COVID-19-Welle und neuer Variantenimpfstoff

Presseaussendung

 

An: Alle niedergelassenen Vertragsärzt*innen mit Vertrag zur ÖGK

Von: Standesführung und niedergelassene Ärzte

 

Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

Wir dürfen Sie darüber informieren, dass der COVID-19-Variantenimpfstoff COMIRNATY JN.1 30 Mikrogramm/Dosis Injektionsdispersion für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren bestellbar ist. Die Gebrauchsinformation finden Sie hier.

Wie kann ich COVID-19-Impfstoff bestellen?
Die COVID-19-Impfstoffbestellung erfolgt über diesen Bestellshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Ein Benutzerhandbuch zur Durchführung von Impfstoffbestellungen finden Sie hier und weiterführende Informationen hier.

Die BBG-Hotline steht für technische Fragen zur Bestellung und als e-Shop-Support für Impfstellen unter der Telefonnummer 01/ 245 70-0 Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung.

Ich habe noch keinen Account bei der BBG – wie bekomme ich diesen?
Sie können Ihren Zugang durch Ausfüllen dieses Formulars beantragen. Bitte tun Sie dies nur, wenn Sie bisher noch keinen Zugang angefordert haben. Die Anfragen werden von der Ärztekammer für Wien einmal wöchentlich gesammelt an die BBG weitergeleitet. Nach einigen Tagen Bearbeitungszeit erhalten Sie Ihre Zugangsdaten direkt von der BBG. Überprüfen Sie Ihren Spamordner und bewahren Sie die Zugangsdaten gut auf, sofern Sie über einen längeren Zeitraum keine Bestellungen tätigen.
Beachten Sie bitte, dass die Ärztekammer für Wien Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht beauskunften kann.

Wem wird die Impfung empfohlen? Wer gilt als Risikoperson?
Die aktualisierten Empfehlungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu diesen Fragestellungen finden Sie hier. Die COVID-19-Auffrischungsimpfung wird demnach allen empfohlen, die das Risiko eines möglichen schweren Krankheitsverlaufs reduzieren möchten, besonders aber Personen mit folgenden Indikationen, die einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitserlauf ausgesetzt sind (ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und Risikopersonen):

  • Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
  • Schwangerschaft
  • Personen mit Trisomie 21
  • Bei respiratorischen, kardialen, renalen, endokrinen, metabolischen, neurologischen, psychiatrischen oder chronisch-entzündlichen Grunderkrankungen
  • Bei schweren (dekompensierten) Organerkrankungen und onkologischen Erkrankungen
  • Personen mit Immundefekten, Immundefizienz oder immunsupprimierender Therapie, HIV-Infektion, Organ- oder Knochenmarkstransplantation, Autoimmunerkrankungen
  • Bei Adipositas (BMI ≥ 30)
  • In Alten- und Pflegeheimen betreute Personen
  • Personen mit intellektuellen oder körperlichen Behinderungen in und außerhalb von Betreuungseinrichtungen

Bei erhöhtem Expositionsrisiko ist eine Impfung sinnvoll. Für Personal im Gesundheitswesen ist eine Impfung wegen des erhöhten Expositionsrisikos empfohlen.

Wie äußert sich die Symptomatik?
Gemäß Robert-Koch-Institut „beginnt die Symptomatik bei COVID-19 meist etwa 3-4 Tage nach Infektion. Häufige Symptome sind Schnupfen, Husten und Halsschmerzen, aber auch Kopf- und Gliederschmerzen. Fieberhafte Verläufe sind häufiger als bei Erkältungen. Daneben können Beschwerden auftreten wie Kurzatmigkeit bis hin zu Atemnot und gastrointestinale Beschwerden (Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Appetitlosigkeit). Grundsätzlich wurde eine Vielzahl weiterer Symptome in anderen Organsystemen, z.B. der Haut, dem Nervensystem oder dem Herz-Kreislauf-System beschrieben, kommen jedoch eher selten vor. Geruchs- und/oder Geschmacksverlust, der zu Anfang der Pandemie recht typisch war, wird seit Omikron nicht mehr häufig beobachtet.

Eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann sehr unterschiedlich verlaufen. Ein Teil der Infizierten hat gar keine Symptome. Der überwiegende Teil der Betroffenen hat milde bis mittelschwere Symptome und erholt sich innerhalb von ein bis zwei Wochen. Insbesondere bei Risikogruppen kann es jedoch zu sehr schwerer Symptomatik bis hin zu Lungenentzündung, Multiorganversagen oder Embolien kommen.“

Was ist bei der Dokumentation der Impfung zu beachten?
Aktualisierte Einverständniserklärungen für Schutzimpfungen stehen hier zur Verfügung. Die Eintragung in den e-Impfpass ist gesetzlich verpflichtend. Die aktuellen DataMatrix Codes werden hier von der ELGA GmbH bereitgestellt.

Mit kollegialen Grüßen
Rudolf Schmitzberger
Leiter Referat für Impfangelegenheiten

Naghme Kamaleyan-Schmied
Geschäftsführende Vizepräsidentin
Kurienobfrau niedergelassene Ärzte