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Wird bei Verordnungen aus dem grünen Bereich für den 1-monatigen Bedarf die frei verschreibbare Menge gemäß Erstattungskodex überschritten, entfällt die chefärztliche Bewilligungspflicht.
Weiters wird für Verordnungen des 1-monatigen Bedarfs aus dem gelben Bereich die chefärztliche Bewilligungspflicht ausgesetzt.
Die Bewilligungspflicht seitens des Medizinischen Dienstes der ÖGK wird während der Corona-Epidemie für die hier aufgelisteten Bereiche ausgesetzt.