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Sofern Sie Mitarbeiter aus dem Ausland haben und diese ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen können, dann ist Folgendes zu beachten: Grundsätzlich ist es Sache der Dienstnehmer, ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Sollte ihnen dies aus einem wichtigen persönlichen Grund für einen relativ kurzen Zeitraum nicht möglich sein, so gebührt ihnen dennoch eine Entgeltfortzahlung durch die Dienstgeber. Allenfalls ist zu versuchen, mit Urlaubsvereinbarungen oder dem Abbau von Überstunden das Auslangen zu finden. Ebenfalls stehen wir zurzeit in intensiven Gesprächen hinsichtlich der Einführung von Möglichkeit der Kurzarbeit.