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Wegen der Pandemie-Situation kann derzeit auch bei Patienten aus einem anderen EU-Mitgliedsland mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) die O-Card gesteckt werden, wenn es keinen persönlichen Patientenkontakt in der Ordination gegeben hat. Für die Weiterverrechnung des Aufwandes an das zuständige EU-Land wird aber unbedingt eine Kopie der EKVK und wenn möglich auch eines Lichtbildausweises benötigt. Der EKVK Patient kann die Kopien der Ordination daher entweder elektronisch (z.B. Fotos per E-Mail oder Messenger) bzw. postalisch übermitteln, oder nachträglich in die Ordination bringen.