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Coronavirus: Ärztekammer warnt vor Antikörper-Schnelltests
Hohes Risiko von falschen Ergebnissen – Für die akute Diagnostik von Covid-19 vollkommen ungeeignet
Die Ärztekammer warnt ausdrücklich vor kommerziellen Schnelltests, die Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachweisen sollen. Denn diese Tests sind für die akute Diagnostik von Covid-19 vollkommen ungeeignet. „Antikörper bilden sich erst nach einer Zeitspanne von mehreren Tagen“, betont dazu Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres. Damit würden viele Patientinnen und Patienten negativ getestet, obwohl sie bereits infiziert sind und so auch andere Menschen anstecken könnten.
Eine sichere Diagnose sei aktuell nur durch einen direkten Erregernachweis (Polymerase-Kettenreaktion, PCR) aus Schleimhautabstrichen beziehungsweise respiratorischen Sekreten erzielbar.
„Das Problem ist, dass einzelne Firmen ihre Antikörper-Schnelltests teilweise sehr offensiv bewerben“, so Szekeres. Deshalb hat die Ärztekammer die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen bereits eindringlich davor gewarnt, solche Tests zu kaufen und ihren Patientinnen und Patienten anzubieten. Szekeres: „Die Folgen wären nicht nur die falschen Ergebnisse, sondern auch die Tatsache, dass deshalb vermehrt Patientinnen und Patienten Ordinationen aufsuchen und sich damit verstärkt einer möglichen Infektion aussetzen beziehungsweise im Falle einer schon erfolgten Infektion andere Patientinnen und Patienten sowie das Ordinationspersonal gefährden würden.
Überwiegender Teil der Kassenordinationen in Wien geöffnet
Trotz der Corona-Krise haben derzeit mehr als 90 Prozent der Kassenordinationen in Wien geöffnet. Viele Ärztinnen und Ärzte würden verstärkt auf Telemedizin und telefonische Beratungen zurückgreifen, um so das Patientenaufkommen in den Ordinationen und damit die Ansteckungsgefahr zu minimieren: „Wir appellieren an die Patientinnen und Patienten, nur in akuten Fällen und nur nach telefonischer Anmeldung die Ordinationen zu besuchen.“
Szekeres erinnert dabei an den Aufruf der Ärztekammer an Patientinnen und Patienten, Untersuchungen und Behandlungen, die nicht dringend oder zeitgebunden sind, nicht durchführen zu lassen. Betroffen von diesen Einschränkungen sind alle Routine-, Kontroll-, Vorsorge- und Nachsorgeuntersuchungen. Zudem sollten Rezeptausstellungen und auch Krankschreibungen elektronisch erfolgen. (hpp)