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3.11.2020
Covid-19-Tests - Bitte Telefonnummern der Patient*innen an Labor weiterleiten
Wir wurden vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz darum gebeten die Ärzt*innen darüber zu informieren, dass bei Laboranforderungen für PCR-Tests unbedingt die Telefonnummern der Patient*innen vermerkt werden sollen. Die Gesundheitsbehörden können dadurch bei positivem Testergebnis rasch einschreiten und die Kontaktpersonennachverfolgung unmittelbar angestoßen.
Zudem gibt es einen neuen Kontakt, an den positive Antigen-Tests gemeldet werden müssen:
Ein positiver Antigen-Test unterliegt der Meldepflicht und muss gemeinsam mit den Kontaktinformationen (Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Adresse und Telefonnummer) der betroffenen Patient*innen an die Mailadresse mmmY292aWRAbWExNS53aWVuLmd2LmF0 gemeldet werden.