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BVAEB und SVS: Neues COVID-19 Maßnahmenpaket + Gegenüberstellung der Neuerungen
Aufgrund einiger Anfragen möchten wir Sie ergänzend zu diesem Rundschreiben letzte Woche nochmals auf das neue COVID-19 Maßnahmenpaket der BVAEB und SVS hinweisen. Die Maßnahmen umfassen:
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Limitaufhebungen bzw. -erhöhungen
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Änderungen bei den Degressionsregelungen
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Zuschlag bei der Durchführung von Krankenbesuchen im Alters- und Pflegeheimen
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Weitere Ordination bei der Durchführung einer Gastroskopie und Coloskopie
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Einführung einer Telefonordination bei der SVS
Detaillierte Informationen zu den Brief-Gegenbrief-Vereinbarungen mit BVAEB und SVS finden Sie hier und eine übersichtliche Gegenüberstellung der Neuerungen hier.
Im Zuge dieses Maßnahmenpakets wurde auch die Zusammenfassung der Telemedizin-Abrechnungsmodalitäten entsprechend aktualisiert. Diese finden Sie hier.
BVAEB und SVS: Neues COVID-19 Maßnahmenpaket
Die Ärztekammer konnte mit den Sonderversicherungsträgern Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ein COVID-19 Maßnahmenpaket für Ärzt*innen mit rückwirkendem Beginn per 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 verhandeln. Die Maßnahmen umfassen:
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Limitaufhebungen bzw. -erhöhungen
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Änderungen bei den Degressionsregelungen
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Zuschlag bei der Durchführung von Krankenbesuchen im Alters- und Pflegeheimen
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Weitere Ordination bei der Durchführung einer Gastroskopie und Coloskopie
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Einführung einer Telefonordination bei der SVS
Detaillierte Informationen zu den Brief-Gegenbrief-Vereinbarungen mit BVAEB und SVS finden Sie hier.
Im Zuge dieses Maßnahmenpakets wurde auch die Zusammenfassung der Telemedizin-Abrechnungsmodalitäten entsprechend aktualisiert. Diese finden Sie hier.