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Wir dürfen Sie auf ein Schreiben des Umweltministeriums zur Einstufung sowie zum Umgang mit COVID-19 verunreinigten Abfällen hinweisen:
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Abfälle wie Schutzausrüstungen, Untersuchungsbehälter, Textilien etc. die im Zuge von Untersuchungen bei Verdacht auf eine Coronaviren-Infektion in speziellen Untersuchungsräumen und Isolierstationen anfallen, stellen keinen infektiösen Abfall im Sinne des AWG 2002 dar. Sie sind somit nicht als gefährlicher Abfall einzustufen (ähnlich wie bei Influenza-, HIV- oder Hepatitis B-Viren). Aus Gründen der Seuchenprävention ist es aber dennoch angezeigt, solche Abfälle getrennt zu erfassen und einer thermischen Behandlung zuzuführen.
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Abfälle von an 2019-nCoV erkrankten Personen sind gemäß ÖNORM S2104 der Kategorie „Abfälle, die nur innerhalb des medizinischen Bereichs eine Infektions- oder Verletzungsgefahr darstellen können, jedoch nicht wie gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen“ zuzuordnen und somit unter den Abfallarten SN 97104, SN 97105 bzw. SN 97103 einzustufen und zu entsorgen.
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Abfall aus Infektionsstationen bzw. Quarantänestationen im medizinischen Bereich soll nicht einer nochmaligen Trennung unterzogen, sondern einer direkten Entsorgung zugeführt werden.
Das komplette Schreiben des Ministeriums finden Sie hier.