Spezialisierungen

Im Rahmen der Ausbildungsreform wurden die ehemaligen Additivfächer durch fachspezifische oder fächerübergreifende Spezialisierungen, für deren Einführung und Vollzug die Österreichische Ärztekammer zuständig ist, ersetzt. Rechtliche Grundlage ist die Spezialisierungsverordnung der Österreichischen Ärztekammer.


Die Ausbildung in einer Spezialisierung, die zwischen 12 und 36 Monaten dauert, kann erst nach Erlangung des Rechts zur selbständigen Berufsausübung in jenem Fachgebiet begonnen werden, in dem die Spezialisierung vorgesehen ist. Ergänzend kann die Absolvierung von Spezialisierungskursen vorgesehen werden.


Die Ausbildung in einer Spezialisierung hat an eigens anerkannten Ausbildungsstätten zu erfolgen. Dabei kann es sich um Abteilungen von Krankenanstalten, Lehr(gruppen)praxen, Lehrambulatorien oder um Einrichtungen, die der medizinischen oder psychosozialen Behandlung, Pflege oder Betreuung dienen, handeln. Bis dato wurden folgende Spezialisierungen eingeführt: Geriatrie, Phoniatrie, Handchirurgie, Palliativmedizin, Dermatohistopathologie, fachspezifische psychosomatische Medizin, Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin, Pädiatrische Hämatologie und Onkologie, Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie, Neuropädiatrie, Pädiatrische Kardiologie, Pädiatrische Gastroenterologie und Hepatologie, Schlafmedizin, Pädiatrische Nephrologie, Pädiatrische Rheumatologie, Pädiatrische Pneumologie und Allergologie.


Die Anerkennung sowie die Festlegung der Anzahl der Spezialisierungsstellen erfolgt durch die Landeshauptleute. Die Antragsunterlagen sowie allgemeine Informationen zur Antragstellung finden Sie unter folgendem Link: Anerkennung als Spezialisierungsstätte - Antrag (wien.gv.at)


Die Unterlagen über den erfolgreichen Abschluss (Rasterzeugnis, Nachweis über allfällige Kurse) einer Spezialisierung sind der Österreichischen Ärztekammer vorzulegen.


Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Spezialisierungen (aerztekammer.at)