisierte Impfdokumentation, die den Papier-Impfpass zukünftig ersetzen soll. Durch Verknüpfung mit dem nationalen österreichischen Impfplan sollen personalisierte Impfempfehlungen über den e-Impfpass und damit mehr Service und Komfort für die Patient*innen möglich werden.

Mit der Gesundheitstelematik-Anpassungsverordnung 2025 wurden die bisher geltenden eHealth Verordnung durch die eHealth-Verordnung 2025 ersetzt und bringt auch für den e-Impfpass Neuigkeiten mit sich.

Zum einen wurde die Speicherverpflichtung im zentralen Impfregister von COVID-19, Influenza, Affenpocken und Humane Papillomaviren (HPV) verankert, alle anderen Impfungen können, aber müssen nicht im zentralen Impfregister gespeichert werden. Zum anderen wurde eine Speicherverpflichtung von Antikörperbestimmungen entsprechend §24c Abs. 3 des Gesundheitstelematikgesetzes im zentralen Impfregister festgelegt. Eine Umsetzung dieser Punkte erfolgt spätestens mit der angekündigten Aufnahme des Vollbetriebs des e-Impfpasses mit 1. Jänner 2029.

e-Medikation

Die e-Medikation ist eine ELGA-Funktion. Von Ärzt*innen verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden als sogenannte e-Medikationsliste für ein Jahr gespeichert. Bürger*innen können über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at ihre e-Medikationsliste selbst einsehen.

Die e-Medikation war die erste Anwendung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), die 2019 flächendeckend in Österreich ausgerollt wurde.

Die e-Medikation ist eine Datenbank, in der von Ärzt*innen verordnete bzw. von Apotheken abgegebene Medikamente und wechselwirkungsrelevante, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel gespeichert werden. In der persönlichen e-Medikationsliste, in die über das ELGA-Portal Einsicht genommen werden kann, können Patient*innen sowohl die verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente als auch die offenen Rezepte einsehen.

ELGA – elektronische Gesundheitsakte

ELGA steht für „elektronische Gesundheitsakte". ELGA ist ein Informationssystem, das behandelnden Ärzt*innen, Spitälern, Pflegeeinrichtungen und deren Patient*innen sowie Apotheken den digitalen Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern soll. Gesundheitsdaten, wie z.B. Befunde zu einer Person, entstehen bei unterschiedlichen Gesundheitseinrichtungen. ELGA vernetzt diese und stellt sie über eine Verlinkung („Verweis") elektronisch zur Verfügung. 

Wann kommt ELGA?

Einige Funktionen – e-Medikation und e-Impfpass – der ELGA sind bereits etabliert und österreichweit ausgerollt. Andere Funktionen wie der e-Befund sind noch nicht vollständig ausgerollt, da die strukturelle Einheitlichkeit über die verschiedenen Bereiche des Gesundheitssystems nicht einheitlich sind (z.B. unterschiedliche Formate bei Befunden).

Die ELGA und ihre Module werden laufend weiterentwickelt und vervollständigt. 

e-Card System und GINA-BOX

Das hochsichere e-card System wird von der österreichischen Sozialversicherung laufend weiterentwickelt und an neue Technologien angepasst. Im Laufe des Jahres 2022 erfolgte die Einführung eines neuen Kartenlesegerätes, das den aktuellen Kartenleser und auch den bisher notwendigen lokalen Gesundheits-Informations-Netz-Adapter (GINA) ersetzt. 

Seit der Umstellung im Frühjahr und Sommer 2022 laufen die Anwendungen des e-card Systems nicht mehr auf der GINA-Box in der Ordination, sondern wurden ins e-card Rechenzentrum (GINS = Gesundheits-Informations-Netz-Service) verlagert. Dadurch soll schneller auf geänderte Anforderungen reagiert und neue Technologien besser umgesetzt werden können. 

Der Umstieg von der bisherigen Vorgehensweise auf das Arbeiten über das GINS verlief in Wien, dank enger Zusammenarbeit zwischen Sozialversicherung, Softwarehersteller*innen, Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und den niedergelassenen Ärzt*innen, größtenteils ohne Probleme.

Der Abbau der GINA-Boxen aus den Ordinationen und der Austausch bestehender Kartenlesegeräte gegen eine neue Generation verlief von Herbst 2022 bis Frühjahr 2024 aufgrund eines kurzfristigen Mangels an Computerchips etwas langsamer als geplant, konnte aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem Sozialversicherungsdachverband, den Providern der GINO Ausstattung und den Landesärztekammern erfolgreich abgeschlossen werden.
 

e-Rezept

Das e-Rezept ist trotz des ähnlichen Namens, keine Anwendung der ELGA, sondern ein Projekt der österreichischen Sozialversicherung in Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer und der österreichischen Apothekerkammer. Die Ausrollung erfolgte im ersten Halbjahr 2022 und soll zukünftig jährlich 60 Millionen Stück Papierrezepte ersparen. Dieses Ziel ist jedoch nur realistisch, wenn das e-Rezept flächendeckend sowohl im kassenärztlichen als auch im wahlärztlichen Bereich zur Verfügung steht.

Nach einem langen Sommer mit vielen Gesprächen im Jahr 2022, wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass auch Wahlärzt*innen eine Rezepturbefugnis über die ÖGK beantragen können, um e-Rezepte für Ihre Patient*innen ausstellen zu können. Diese Möglichkeit wird von vielen Wahlärzt*innen, als zusätzliche moderne Serviceleistung für die Patient*innen, angenommen.

Wie funktioniert das e-Rezept?

Der*Die Ärzt*in erstellt das e-Rezept mit seiner Ordinationssoftware und speichert damit das elektronische Rezept automatisch im e-card System. Durch Lesen der e-card in der Apotheke kann das e-Rezept abgerufen werden. Auf Wunsch erhalten Patient*innen in der Ordination auch einen Ausdruck des e-Rezeptes, der anstelle der e-Card in der Apotheke vorgelegt werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist das e-Rezept auf dem Handy mit den kostenlosen Apps von MeineSV, ÖGK, BVAEB oder SVS. Danach speichert der*die Apotheker*in die Einlösung des Rezeptes im e-card System und rechnet die e-Rezepte elektronisch mit der Sozialversicherung ab. Bezahlte Rezeptgebühren können so dem Rezeptgebühren-Konto (REGO) der Versicherten tagesaktuell angerechnet werden.

Patient*innen können über das Portal der Sozialversicherung www.meinesv.at bzw. über eine App ihre e-Rezepte elektronisch abrufen und haben damit eine komplette Übersicht über ihre e-Rezepte.

eKOS – das elektronische Kommunikationsservice

Im Laufe des Jahres 2019 sollte ein elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem eingeführt werden. Dieses System mit dem Namen eKOS - Elektronisches Kommunikationsservice ist aber kein Bewilligungssystem, vergleichbar dem Arzneimittelbewilligungssystem (ABS), sondern eben ein ausschließliches elektronisches Überweisungs- und Zuweisungssystem. eKOS gehört nicht zu ELGA und ist ein Service der Sozialversicherung. 

Vorstellen kann man sich eKOS ähnlich dem Boardingpass beim Fliegen: Entweder man erhält eine haptische Überweisung wie bisher, aber nach abgesendeter Zuweisung im eKOS als Informationsblatt ausgedruckt – was bis zum Ende der Einführungsphase jedenfalls der Fall sein sollte –, oder aber die*der Patient*in erhält die Überweisung per SMS oder E-Mail. Allfällige Bewilligungen für einzelne Leistungen (z.B. CT/MRT) müssen die Patient*innen weiter selbst einholen.

Warum ist eKOS noch nicht flächendeckend ausgerollt?

Voraussetzung für den verpflichtenden Einführungszeitpunkt des eKOS ist ein reibungsloser Ablauf in den Ordinationen!

Da die hohen Erwartungen an das elektronische Kommunikationsservice eKOS in der Pilotphase bisher in zahlreichen Punkten nicht erfüllt wurden, gibt es seitens der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien aktuell keine Empfehlung für den Einsatz von eKOS! Zuvor müssen Schwachstellen behoben werden und auch datenschutzrechtlich gibt es noch Klärungsbedarf.

Uns ist bewusst, dass dennoch einige Ordinationen eKOS nutzen, vor allem von zuweisenden Fächern, jedoch ist eKOS auch bei den Patient*innen noch weitgehendst unbekannt. 

Aktuell hat der Dachverband angekündigt erneut Gespräche mit den Ärztekammern zu suchen um über eine Neuauflage des Projektes zu sprechen.

ELDA

ELDA ist ein System für den elektronischen Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern und KEINE Anwendung, die zu ELGA gehört. Dienstgeber*innen und Vertragspartner*innen nutzen ELDA seit 1995 zur Übermittlung ihrer Meldungen an die Sozialversicherung und die Finanzverwaltung.

Mit der Einführung von WAHOnline gewann ELDA, als einer der wenigen Übertragungsmöglichkeiten, einen zusätzlichen Nutzen und Bedeutung für den niedergelassenen Bereich.  

Faxablöse

Seit 1. Jänner 2025 ist die Kommunikation von Gesundheitsdaten unter Gesundheitsdiensteanbieter*innen per Fax unzulässig. War die Übermittlung personenbezogener Daten per Fax in der Vergangenheit noch relativ sicher, weil beim Versand exklusive Ende-zu-Ende-Telefonleitungen genutzt wurden, so haben technische Änderungen in den Telefonnetzen mittlerweile dazu geführt, dass die Daten paketweise in Netzen transportiert werden, die auf Internet-Technologie beruhen.

Eine intersektorale, öffentliche Faxersatz-Lösung wurde seitens der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien vehement gefordert. Diese wurde jedoch frühestens für das zweite Halbjahr 2026 in Aussicht gestellt. Aus diesem Grund sind wir an diverse Stakeholder*innen mit der Frage nach Faxalternativen herangetreten. Die Ergebnisse fassen wir Ihnen in dem folgenden Dokument zusammen: Übersicht Faxersatz

Die Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2024 den Empfehlungsbeschluss gefasst, bis eine alternative öffentliche Lösung zur Verfügung gestellt wird, als Faxersatz für die intersektorale Kommunikation primär die bewährten und im Gesundheitsbereich etablierten gerichteten Befund-Übermittlungssysteme (z.B. DaMe, MedicalNet oder GNV) zu verwenden.

eEKP 

Die Abbildung des Mutter-Kind-Pass-Hefts soll ab dem 1. Jänner 2026 in elektronischer Form gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausgerollt werden. Dafür werden Schnittstellen mit gängiger Software von Ärzt*innen und Spitälern geschaffen sowie ein Web-basierter Zugang entwickelt. Beteiligte Gesundheitsdiensteanbieter*innen, Schwangere, Mütter, Kinder sowie deren gesetzliche Vertreter*innen oder Obsorgeberechtigte erhalten über ein datenschutzkonformes Login Zugang zu den Untersuchungsergebnissen.

Um eine breite Verständlichkeit zu gewährleisten, werden die Inhalte in vier Sprachen (Englisch, Französisch, Türkisch, BKS) übersetzt. Zudem werden die Gesundheitsdaten für gesundheitspolitische Zwecke elektronisch auswertbar gemacht.

Die Untersuchungsnachweise werden automatisch an das Kompetenzzentrum Kinderbetreuungsgeld übermittelt. Zusätzlich wird eine niederschwellige Informationsplattform für die interessierte Öffentlichkeit bereitgestellt.

Um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten, wird außerdem eine Nahtstelle zu den Netzwerken der „Frühen Hilfen“ geschaffen.