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PVA: Information über die Vergütung von Mehraufwendungen aufgrund der Einhaltung von Maßnahmen iSd COVID-19-Lockerungsverordnung
04.08.2020
Information der PVA über die Vergütung von Mehraufwendungen aufgrund der Einhaltung von Maßnahmen iSd COVID-19-Lockerungsverordnung
Wir dürfen Sie über folgende Schritte der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zur Wiederaufnahme des Betriebes in den eigenen Einrichtungen wie auch in ihren Vertragseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie informieren: Seitens der PVA wurde im Einvernehmen mit Ärzt*innen der Vertragspartner*innen ein Katalog an notwendigen Maßnahmen für eine nach medizinischer Dringlichkeit gestaffelte Wiederaufnahme des Betriebes erarbeitet. Dieser Katalog enthält im Hinblick auf die COVID-19-Lockerungsverordnung neben organisatorischen auch konkrete medizinische Vorkehrungen. Details finden Sie in diesem Schreiben der PVA an die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK).