Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
Irreführende Aussendungen für Eintragungen in Verzeichnissen wie Branchenregister haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Die Ärztekammer Wien ist sehr daran interessiert, dass unlautere Werbemethoden und Geschäftsabschlusspraktiken bekämpft werden. Aus diesem Grund sind wir Mitglied beim Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, dessen Unterstützungsmöglichkeiten damit allen Mitgliedern der Ärztekammer zugute kommen. Der Schutzverband ist ein Verein, der es sich zum Ziel gesetzt hat, gegen solche unlauteren Geschäftsmethoden - notfalls mit Klage - vorzugehen.
So können Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen:
Bitte sammeln Sie alle Unterlagen (Vertragstext, AGB, Erlagschein, Mahnung etc.) und senden Sie diese in Kopie (am besten per E-Mail) direkt an den
Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb
Ditscheinergasse 4, 1030 Wien | Wien Mitte
F +43-1-5057893-10
E mmmb2ZmaWNlQHNjaHV0enZlcmJhbmQuYXQ=
W www.schutzverband.at
Stellen Sie Ihren Fall in einem Begleitschreiben bitte wie folgt dar:
- kurze Sachverhaltsdarstellung mit den wichtigsten Eckdaten (Art und besondere Umstände des Vertragsabschlusses wie z.B. unerbetene telefonische Kontaktaufnahme, falsche mündliche Angaben, irreführende Unterlagen etc.)
- Ihre Kontaktdaten (Postanschrift, Telefon, Fax, wenn vorhanden jedenfalls auch eine E-Mail-Adresse)
- Hinweis, dass Sie Mitglied der Ärztekammer Wien sind.
Mit Ihren Angaben unterstützen Sie in jedem Fall uns und den Schutzverband im Kampf gegen Schwindelfirmen um Informationen über ein „flächendendeckendes" gesetzwidriges Vorgehen zu bekommen.
So können wir Ihnen helfen:
Der Schutzverband überprüft Ihren Fall in rechtlicher Hinsicht. Sollten sich ausreichende Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ergeben, wird der Schutzverband von sich aus aktiv. Der Schutzverband informiert Sie in der Folge von allen von Ihm gesetzten rechtlichen Schritten und stellt Ihnen Muster-Antwortschreiben an die jeweilige Schwindelfirma zur Verfügung. Wenn sich keine ausreichenden Anhaltspunkte ergeben, teilt Ihnen dies der Schutzverband ebenfalls mit.
In der Regel kontaktiert der Schutzverband die Schwindelfirma und fordert sie unter Klagsandrohung auf, ihre Vorgangsweise einzustellen und allenfalls bereits abgeschlossene Verträge nicht weiter einzumahnen bzw. nicht einzuklagen.
Wenn die betroffene Schwindelfirma daraufhin eine sogenannte „Unterlassungserklärung" abgibt, ist der Fall für Sie damit erledigt. Wenn nicht, wird Sie der Schutzverband über die weitere Vorgangsweise bzw. weitere Maßnahmen informieren.
Sollten Sie rund um die weitere Vorgangsweise noch Fragen haben, steht Ihnen der Schutzverband gerne zur Verfügung.