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Wir dürfen Sie über die am 31. Juli 2020 erfolgte Kundmachung des Ausspruchs des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vom 14. Juli 2020 zur Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes informieren. Es wurden wesentliche Teile der Verordnung, welche allerdings bereits außer Kraft getreten sind, als gesetzwidrig aufgehoben. Dies betrifft insbesondere das Betretungsverbot öffentlicher Orte sowie die geregelten Ausnahmen und die damit verbundenen Kontrollbefugnisse durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes.
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