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Krankschreibung bei positivem Antigentest

10.11.2020
Krankschreibung bei positivem Antigentest

Ein positives Ergebnis eines Antigentests unterliegt der Meldepflicht und muss gemeinsam mit den Kontaktinformationen der betroffenen Patient*innen an die Mailadresse mmmY292aWRAbWExNS53aWVuLmd2LmF0 gemeldet werden. Wir haben bereits in unseren FAQ hier darüber informiert. Ein positiver Antigentest bedeutet auch eine sofortige Absonderung - jedenfalls bis zum Vorliegen des anschließenden PCR-Tests. Da Absonderungen durch die Behörden stark zeitverzögert erfolgen und Patient*innen daher bis zum ebenso verzögerten PCR-Testergebnis tagelang ohne jeglichem Status zu Hause warten, empfehlen wir eine Krankmeldung gemäß dieser Regelung der Sozialversicherung für Corona-Verdachtsfälle ohne Ausgehzeiten auszustellen.

Da diese Teststrategie des Bundes (Schaubild Seite 13) mit Ausnahme symptomatischer K1-Kontaktpersonen immer zwingend einen nachfolgenden PCR-Test vorsieht, ist ein positiver Antigentest sozialversicherungsrechtlich (gem. dem Schreiben der ÖGK) als COVID-19-Verdachtsfall zu kategorisieren und eine Krankmeldung vorgesehen.