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1.12.2020
Wichtige Information zum Ct-Wert in Covid-Laborbefunden
Wir dürfen die Empfehlung zur Entlassung von Covid-19-Fällen aus der Absonderung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Erinnerung rufen.
Hier findet sich u.a. die Regelung, dass Personen mit schwerem Krankheitsverlauf (mit Sauerstoffbedürftigkeit) sowie medizinisches/pflegerisches Fachpersonal am Ende der 10-tägigen Quarantäne einen PCR-Test durchführen sollen. Neben 48 Stunden Symptomfreiheit ist ein negativer PCR-Test oder ein Ct-Wert größer 30 Voraussetzung, um die Quarantäne zu beenden. Die Regelung zum Ct-Wert größer 30 gilt ausschließlich für Personen, die die Quarantäne durchlaufen haben.
Lässt sich ein Verdachtsfall testen und erhält einen Befund mit einem Ct-Wert größer 30, muss dieser jedenfalls in Quarantäne. Hier ist davon auszugehen, dass es der Beginn der Erkrankung ist.