Kammerumlage
Die Ärztekammer für Wien versteht sich als Interessenvertretung der Wiener Ärzt*innenschaft und tritt öffentlich für die Anliegen ihrer Mitglieder ein. Als Standesvertretung ist die Ärztekammer gesetzlich verpflichtet, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Anliegen der Ärzt*innen wahrzunehmen und zu fördern.
Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Kollektivverträge zu vereinbaren
- Verträge zur Regelung der Beziehungen zwischen Ärzten und Sozialversicherungsträgern abzuschließen
- an der Fortbildung der Ärzt*innen an den Einrichtungen der Medizinischen Universitäten mitzuarbeiten
- den Behörden Berichte, Gutachten und Vorschläge vorzulegen, die die Aus- und Fortbildung und alle anderen Interessen der Ärzte bzw. das Gesundheitswesen allgemein betreffen
- zu den amtlichen Gesundheitsstatistiken beizutragen
- die für ärztliche Leistungen berechneten Vergütungen inklusive der in den Dienstverträgen vereinbarten Entgelte zu überprüfen
- Informationsstellen einzurichten, die Auskünfte über maßgebliche gesundheits- und sozialrechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit der ärztlichen Berufsausübung erteilen
- die Qualität der Ausbildung von Turnusärzt*innen zu überprüfen
Zur Finanzierung des Aufwandes wird die Kammerumlage eingehoben. Diese ist der Pflichtbeitrag der Wiener Ärzte an ihre Standesvertretung – die Ärztekammer für Wien. Auch leistet die Ärztekammer für Wien aus den eingehobenen Kammerumlagen ihre Umlagen Verpflichtung gegenüber der Österreichischen Ärztekammer.
Gesetzliche Grundlagen für die Kammerumlage sind das Ärztegesetz (§ 91) und die Umlagenordnung der Ärztekammer für Wien. Aufgrund der Pflichtmitgliedschaft ergibt sich auch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge. Auf der Homepage unseres Dienstleisters finden Sie die aktuell gültige Fassung der Umlagenordnung (unter dem Reiter „Rechtsgrundlagen) sowie einen Leitfaden welche nähere Ausführungen zur Berechnung sowie Sonderfällen liefert (unter dem Reiter Broschüren & Formulare).
Kontakt
Clemens Schwinner
Team WFF, WFF-Recht, Concisa Management, Kammerrecht
Finanz und interne Verwaltung