Rechnungshofbericht

Der Rechnungshof hat im Jahr 2023 sowohl die Bereiche der Kammerverwaltung als auch jene des Wohlfahrtsfonds für den Zeitraum 2017 bis 2022 gemäß Art. 127b B-VG einer Überprüfung unterzogen.

Der Ärztekammer für Wien wurde das endgültige Prüfergebnis vom Rechnungshof am 23. Oktober 2024 übermittelt.

Die Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes erfolgt gemäß § 20a Rechnungshofgesetz 1948.

Ebenfalls abrufbar sind die Stellungnahmen der zuständigen Organe zu dem Bericht.