Formulare

Im Zuge der Ausschreibung von Kassenplanstellen (KPS) werden diverse Formulare benötigt, die in der folgenden Tabelle zusammengefasst sind. Erläuterungen zu den Formularen und Ihrem Zweck finden Sie im Anschluss an die Tabelle.

#

Formular

Relevant für/bei

Zu übermitteln an

 1.  

Rücklegung der Kassenverträge

Geplanter Pensionierung oder Rücklegung aus anderen Gründen

mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0 
mmmZi5jaGFsdXBza3lAYWVrd2llbi5hdA==

 2. 

Niederlassungs-Abmeldung

Abmeldung einer Kassenordination

mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0 
mmmZi5jaGFsdXBza3lAYWVrd2llbi5hdA==

 3.

Eintragung in die Interessentenliste

Ärzt*innen, die sich in Zukunft um eine KPS bewerben 

mmmcmFzb3ZpY0BhZWt3aWVuLmF0
mmmYy5tYXllckBhZWt3aWVuLmF0 

 4.

Vertretungsbestätigung

Ärzt*innen, die in Kassenordinationen vertreten

mmmcmFzb3ZpY0BhZWt3aWVuLmF0
mmmYy5tYXllckBhZWt3aWVuLmF0

 5.

Bewerbung Einzel-/Gruppenpraxen 

Checkliste für Bewerbungen

Bewerber*innen um eine KPS

Allgemeinmediziner*innen:
mmmYmV3ZXJidW5nLWFtQGFla3dpZW4uYXQ= 

Fachärzt*innen:
mmmYmV3ZXJidW5nLWZhQGFla3dpZW4uYXQ= 

 6.

Bewerbung PVE

Bewerber*innen um eine PVE

mmmYmV3ZXJidW5nLXB2ZUBhZWt3aWVuLmF0

 7.

Niederlassungs-Anmeldung

Anmeldung einer Kassenordination 

mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0 
mmmZi5jaGFsdXBza3lAYWVrd2llbi5hdA==

 8.

Verzichtserklärung im Falle einer Erstreihung

Erstgereihte in einem Ausschreibungsverfahren, die auf die Stelle verzichten möchten

mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0
mmmZi5jaGFsdXBza3lAYWVrd2llbi5hdA==

 

 9.

Antrag Gruppenpraxen

Upgrading von einer Einzelpraxis zu einer Gruppenpraxis sowie Änderungen im Rahmen einer bestehenden Gruppenpraxis

mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0
mmmZi5jaGFsdXBza3lAYWVrd2llbi5hdA==

 

 10.

Niederlassungs-Verlegung

Verlegung einer Kassenordination 

mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0
mmmZi5jaGFsdXBza3lAYWVrd2llbi5hdA==

 

Erläuterungen zu den Formularen

 

1. Rücklegung der Kassenverträge

Grundlage für die Ausschreibung einer neuen Kassenplanstelle ist die Rücklegung einer bestehenden Kassenplanstelle (z.B. bei Pensionierung, Krankheit). 

Mit der Retournierung des Formulars wird Ihr unbefristeter zu einem befristeten Kassenvertrag. Rücklegungen sind jeweils zu Quartalsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem Quartal möglich und können maximal 12 Monate im Voraus bekanntgegeben werden. Je früher Sie uns Ihre verbindliche Entscheidung mitteilen, desto eher kann die „Bedarfsprüfung“ – die Prüfung/ die Zustimmung zur Ausschreibung und Nachbesetzung – bei den Kassen beantragt werden. Bei positivem Bescheid wird der Versorgungsauftrag in Ihrem Versorgungsgebiet (Kassenplanstelle)  in den nächsten Monaten  ausgeschrieben. Im Monat der Ausschreibung (veröffentlicht auf unserer Homepage: Ausschreibungen Allgemeinmedizin oder Fachärzt*innen) haben Bewerber*innen bis zur Bewerbungsfrist die Möglichkeit, sich um den Kassenvertrag zu bewerben. 

2. Niederlassungs-Abmeldung

Wenn Sie einen Ordinationsstandort schließen, ist dies unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu melden.

3. Eintragung in die Interessentenliste

Wenn Sie für Ihre berufliche Laufbahn eine Kassenordination in Erwägung ziehen, sollten Sie ehestmöglich nach Erlangung des Diploms Ärzt*in für Allgemeinmedizin bzw. des fachärztlichen Diploms das Formular Eintragung in die Interessentenliste übermitteln. Im Falle einer Bewerbung für eine KPS erfolgt eine Reihung der Bewerber*innen anhand der Reihungskriterien (Punktesystem). Je früher Sie auf dieser Liste gereiht sind, desto mehr Punkte erhalten Sie später im Zuge einer Bewerbung für diese Wartezeit.

Wenn Sie sich ohne vorangehende Eintragung in die Interessentenliste bewerben, werden Sie im Zuge Ihrer ersten Bewerbung automatisch in die Interessentenliste eingetragen.

4. Vertretungsbestätigung

Vertretungsbestätigungen sind von dem*der Vertretungsärzt*in unmittelbar nach erbrachter Vertretung bzw. bis längstens 15. März des folgenden Kalenderjahres in der Kammer vorzulegen und werden dort abgestempelt bzw. abgezeichnet. Die abgestempelten bzw. abgezeichneten Bestätigungen werden in der Ärztekammer für Wien nicht archiviert und sind im Zuge einer Bewerbung immer dem Bewerbungsformular beizulegen. Nicht fristgerecht eingebrachte bzw. nicht abgestempelte und abgezeichnete Bestätigungen werden nicht berücksichtigt.

5. Bewerbung Einzel-/Gruppenpraxen

Ärzt*innen, die sich auf eine ausgeschriebene Kassenplanstelle bewerben, haben das entsprechende Bewerbungsformular vollständig auszufüllen. Geben Sie bitte genau an, um welche Stelle Sie sich bewerben (gemäß Spalte Beschreibung in den Ausschreibungen). Sollten Sie sich um mehrere Stellen bewerben, ist für jede Stelle gesondert ein Formular auszufüllen und eine Priorität anzugeben.

6. Bewerbung PVE

Bewerbungen auf eine PVE sind als Teambewerbung mit mind. zwei Bewerber*innen einzubringen, wobei von jede*r Bewerber*in ein eigenes Bewerbungsformular unter Angabe der betreffenden Ausschreibung vollständig auszufüllen hat. Im Rahmen dieser Team-Bewerbung ist ein vollständiges Versorgungskonzept nach Vorlage des Musterversorgungskonzepts der Gesundheit Österreich GmbH beizulegen. Weitere Informationen zu Mehrfachbewerbungen und Prioritätsangaben entnehmen Sie bitte direkt dem Bewerbungsformular.

7. Niederlassungs-Anmeldung

Wenn Sie einen Ordinationsstandort eröffnen, ist dies unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu melden.

8. Verzichtserklärung im Falle einer Erstreihung

Wenn Sie sich auf eine Ausschreibung beworben haben und erstgereiht wurden, jedoch auf die Stelle verzichten möchten, ist uns dies schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars bekanntzugeben.

9. Antrag Gruppenpraxen

Gruppenpraxen können mit dem Formular um Folgendes ansuchen:

  • Upgrading einer Einzelpraxis zu einer Gruppenpraxis
  • Erweiterung einer Vertragsgruppenpraxis
  • Gesellschafter*innenwechsel
  • Zusammenschluss von Vertragsärzt*innen zu einer Gruppenpraxis (Fusion)
  • Erweiterung einer Vertragsgruppenpraxis durch Einbeziehung eines*einer Vertragsärzt*in

10. Niederlassungs-Verlegung

Die Verlegung von kassenärztlichen Ordinationsstandorten ist zunächst bei der Ärztekammer für Wien anzusuchen und bedarf der Genehmigung des Invertragnahmeausschusses. Die Standortverlegung können Sie per Mail an mmmaHVibWF5ckBhZWt3aWVuLmF0 bzw. mmmZi5jaGFsdXBza3lAYWVrd2llbi5hdA== ansuchen. Erst nach erfolgter Genehmigung darf die kassenärztliche Ordination verlegt werden und das Formular Niederlassungs-Verlegung ist zu übermitteln.