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Umgang mit Patient*innenkontakten nach positivem Testergebnis des*der Ärzt*in

10.11.2020
Umgang mit Patient*innenkontakten nach positivem Testergebnis des*der Ärzt*in

Für Ärzt*innen stellt sich nach positivem Covid-Testergebnis die Frage, ob gegenüber ihren Patient*innen, die sie kürzlich behandelt haben, eine Informationspflicht darüber besteht. Der Kontakt zu den Patient*innen sollte immer unter Verwendung der adäquaten Schutzausrüstung erfolgt sein. Wurden Sie positiv getestet, besteht grundsätzlich keine direkte Informationspflicht gegenüber den Patient*innen. Diese sind im Regelfall Kategorie-2-Kontaktpersonen. Nach positiver Testung erfolgt eine Meldung an das Epidemiologische Meldesystem (EMS), auf das die Gesundheitsbehörde Zugriff hat. Diese sollte sich in weiterer Folge im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung melden. Im Zuge dessen müssen Sie relevante (Patient*innen-)Kontakte bekanntgeben und den Aufforderungen der Gesundheitsbehörde folgen. Sollte eine Behandlung mit nicht adäquater Schutzausrüstung erfolgt sein, ist es zu empfehlen, nicht auf die Kontaktaufnahme durch die Gesundheitsbehörde zu warten, sondern die betroffenen Patient*innen direkt zu informieren.
Mehr zu adäquater Schutzausrüstung finden Sie hier (Tabelle S. 1f).