e- Card für privat versicherte Ärzt*innen
Zahlreiche freiberuflich tätige Ärzt*innen sind auf Grund eines Opt-Outs der Ärzteschaft aus der gesetzlichen Krankenversicherung vor zahlreichen Jahren mittlerweile ausschließlich privat krankenversichert. Die Ärztekammer für Wien hat für diese Ärzt*innen ein Gruppenkrankenversicherungspaket mit der Uniqa abgeschlossen, das für diese Kolleg*innen ein Angebot ist, sich privat krankenversichern zu lassen. Gleiches gilt auch für deren Angehörige sowie pensionierte Ärzt*innen.
Diese Ärzt*innengruppen hatten bisher keine e-Card bzw. in einigen Fällen alte e-Cards aus der Zeit eines Anstellungsverhältnisses, meist in einem Spital. Bis dato war für diese Ärzt*innengruppen eine e-Card nicht notwendig, da die e-Card nur ein Krankenscheinersatz war.
Im Zuge der Pandemie hat bzw. bekommt die e-Card allerdings neue Funktionen über den Gesetzgeber - in Zusammenhang mit dem e-Impfpass sind der Eintrag einer COVID-Impfung und auch andere Funktionen im Rahmen der Pandemiebekämpfung geplant (Abruf eines COVID-Testergebnis, der angekündigte "Grüne Pass" ...). Daher ist jetzt auch die e-Card für nicht gesetzlich krankenversicherte Personen von hohem Interesse.
Der Ärztekammer ist es in Gesprächen mit der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) und dem Dachverband der Sozialversicherungen gelungen, für alle von dieser Situation Betroffenen sehr rasch eine Lösung zu finden, dass auch freie Berufe - u.a. freiberufliche Ärzt*innen - zu einer e-Card kommen. Dieses Antragsservice ist mit 22. März 2021 online gegangen.
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Hier finden Sie ein Informationsblatt zur Beantragung und hier können sich privat versicherte Ärzt*innen einfach und rasch eine e-Card beantragen.
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Unter www.chipkarte.at/e-card/Freie-Berufe wurden auch in Abstimmung mit der Ärztekammer FAQ zu dem Thema zusammengestellt.
Positiv hervorzuheben ist auch, dass dieses Service für die Ärzt*innen kostenlos ist, da die privaten Krankenversicherer die entstandenen Kosten für die Ausstellung für alle Ärzt*innen übernehmen.
Bitte beachten Sie, dass ab 2023 jede e-Card ein Foto benötigt, d.h. auch wenn sie noch eine alte e-Card ohne Foto haben, raten wir Ihnen, eine neue e-Card über dieses Service zu beantragen.