Formulare
Im Zuge der Ausschreibung von Kassenplanstellen (KPS) werden diverse Formulare benötigt, die in der folgenden Tabelle zusammengefasst sind. Erläuterungen zu den Formularen und Ihrem Zweck finden Sie im Anschluss an die Tabelle.
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Formular |
Relevant für/bei |
Zu übermitteln an |
1. |
Geplanter Pensionierung oder Rücklegung aus anderen Gründen |
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2. |
Abmeldung einer Kassenordination |
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3. |
Ärzt*innen, die sich in Zukunft um eine KPS bewerben |
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4. |
Ärzt*innen, die in Kassenordinationen vertreten |
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5. |
Bewerber*innen um eine KPS |
Allgemeinmediziner*innen: Fachärzt*innen: |
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6. |
Bewerber*innen um eine PVE |
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7. |
Anmeldung einer Kassenordination |
mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0 |
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8. |
Erstgereihte in einem Ausschreibungsverfahren, die auf die Stelle verzichten möchten |
mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0
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9. |
Upgrading von einer Einzelpraxis zu einer Gruppenpraxis sowie Änderungen im Rahmen einer bestehenden Gruppenpraxis |
mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0
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10. |
Verlegung einer Kassenordination |
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Erläuterungen zu den Formularen
1. Rücklegung der Kassenverträge
Grundlage für die Ausschreibung einer neuen Kassenplanstelle ist die Rücklegung einer bestehenden Kassenplanstelle (z.B. bei Pensionierung, Krankheit).
Mit der Retournierung des Formulars wird Ihr unbefristeter zu einem befristeten Kassenvertrag. Rücklegungen sind jeweils zu Quartalsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Quartal möglich und können maximal 12 Monate im Voraus bekanntgegeben werden. Je früher Sie uns Ihre verbindliche Entscheidung mitteilen, desto eher kann die „Bedarfsprüfung“ – die Prüfung/ die Zustimmung zur Ausschreibung und Nachbesetzung – bei den Kassen beantragt werden. Bei positivem Bescheid wird der Versorgungsauftrag in Ihrem Versorgungsgebiet (Kassenplanstelle) in den nächsten Monaten ausgeschrieben. Im Monat der Ausschreibung (veröffentlicht auf unserer Homepage: Ausschreibungen Allgemeinmedizin oder Fachärzt*innen) haben Bewerber*innen bis zur Bewerbungsfrist die Möglichkeit, sich um den Kassenvertrag zu bewerben.
2. Niederlassungs-Abmeldung
Wenn Sie einen Ordinationsstandort schließen, ist dies unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu melden.
3. Eintragung in die Interessentenliste
Wenn Sie für Ihre berufliche Laufbahn eine Kassenordination in Erwägung ziehen, sollten Sie ehestmöglich nach Erlangung des Diploms Ärzt*in für Allgemeinmedizin bzw. des fachärztlichen Diploms das Formular Eintragung in die Interessentenliste übermitteln. Im Falle einer Bewerbung für eine KPS erfolgt eine Reihung der Bewerber*innen anhand der Reihungskriterien (Punktesystem). Je früher Sie auf dieser Liste gereiht sind, desto mehr Punkte erhalten Sie später im Zuge einer Bewerbung für diese Wartezeit.
Wenn Sie sich ohne vorangehende Eintragung in die Interessentenliste bewerben, werden Sie im Zuge Ihrer ersten Bewerbung automatisch in die Interessentenliste eingetragen.
4. Vertretungsbestätigung
Vertretungsbestätigungen sind von dem*der Vertretungsärzt*in unmittelbar nach erbrachter Vertretung bzw. bis längstens 15. März des folgenden Kalenderjahres in der Kammer vorzulegen und werden dort abgestempelt bzw. abgezeichnet. Die abgestempelten bzw. abgezeichneten Bestätigungen werden in der Ärztekammer für Wien nicht archiviert und sind im Zuge einer Bewerbung immer dem Bewerbungsformular beizulegen. Nicht fristgerecht eingebrachte bzw. nicht abgestempelte und abgezeichnete Bestätigungen werden nicht berücksichtigt.
5. Bewerbung Einzel-/Gruppenpraxen
Ärzt*innen, die sich auf eine ausgeschriebene Kassenplanstelle bewerben, haben das entsprechende Bewerbungsformular vollständig auszufüllen. Geben Sie bitte genau an, um welche Stelle Sie sich bewerben (gemäß Spalte Beschreibung in den Ausschreibungen). Sollten Sie sich um mehrere Stellen bewerben, ist für jede Stelle gesondert ein Formular auszufüllen und eine Priorität anzugeben.
6. Bewerbung PVE
Bewerbungen auf eine PVE sind als Teambewerbung mit mind. zwei Bewerber*innen einzubringen, wobei von jede*r Bewerber*in ein eigenes Bewerbungsformular unter Angabe der betreffenden Ausschreibung vollständig auszufüllen hat. Im Rahmen dieser Team-Bewerbung ist ein vollständiges Versorgungskonzept nach Vorlage des Musterversorgungskonzepts der Gesundheit Österreich GmbH beizulegen. Weitere Informationen zu Mehrfachbewerbungen und Prioritätsangaben entnehmen Sie bitte direkt dem Bewerbungsformular.
7. Niederlassungs-Anmeldung
Wenn Sie einen Ordinationsstandort eröffnen, ist dies unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu melden.
8. Verzichtserklärung im Falle einer Erstreihung
Wenn Sie sich auf eine Ausschreibung beworben haben und erstgereiht wurden, jedoch auf die Stelle verzichten möchten, ist uns dies schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars bekanntzugeben.
9. Antrag Gruppenpraxen
Gruppenpraxen können mit dem Formular um Folgendes ansuchen:
- Upgrading einer Einzelpraxis zu einer Gruppenpraxis
- Erweiterung einer Vertragsgruppenpraxis
- Gesellschafter*innenwechsel
- Zusammenschluss von Vertragsärzt*innen zu einer Gruppenpraxis (Fusion)
- Erweiterung einer Vertragsgruppenpraxis durch Einbeziehung eines*einer Vertragsärzt*in
10. Niederlassungs-Verlegung
Die Verlegung von kassenärztlichen Ordinationsstandorten ist zunächst bei der Ärztekammer für Wien anzusuchen und bedarf der Genehmigung des Invertragnahmeausschusses. Die Standortverlegung können Sie per Mail an mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0 bzw. mmmZi5jaGFsdXBza3lAYWVrd2llbi5hdA== ansuchen. Erst nach erfolgter Genehmigung darf die kassenärztliche Ordination verlegt werden und das Formular Niederlassungs-Verlegung ist zu übermitteln.
Kontakt
Sabine Hubmayr
Team Sektionen
Standesführung und niedergelassene Ärzte
Florian Chalupsky
Team Sektionen
Standesführung und niedergelassene Ärzte