25.07.24
An: Alle niedergelassenen Fachärzt*innen für Radiologie mit Vertrag zur ÖGK | |
Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte |
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Nach erfolgter Beschlussfassung des 22. Einzelpraxen-Zusatzprotokolls sowie des 22. Gruppenpraxen-Zusatzprotokolls, die den ÖGK-Honorarabschluss 2023/2024 regeln, dürfen wir Ihnen die Einzelheiten hiermit zusammenfassen.
- Honorarsummenzuschlag für 2023
Für das Jahr 2023 wurde ein Honorarsummenzuschlag in der Höhe von 7,1% Ihrer individuellen kurativen Jahreshonorarsumme 2023 vereinbart, dessen Auszahlung bereits im Februar 2024 und im Rahmen der Endabrechnung des vierten Quartals 2023 erfolgt und somit abgeschlossen ist. - Erhöhung der Tarife mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2024
Sämtliche zum Stichtag 31. Dezember 2022 gültigen kurativen Tarife werden per 1. Jänner 2024 um 13% (mit Ausnahme der Pos. Ziff. 810) erhöht. Die erhöhten Tarife werden erstmals für das 2. Quartal 2024 zur Auszahlung gebracht. Für das 1. Quartal 2024 erfolgt im Juli 2024 eine Nachzahlung in der Höhe der Differenz zwischen den bereits ausbezahlten Tarifen und den erhöhten Tarifen. - Digitalisierungszuschlag
Der Digitalisierungszuschlag im Ausmaß von insgesamt € 2.850.000,- gelangte letztmalig für das Jahr 2023 an jene Gruppenpraxen zur Auszahlung, die zum Stichtag 31. Dezember 2023 über mindestens drei Gesellschafter*innen verfügten. Die Auszahlung erfolgte mit der Endabrechnung des 4. Quartals 2023. Ab dem Jahr 2024 wird kein Digitalisierungszuschlag mehr zur Auszahlung gebracht. Als Ausgleich erhalten die Radiolog*innen im Jahr 2024 eine um 3%-Punkte höhere tarifwirksame Erhöhung als die Fachärzt*innen der übrigen Fachgebiete. - Änderungen des Honorarkatalogs
- Die Mutter-Kind-Pass-Ultraschalltarife (Pos.Ziff. 259, 266, 267) werden auf 40 Punkte erhöht (entspricht EUR 29,48).
- Der Mammographie-Tarif inkl. Mammasonographie beider Seiten (Pos.Ziff. 810) gestaltet sich gemäß der BKFP-Vereinbarung wie folgt:
- EUR 101,28 (ab 1. Jänner 2023)
- EUR 103,63 (ab 1. Jänner 2024)
- EUR 105,98 (ab 1. Jänner 2025)
- EUR 108,33 (ab 1. Jänner 2026)
- EUR 110,68 (ab 1. Jänner 2027)
- EUR 113,03 (ab 1. Jänner 2028)
- EUR 115,38 (ab 1. Jänner 2029)
- Änderungen des Gesamtvertrages bzw. des Gruppenpraxengesamtvertrages
- Die Möglichkeit der Verrechnungsberechtigung für Sonderleistungen wird auf angestellte Ärzt*innen ausgeweitet.
- Die Frist zur Erweiterung/Neugründung einer Gruppenpraxis bzw. für Gesellschafter*innenwechsel wird in sämtlichen Angelegenheiten auf 18 Monate vereinheitlicht.
Sobald der neue Honorarkatalog zur Verfügung steht, werden wir Sie informieren.
Mit kollegialen Grüßen
Naghme Kamaleyan-Schmied
Geschäftsführende Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0
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