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17.11.2020
Update: Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach Kontakt mit einem positiven Covid-19-Fall
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die "Empfehlung zum Umgang mit SARS-CoV-2 Kategorie I Kontaktpersonen - bei versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) aktualisiert wurde. Die neueste Version vom 12. November 2020 finden Sie hier.
Die Zusammenfassung "Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach Kontakt mit einem positiven Covid-19-Fall" für Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal wurde entsprechend überarbeitet. Die Neufassung finden Sie hier und sie ersetzt die zuletzt ausgesandte Information vom 5. November 2020. Neuerungen sind gelb markiert.
Die wesentlichsten Änderungen bei Kategorie-I-Kontakten sind:
Täglich bei Dienstantritt kann bei PCR-Kapazitätsengpässen anstatt des PCR-Tests auch ein Antigentest gemacht werden. Wird an Tag 7 nach dem letzten kontagiösen Kontakt ein PCR-Test gemacht, welcher sich als negativ erweist, können weitere Testungen an den darauffolgenden Tagen eingestellt werden (bisher war eine tägliche Testung bis zum Tag 10 nach dem letzten kontagiösen Kontakt erforderlich). Alle anderen Vorsichtsmaßnahmen müssen für insgesamt 10 Tage eingehalten werden.
Gelockert wurde auch die Verkehrsbeschränkung: Öffentliche Verkehrsmittel können für den Arbeitsweg genutzt werden, wenn eine FFP2-Maske oder höherwertig getragen wird.
Beachten Sie auch, dass nicht alle Angehörigen eines Gesundheitsberufs automatisch als versorgungskritisches Gesundheits-/Schlüsselpersonal gelten und diesbezüglich Rücksprache mit der Gesundheitsbehörde zu halten ist.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) erneut aktualisiert wurde. Die neueste Version vom 4. November 2020 finden Sie hier. Da wir sehr viele Anfragen dazu erhalten - beachten Sie bitte auch die Quarantäneregelungen im privaten Bereich für Haushaltsmitglieder als Kategorie-I-Kontaktpersonen aus Seite 5f. des Dokuments.
Sollten Patient*innen von der Stopp-Corona-App eine rote Warnmeldung erhalten haben, sollte der Zugang zu einer behördlichen Testung (ab Tag 5 nach Kontakt besteht die größte Wahrscheinlichkeit für ein positives Testergebnis) ermöglicht werden. Bis zum Vorliegen des negativen Testergebnisses ist die Person abzusondern.
Die Zusammenfassung "Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach Kontakt mit einem positiven Covid-19-Fall" für Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal wurde entsprechend überarbeitet. Die Neufassung finden Sie hier und sie ersetzt die zuletzt ausgesandte Information vom 20. Oktober 2020. Neuerungen sind gelb markiert.
Die wesentlichste Änderung ist, dass beim Kontakt mit einem positiven Covid-19-Fall von unter zwei Metern eine Brille oder Visier nicht mehr allgemeiner Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung sein muss, sondern nur bei Tätigkeiten im Kopfbereich getragen werden muss, um als geschützter Kontakt mit adäquater Schutzausrüstung zu gelten.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erneut aktualisiert wurde. Die neueste Version vom 14. Oktober 2020 finden Sie hier.
Dementsprechend wurde auch die Zusammenfassung "Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach Kontakt mit einem positiven Covid-19-Fall" für Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal überarbeitet. Die Neufassung finden Sie hier und sie ersetzt die zuletzt ausgesandte Information vom 29. September 2020. Neuerungen sind gelb markiert.
Die wesentlichste Änderung ist, dass beim physischen Kontakt mit einem positiven Fall, anstelle des Tragens von Handschuhen auch eine Händedesinfektion vor und nach dem Kontakt möglich ist (ausgenommen Kopfbereich), um als Kontakt mit adäquater Schutzausrüstung klassifiziert zu werden.
Bitte achten Sie im Ordinationsalltag, sowohl im Kontakt mit Patient*innen als auch unter den Mitarbeiter*innen, darauf, mit der situationsspezifischen, adäquaten Schutzausrüstung gemäß dieses Dokuments zu arbeiten bzw. sich durch eine Plexiglastrennwand zu schützen. Sofern sich herausstellt, dass eine Person, mit der Sie Kontakt hatten, Covid-positiv war, stellen Sie auf diese Weise sicher, nicht als Kategorie-II- oder Kategorie-I-Kontakt eingestuft zu werden und können Ihrer Ordinationstätigkeit unter Beobachtung des Gesundheitszustandes ohne weiteren Einschränkungen nachgehen.
29.09.2020
Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach Kontakt mit einem positiven Covid-19-Fall
Aufgrund der Änderungen des BMSGPK-Dokuments "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" wurde auch die Zusammenfassung "Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach Kontakt mit einem positiven Covid-19-Fall" für Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal entsprechend überarbeitet. Die Neufassung finden Sie hier und sie ersetzt die ursprünglich ausgesandte Version von 1. September 2020.
02.09.2020
Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach einem positiven Covid-19-Fall
Aufgrund der Änderungen der BMSGPK-Dokumente "Behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2 Kontaktpersonen: Kontaktpersonennachverfolgung" und "Empfehlung zum Umgang mit SARSCoV-2 Kategorie I Kontaktpersonen - bei versorgungskritischem Gesundheits- und Schlüsselpersonal" wurde auch die Zusammenfassung "Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach einem positivem Covid-19-Fall" für Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal entsprechend überarbeitet. Diese finden Sie mehr.
Diese Information ersetzt den diesbezüglichen Ärzt*innen News Beitrag vom 23. Juli 2020 sowie den diesbezüglichen SARS-CoV-2 News Beitrag vom 1. Juli 2020.
23.07.2020
Voraussetzungen für das Weiterarbeiten nach Kontakt mit positivem Covid-19-Fall
Aufgrund einiger Anfragen möchten wir in Erinnerung rufen, unter welchen Voraussetzungen Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal nach einem Kontakt mit einem positiven Covid-19-Fall weiterarbeiten dürfen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.