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Sollten Sie Ihre Ordination aufgrund eines Verdachtsfalles schließen müssen, erhalten Sie diese Information über die MA15. Aufgrund der Dringlichkeit der Lage passiert diese Kontaktaufnahme durch die MA15 derzeit telefonisch. Folgendes ist dabei bitte dringend zu beachten:
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Bitte schicken Sie unmittelbar nach dem Telefonat ein E-Mail oder ein Fax - in dem Sie den Inhalt des Gesprächs aus Ihrer Sicht wiedergeben - an die Bezirksverwaltungsbehörde (fordern Sie den persönlichen Kontakt im Telefonat ein!) und verlangen auf diesem Wege eine schriftliche Rückmeldung zur inhaltlichen Bestätigung des Telefonats. Ihr E-Mail oder Fax sollte folgende Punkte enthalten, die Sie im Rahmen des Telefonats jedenfalls ansprechen sollten:
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Die genaue Dauer der Absonderung.
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Die Aufforderung, einen offiziellen Absonderungsbescheid zu erhalten. Der offizielle Absonderungsbescheid kann aufgrund der Situation im Moment erst nachgereicht werden.
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Wer laut Telefonat genau abgesondert wird, z.B. Sie als Ärztin/Arzt, Ihre Sprechstundenhilfe, etc.
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Erst nach einer schriftlichen Rückmeldung durch die MA15 schließen Sie Ihre Ordination; bei Gruppenpraxen kann z.B. auch "nur" die Absonderung einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters angeordnet werden. Folglich kann die Ordination auch geöffnet bleiben!
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Wenn Sie Ihre Ordination schließen, leiten Sie uns diesen Schriftverkehr per E-Mail weiter:
Allgemeinmediziner mit Verträgen zur Sozialversicherung
Mag. Gabriella Milinski
mmmbWlsaW5za2lAYWVrd2llbi5hdA== oder Fax an 01 512 60 23-1433
Fachärzte mit Verträgen zur Sozialversicherung
Sabine Stastny
mmmc3Rhc3RueUBhZWt3aWVuLmF0 oder per Fax an 01 5126023-1259
Wahlärzte
mmmc3RhbmRlc2Z1ZWhydW5nQGFla3dpZW4uYXQ= oder per Fax an 51501/1429
Damit können wir eine vorrübergehende Schließung Ihrer Ordination im Praxisplan anzeigen. Für Vertragsärzte leiten wir eine entsprechende Meldung an die Sozialversicherung weiter. -
Bringen Sie einen Aushang für Ihre Patienten bei Ihrer Ordination an und informieren Sie über die vorübergehende Schließung.
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Bitte informieren Sie uns nach der Aufhebung der Absonderung durch die MA15, die ebenfalls schriftlich einzufordern ist (Ablauf siehe unter 1.), wieder unter den oben angeführten Kontaktdaten, damit wir die Eintragung Ihrer Ordination wieder aktivieren können.
Bitte bedenken Sie, dass Sie auch während einer Absonderung - sofern Sie nicht erkranken - im Rahmen des Ärztefunkdienst Wien telemedizinisch an der Bekämpfung von COVID-19 mithelfen können.
Die allgemeinen Kontaktdaten der Bezirksverwaltungsbehörde finden Sie hier:
E-Mail: mmmcG9zdEBtYTE1LndpZW4uZ3YuYXQ=
Fax: 01-4000-99-87 960
Aus gegebenen Anlass dürfen wir klarstellen, dass wir nur Ärztinnen und Ärzten, die älter als 60 Jahre alt sind und an spezifischen schweren Vorerkrankungen leiden, empfehlen, ihre Ordinationen sicherheitshalber zu schließen, um sich nicht einem erhöhten Risiko auszusetzen.
Wir möchten Sie noch einmal auf die Einhaltung der notwendigen Schutzbestimmungen und auf unsere Empfehlungen vom 15. März 2020 im entsprechenden Sonderrundschreiben hinweisen.
HR
Update 25.03.2020
Ordinationsschließung melden, Tonband besprechen
Im Sinne der Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten bitten wir Sie, bei Schließung Ihrer Ordination um...
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...dahingehende Meldung in der Ärztekammer unter den folgend angeführten Kontakten,...
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...Aktualisierung der entsprechenden Informationen auf Ihrem Anrufbeantworter und Ihrer Homepage, wenn möglich mit der voraussichtlichen Dauer der Schließzeit, und...
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...um einen Aushang mit der Information, dass Ihre Ordination aktuell geschlossen ist, wenn möglich mit der voraussichtlichen Dauer der Schließzeit, bei Ihrer Ordination.
Schließungsmeldungen an:
Ärzte für Allgemeinmedizin mit Verträgen zur Sozialversicherung
Mag. Gabriella Milinski
mmmbWlsaW5za2lAYWVrd2llbi5hdA== oder Fax an 01 512 60 23-1433
Fachärzte mit Verträgen zur Sozialversicherung
Sabine Stastny
mmmc3Rhc3RueUBhZWt3aWVuLmF0 oder per Fax an 01 5126023-1259
Wahlärzte
mmmc3RhbmRlc2Z1ZWhydW5nQGFla3dpZW4uYXQ= oder per Fax an 51501/1429