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Es erreichen uns derzeit viele Fragen zum Thema Betriebsunterbrechungsversicherung (Springt diese ein, wenn ich die Ordination wegen Corona schließe? Zahlt sie auch, wenn ich reduziert telemedizinisch tätig bin? etc.). Wir haben daher mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) Kontakt aufgenommen. Es ist leider so, dass die Bedingungslage bei Betriebsunterbrechungsversicherungen sehr unterschiedlich sein kann, es keine fixen Musterbedingungen für Betriebsunterbrechungsversicherungen gibt und immer auch Ausnahmen bzw. Sondervereinbarungen in den einzelnen Polizzen verankert sein können. Wenn Sie daher eine Betriebsunterbrechungsversicherung haben, schauen Sie sich Ihre Polizze bitte genau an und fragen Sie ggf. bei Ihrem Versicherungsunternehmen nach, ob bei Ihnen ein Fall für eine Leistungserbringung der Betriebsunterbrechungsversicherung vorliegt.