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02.02.2021
Update: Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) aktualisiert wurde. Die neueste Version vom 27. Jänner 2021 finden Sie hier.
Der Bereich "Adäquate Schutzausrüstung für Gesundheitspersonal" bei Kontakt mit einer SARS-CoV-2-positiven Person (Seite 13) wurde im Vergleich zur Vorversion nicht geändert. Wir dürfen in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass zurzeit grundsätzlich die FFP2-Maskenpflicht gilt.
Wesentliche Änderungen, die wir hervorheben möchten, sind:
-
"Vorgehen bei geimpften Personen: Die Impfung bietet nach derzeitigem Wissensstand einen Individualschutz. Ob sie einen Schutz vor Transmission bietet, ist derzeit noch unklar. Daher gelten bis auf Weiteres die allgemeinen Richtlinien, es kommt zu keiner Änderung des Kontaktpersonenmanagements."
"Abweichendes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I bei Verdacht auf eine neuartige Variante von SARS-CoV-22": Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist prioritär zu behandeln und unmittelbar nach Bekanntwerden eines Verdachtsfalles durchzuführen. Kontaktpersonen der Kategorie I sind nach der Identifikation und zusätzlich ab dem Tag 5 nach Letztexposition einer PCR-Testung zu unterziehen. Haushaltsmitglieder von Kontaktpersonen der Kategorie I sollen angewiesen werden, Infektions-Schutzmaßnahmen (siehe Dokument Information für Kontaktpersonen) strikt einzuhalten, und zusätzlich eine FFP2-Maske außerhalb des privaten Wohnbereichs zu tragen."
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erneut aktualisiert wurde und wesentliche Änderungen für das Gesundheitspersonal enthält. Die neueste Version vom 21. September 2020 finden Sie hier.
Geschützter Kontakt mit einem COVID-19-Fall
Ein geschützter Kontakt mit einem Covid-19-Fall liegt vor, wenn Trennwände vorhanden sind oder adäquate Schutzausrüstung gemäß folgender Tabelle getragen wird:
Kontaktart |
Mindest- Schutzausrüstung |
Mindest- Schutzausrüstung |
Situation |
≤2m |
- Chirurgische Maske - bei physischem Kontakt zusätzlich Handschuhe |
MNS |
Personal trägt Schutzausrüstung und COVID-19-Fall trägt MNS (oder höherwertig) |
≤2m |
- FFP2 + Brille/Visier - bei physischem Kontakt zusätzlich Handschuhe - bei Tätigkeiten im Kopfbereich zusätzlich Schürze/Mantel |
Keine |
Personal trägt Schutzausrüstung und COVID-19-Fall kann keinen MNS tragen bzw. trägt keinen |
≤2m + Probenahme |
- FFP2 + Brille/Visier + - Handschuhe + - Schürze/Mantel + - Haube |
Keine |
Personal trägt Schutzausrüstung und COVID-19-Fall trägt keinen MNS während Probenahme |
≤2m + Aerosolbelastung |
- FFP3 + Brille/Visier + - Handschuhe + - Schürze/Mantel + - Haube |
Keine |
Personal trägt Schutzausrüstung und COVID-19-Fall trägt keinen MNS während aerosolgenerierenden Prozessen |
>2m |
- Chirurgische Maske |
Keine |
Personal trägt Schutzausrüstung und COVID-19-Fall kann keinen MNS tragen bzw. trägt keinen |
Maßnahmen nach geschütztem Kontakt:
- Selbstüberwachung des Gesundheitszustands und...
- ...Selbstisolation bei Auftreten von entsprechenden Symptomen (dann Vorgehen wie Verdachtsfall)
Wir empfehlen dringend, dass Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal adäquate Schutzausrüstung tragen, da auf diesem Wege eine Absonderung bzw. Schließung der Ordination vermieden werden kann.
Bei einem ungeschützten Kontakt mit einem COVID-Fall erfolgt - je nach Dauer des Kontaktes und eingehaltenem Abstand - eine Einstufung als Kategorie I- oder Kategorie II-Kontakt.
02.09.2020
Aktualisierung BMSGPK-Dokumente zum Thema Kontaktpersonen
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erneut aktualisiert wurde. Die neueste Version vom 25. August 2020 finden Sie hier.
Hier wurde klargestellt, dass Gesundheits- und Pflegepersonal unter Einhaltung der Vorgaben von adäquater Schutzausrüstung zur Kontaktperson der Kategorie II wird, auch wenn es einen Kontakt > 15 Minuten und Abstand < 2 Metern gegeben hat.
Sind Trennwände (z.B. Plexiglas) vorhanden, wird die Person auch ohne Verwendung einer adäquaten Schutzausrüstung als Kontaktperson der Kategorie II klassifiziert.
Des Weiteren wurde die "Empfehlung zum Umgang mit SARS-CoV-2 Kategorie I Kontaktpersonen - bei versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal" adaptiert. Die neueste Version vom 19. August 2020 finden Sie hier. Geändert wurde, dass die erhöhten Schutzmaßnahmen bei Weiterbeschäftigung als Schlüsselpersonal bereits nach 10 Tagen - statt bisher 14 Tagen - beendet werden können.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das Dokument "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz aktualisiert wurde. Die neueste Version vom 21.8.2020 finden Sie hier.
Unter anderem wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen:
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Beim Vorgehen für Gesundheitspersonal wird der geschützte Kontakt bzw. das erforderliche Ausmaß an Schutzausrüstung beim Kontakt mit einem SARS-CoV-2-Fall nun genauer geregelt. Unter folgenden Voraussetzungen wird medizinisches und pflegerisches Personal nicht zur Kontaktperson Kategorie I, obwohl es einen Kontakt >15min und Abstand <2m (außer es sind Trennwände vorhanden) gegeben hat:
Schutzausrüstung Medizinisches und pflegerisches Personal (gesunde Person) |
Schutzausrüstung COVID-Patient*in (SARS-CoV-2 positive Person) |
Beispiele |
chriurgische Maske |
MNS |
Personal trägt Schutzausrüstung und Patient*in trägt MNS (oder höherwertig) |
chriurgische Maske (oder höherwertig) und zusätzlich Brille/Visier |
Keine |
Personal trägt Schutzausrüstung und Patient*in kann keinen MNS tragen bzw. trägt keinen |
Schürze/Mäntel + Handschuhe + Brille/Visier + FFP2-Masken |
Keine |
Personal trägt Schutzausrüstung; Patient*in trägt keinen MNS während aerosolgenerierenden Prozessen |
-
Die Dauer der Absonderung bzw. die Dauer der Selbstüberwachung des Gesundheitszustandes nach dem letzten kontagiösen Kontakt wurde von 14 Tage auf 10 Tage korrigiert.
Kontaktpersonen der Kategorie I sind zur frühzeitigen Erkennung von prä- oder asymptomatischen Infektionen so rasch wie möglich nach Identifikation einer PCR-Testung zu unterziehen. Liegen ausreichend Kapazitäten vor, sollen diese Personen ab Tag 5 (höchste Wahrscheinlichkeit für einen Erregernachweis) nach dem letzten infektiösen Kontakt erneut einer PCR-Testung unterzogen werden. Ein negatives Testergebnis verkürzt jedenfalls nicht die Zeitdauer der Quarantäne.