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Wir dürfen darüber informieren, dass die Rezeptgebühr im Jahr 2021 EUR 6,50 betragen wird. Bei Gewährung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln ist von den Versicherten 2021 ein Mindestbetrag von EUR 37,00 zu leisten.
Im Zusammenhang mit Covid-19 dürfen wir daran erinnern, dass Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten rezeptgebührenbefreit sind. Medikamente, die zur Behandlung der Covid-19 Erkrankung benötigt werden, sind somit umfasst. Das Rezept ist mit dem Vermerk "M.I.R" (morbus infectiosus referendus) auszustellen.