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Corona-Selbsttests in Apotheken: Ärztekammer kritisiert Ausschlusskriterien
Wer aus ELGA optiert hat, geht leer aus – Szekeres: „Hier werden Patientenrechte mit Füßen getreten“
Heftige Kritik kommt von der Ärztekammer zu den Einschränkungen für viele Österreicherinnen und Österreicher hinsichtlich der Ausgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung („COVID-19-Selbsttests“). Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres spricht hier von einer „Zwei-Klassen-Gesellschaft und der Missachtung von Patientenrechten“, und er vermisst schmerzlich einen „Aufschrei der Patientenanwälte“.
Der Hintergrund: Bürgerinnen und Bürger, die sich von ELGA gesamt oder vom Service e-Medikation abgemeldet haben, sowie nicht krankenversicherte Personen können dieses Service nicht nutzen und sind von der Verteilung der kostenfreien Tests ausgenommen.
Szekeres kann nicht nachvollziehen, dass Patientinnen und Patienten, die ihr „gutes Recht“ wahrgenommen haben, aus ELGA zu optieren, nun genau dafür bestraft werden und entsprechend benachteiligt würden. Und auch der Ausschluss nicht krankenversicherter Personen ist für ihn unverständlich:
„Antigentests im großen Umfang sind eine wirkungsvolle Maßnahme, gegen die Pandemie anzukämpfen. Die Lockdowns kosten uns Milliarden, und da spart man an der kostenfreien Ausgabe von Antigentests?“
Einmal mehr desillusioniert ist Szekeres über die Arbeit der von den Landesregierungen bestellten Patientenanwälte. Diese meldeten sich in der Sekunde zu Wort, wenn sie Einzelverfehlungen auszumachen glauben, „aber wenn es um globale Patientenrechte, wie die Verteilung von kostenfreien COVID-19-Selbsttests an alle Bürgerinnen und Bürger geht, herrscht vornehmes Schweigen in der Sorge, mit der Obrigkeit in Österreich nicht anzuecken“, so Szekeres. (hpp)