An: Alle niedergelassenen Ärzt*innen |
|
Von: Kurie niedergelassene Ärzte |
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!
Im Regelfall sollten Bewilligungsanfragen via Arzneimittel-Bewilligungs-Service (ABS) seitens des chefärztlichen Dienstes innerhalb von 30 Minuten bearbeitet sein. Uns erreichen in letzter Zeit vermehrt Berichte über extrem lange, unzumutbare Wartezeiten bei der Bearbeitung von Bewilligungsanfragen bis hin zu 24 Stunden. In solchen Fällen gilt gemäß ABS-Benutzerhandbuch (S. 19, Punkt 5.2) Folgendes:
„Sollte der Status einer Bewilligungsanfrage nicht innerhalb von 30 Minuten nach Übertragung auf „beantwortet“ wechseln, können Sie das Rezept dem Patienten nach erfolgter Dokumentation ausstellen.“
Bei Interesse finden Sie unter folgenden Links weiterführende Informationen zum ABS im Allgemeinen:
- Gesetzliche Grundlage: Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung
- ÖGK-Infoblatt: Was ist für Ärztinnen und Ärzte für eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst zu tun?
- ÖGK-Infoseite Bewilligung von Medikamenten
- ÖGK-Infoseite Dokumentationspflicht bei Medikamenten
Mit kollegialen Grüßen
Naghme Kamaleyan-Schmied
Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte
Johannes Steinhart
Präsident
Ärztekammer für Wien
1010 Wien, Weihburggasse 10-12
www.aekwien.at
Tel. 01 51501 0
Navigationsmenü
- News
- Presseaussendungen
- Pressekonferenzen
- Ärzt*in für Wien (vormals doktorinwien)
- Newsletter-Anmeldung
- Kontakt
- Konzernmedizin verhindern
- Zeitungskiosk