Wie wird man Lehrpraxisleiter*in?
Helfen Sie mit die Ausbildung für junge Kolleg*innen zu verbessern und den Fortbestand einer guten medizinischen Versorgung zu gewährleisten!
Nutzen Sie die Möglichkeit Ihr, durch jahrelange Praxis erworbenes Wissen, an die junge Kollegenschaft weiterzugeben und profitieren Sie durch das jüngst erworbene Wissen, den Elan und die Ideen der jungen Kolleg*innen. Knüpfen Sie jetzt schon den Kontakt zu Ihren späteren Kooperationspartner*innen und finden Sie vielleicht Ihre zukünftige Vertretung, welche die Patient*innen bereits kennt.
Bitte seien Sie sich bewusst, dass Sie für eine Lehrpraxis viel Idealismus und Zeit mitbringen müssen, um den jungen Kolleg*innen eine gute Ausbildung zu ermöglichen.
Als Folge der Ausbildungsreform können Lehrpraxis- Berechtigungen für die alte Ausbildungsordnung (ÄAO 2006) nicht mehr erteilt werden, sondern ausschließlich für eine LP-Berechtigung nach der neuen Ausbildungsordnung (ÄAO 2015) angesucht werden. Allerdings können Sie mit dieser Berechtigung auch Kolleg*innen ausbilden, die ihre Ausbildung noch nach der ÄAO 2006 absolvieren.
Für Ärzt*innen, die bereits nach Ärzteausbildungsordnung 2006 lehrpraxisberechtigt sind, gilt folgendes: Sollen Lehrpraktikant*innen nach der Ärzteausbildungsordnung 2015 ausgebildet werden, muss zusätzlich um eine Lehrpraxisberechtigung nach Ärzteausbildungsordnung 2015 angesucht werden.
Alle Details zu den Voraussetzungen und Erfordernissen um Lehrpraxisleiter*in zu werden, finden Sie im Folgenden:
Anerkennung als Lehrpraxis
Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten
Ab 1.1.2023 wurde gemäß § 13c Abs 1 iVm § 245 Abs 3 ÄrzteG 1998 für den Bereich der An- und Aberkennung von ärztlichen Ausbildungsstätten einschließlich Lehrpraxen und Lehrgruppenpraxen sowie Spezialisierungsstätten die Zuständigkeit zur Führung der Verfahren an das Amt der Wiener Landesregierung (mmmcG9zdEBtYTQwLndpZW4uZ3YuYXQ= ) ab 1.1.2023 übertragen.
Die Kriterien und Voraussetzungen sowie die Online-Formulare des Amtes der Wiener Landesregierung (MA 40) zur Anerkennung als Lehr(gruppen)praxis finden Sie hier.
Für Fragen zu den erforderlichen Unterlagen sowie zu den Anerkennungsvoraussetzungen steht Ihnen Frau Mag.a Nathalie Holzer als Ansprechpartnerinnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Downloads
- Ausbildungsstättenverzeichnis
- Derzeit ruhend gemeldete Lehrpraxen nach ÄAO 2006.pdf
- Evaluierungsbogen Lehrpraxen.doc
- Kollektivvertrag für bei Ärztinnen und Ärzten (Lehrpraxen) bzw. in ärztlichen Gruppenpraxen (Lehrgruppenpraxen) Angestellte (gültig ab 1.1.2010).pdf
- Kollektivvertrag für bei Ärztinnen und Ärzten (Lehrpraxen) bzw. in ärztlichen Gruppenpraxen (Lehrgruppenpraxen) Angestellte (gültig ab 1.6.2016).pdf
- Lehr(gruppen)praxisleiterseminar – Vortrag Dr. Hoffmann-Dorninger.pdf
- Lehrpraxis Gesamtvertrag.pdf
- “Das Wesen der Lehrpraxis“ (Artikel von MR Dr. H. Wutzl).pdf