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BVAEB und SVS: Neues COVID-19 Maßnahmenpaket

BVAEB und SVS: Neues COVID-19 Maßnahmenpaket + Gegenüberstellung der Neuerungen

Aufgrund einiger Anfragen möchten wir Sie ergänzend zu diesem Rundschreiben letzte Woche nochmals auf das neue COVID-19 Maßnahmenpaket der BVAEB und SVS hinweisen. Die Maßnahmen umfassen:

  • Limitaufhebungen bzw. -erhöhungen

  • Änderungen bei den Degressionsregelungen

  • Zuschlag bei der Durchführung von Krankenbesuchen im Alters- und Pflegeheimen

  • Weitere Ordination bei der Durchführung einer Gastroskopie und Coloskopie

  • Einführung einer Telefonordination bei der SVS

Detaillierte Informationen zu den Brief-Gegenbrief-Vereinbarungen mit BVAEB und SVS finden Sie hier und eine übersichtliche Gegenüberstellung der Neuerungen hier.

Im Zuge dieses Maßnahmenpakets wurde auch die Zusammenfassung der Telemedizin-Abrechnungsmodalitäten entsprechend aktualisiert. Diese finden Sie hier.


BVAEB und SVS: Neues COVID-19 Maßnahmenpaket

Die Ärztekammer konnte mit den Sonderversicherungsträgern Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ein COVID-19 Maßnahmenpaket für Ärzt*innen mit rückwirkendem Beginn per 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 verhandeln. Die Maßnahmen umfassen:

  • Limitaufhebungen bzw. -erhöhungen

  • Änderungen bei den Degressionsregelungen

  • Zuschlag bei der Durchführung von Krankenbesuchen im Alters- und Pflegeheimen

  • Weitere Ordination bei der Durchführung einer Gastroskopie und Coloskopie

  • Einführung einer Telefonordination bei der SVS

Detaillierte Informationen zu den Brief-Gegenbrief-Vereinbarungen mit BVAEB und SVS finden Sie hier.
Im Zuge dieses Maßnahmenpakets wurde auch die Zusammenfassung der Telemedizin-Abrechnungsmodalitäten entsprechend aktualisiert. Diese finden Sie hier.