Wir wollen Sie kurz daran erinnern, dass die Ärztekammer für Wien pro abgegebene Stimme bei der kommenden Ärztekammerwahl am 19. März 2022 zehn Euro für die ukrainische Flüchtlingshilfe spendet.
Davon sollen insgesamt EUR 15.000,- an 'Apotheker ohne Grenzen Österreich' überwiesen werden, um so bei der Medikamentenversorgung in den ukrainischen Gesundheitseinrichtungen zu helfen, so die Ärztekammer. Mehr Informationen können Sie hier und hier nachlesen.
Die Ärztekammer für Wien wurde darüber informiert, dass Ärztinnen und Ärzten in den letzten Tagen telefonisch kontaktiert wurden und ihnen ein Abholservice für Wahlrückkuverts angeboten wurde. Dadurch ist scheinbar der Eindruck entstanden, dass der Botendienst von der Ärztekammer für Wien organisiert wurde.
Die Ärztekammer für Wien hält ausdrücklich fest, dass die Ärztekammer für Wien keinerlei Botendienste für die Abholung von Rückkuverts bereitstellt.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Rückkuverts an Boten oder an in Spitälern oder sonstige Einrichtungen aufgestellten Boxen auf Risiko der Wählenden erfolgt; das heißt, dass man diese Form der Übermittlung nur dann wählen sollte, wenn man dem Boten vertraut.
Die Rückkuverts können auch postalisch retourniert werden. Die Portogebühren von der Ärztekammer übernommen. Bitte achten Sie nur darauf, dass Sie Ihre Rückkuverts zeitgerecht zurücksenden, sodass ein postalisches Einlangen bei uns mit 18. März 2022 sichergestellt ist, weshalb wir raten, die Rückkuverts einige Tage vor dem 18. März 2022 aufzugeben.
Die Ärztekammer für Wien weist auch nochmals darauf hin, dass keinesfalls die farbigen Wahlkuverts mit den Stimmzetteln an die Boten übergeben werden dürfen. Vielmehr dürfen die farbigen Wahlkuverts mit den Stimmzetteln nur in den offiziellen Rückkuverts an die Wahlkommission rückübermittelt oder an einen Boten übergeben oder in einen von einem Dritten bereitgestellten Behälter eingeworfen werden.
Für die Erklärung des Briefwahlvorgangs übermitteln wir nochmal ein diesbezügliches Video mit Kammeramtsdirektor Thomas Holzgruber, das den Vorgang erklärt.
Dr.in Katharina Reich, Sektionschefin und Generaldirektorin für öffentliche Gesundheit und Leiterin der GECKO-Kommission im Gesundheitsministerium ist in dieser Folge meine Interviewpartnerin. Nach zwei Jahren Pandemie und mittlerweile drei verschiedenen Gesundheitsministern, haben wir über Learnings aus Covid-19 und mögliche Zukunftskonzepte für die Spitäler gesprochen. Können wir uns die Öffnungsschritte in der momentanen Phase der Pandemie wirklich leisten? Was sind Lektionen aus der Über-Belastung der Spitäler und wird die Politik auch in Zukunft auf medizinische Expert*innen hören? Neben all diesen Fragen haben wir auch über unsere Ideen gesprochen, die medizinische Ausbildung praxisnäher und attraktiver zu gestalten. In welchen Punkten wir uns hier überraschend einig waren und welche Verbesserungen es in diesem Bereich wirklich braucht, hört ihr in unseren Podcasts! Nicht verpassen!
Am Dienstag, 29. März 2022, findet um 15.30 Uhr ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Streptokokken - eine bakterielle Hydra" mit Univ.-Prof. Dr. Florian Thalhammer. Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 162-613-147). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. Das Programm für das Sommersemester 2022 finden Sie hier.
Fallbeispiele, Tipps, Fragen, Antworten und Diskussion. Aus der Praxis für die Praxis. Alles was man im Spital nicht lernt. International üblich, nun auch vom ZAM angeboten. Besonders geeignet für Ärzt*innen in Ausbildung und für jüngere Allgemeinmediziner*innen, die mit einer Vertretungstätigkeit oder beim Ärztefunkdienst begonnen haben, oder beginnen werden, oder die sich einfach untereinander austauschen wollen. Termin: Mittwoch, 30. März 2022, 18.30 - 20.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung: per E-Mail an mmmbWFubkBhZWt3aWVuLmF0
Am Montag, 14. März 2022 findet wieder eine Fortbildung der Fortbildungsreihe "Innere Medizin Compact" zum Thema "Haut" statt. Die Details zur Veranstaltung finden Sie hier.
Die Anmeldung erfolgt entweder über die Ärztekammer für Wien per E-Mail an mmmbWFubkBhZWt3aWVuLmF0 oder über das Onlineformular hier.
Da sich das Ende der Gratis-Grippeimpfaktion nähert, möchten wir nochmals daran erinnern, dass nicht verbrauchte Grippeimpfungen noch bis zum 31. März 2022 bei der Sammelstelle der Ärztekammer für Wien (1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 138) zurückgegeben werden können.
Im Zuge dessen endet auch die Möglichkeit weiteren Impfstoff über die Sammelstelle beziehen zu können mit dem 6. März 2022.
Die Abgabe ist immer zu den gewöhnten Öffnungszeiten möglich:
Montag: 7.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 7.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 7.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 7.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 bis 14.00 Uhr
Zur Dokumentation der Abgabe/des Verwurfs senden Sie bitte eine E-Mail mit der abzugebenden Menge und Art von Impfstoffen an Herrn Dominic Ander (mmmYW5kZXJAYWVrd2llbi5hdA==).
Nach der Abgabe der übriggebliebenen Impfstoffe bei der Sammelstelle erhalten Sie abschließend eine Bestätigung über die Abgabe per E-Mail.
In Ergänzung zu diesem Schreiben vom 17. Jänner 2022 möchten wir Sie über einige zwischenzeitliche Entwicklungen im Bereich des e-Rezeptes und der e-Medikation informieren.
!WICHTIG! Die aktuell gültige kontaktlose Verschreibungsmöglichkeit über die e-Medikation wurde bis 30. Juni 2022 verlängert! D.h. bei telemedizinischer Behandlung und Rezeptierung kann weiterhin auf diese kontaktlose Verschreibungsmöglichkeit zugegriffen werden. Dies ist gerade deshalb sehr wichtig, weil wir anhand von einigen Rückmeldungen aus der Ärzteschaft erfahren haben, dass viele Apotheken noch kein Modul für des e-Rezept installiert haben. Sofern Sie das e-Rezept-Modul in Ihrer Ordination bereits installiert haben, kann die Software auch problemlos laufen - tatsächlich passiert die elektronische Rezeptierung in der Apotheke in diesen Fällen aber eben weiterhin parallel über die e-Medikation.
Für das e-Rezept gilt:
1) Beantragungsfrist der Förderung für ÖGK-Vertragsärzt*innen à auch mit Abrechnung Q2 möglich
ÖGK-Vertragsärzt*innen, die zur Verwendung verpflichtet sind, können die Förderung nun auch erst mit der zweiten Quartalsabrechnung abrechnen/beantragen.
2) Nutzung bis 31. Mai 2022 = Voraussetzung für den Erhalt der Förderung
Das Softwaremodul e-Rezept muss - als Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung - nach derzeitigem Stand bis 31. Mai 2022 zumindest einmal genutzt worden sein. Die ÖGK erhält eine Bestätigung über die Nutzung von der SVC.
Aus unserer Sicht muss diese Frist aufgrund der Gesamtsituation auch bis 30. Juni 2022 verlängert werden! Über etwaige dahingehende Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
3) Ärzt*innen, die ihre Verträge zurücklegen à verlängerte Meldefrist für Rücklegung
Für Ärzt*innen, die ihre Verträge bis Ende 2022 zurücklegen werden und folglich von der verpflichtenden Verwendung des e-Rezept-Softwaremoduls ausgenommen sind, wurde die Meldefrist für die Vertragsrücklegung bis 31. März 2022 verlängert.
4) Technische Fächer
Nichtrezeptierende Fachgruppen, wie die Radiologie und Labormedizin, gehören auch zu den von der Verwendungspflicht ausgenommenen Fachgruppen. Somit ist bei jenen Fachgruppen auch keine Förderung vorgesehen.
Fachärzt*innen der Physikalischen Medizin, die Rezepte ausstellen, sind von der e-Rezept-Pflicht umfasst und erhalten auch die Förderung.
5) Ärzt*innen mit ausschließlich KFA-Vertrag
Das e-Rezept für Ärzt*innen mit ausschließlich KFA-Vertrag befindet sich aktuell in Abklärung. Sobald finale Informationen zu Verwendungsverpflichtung und Ausnahmen sowie Förderkriterien vorliegen, werden wir Sie informieren.
6) Ausdrucke bei telemedizinischer Behandlung nicht deaktivierbar? Einige Ärzt*innen haben uns kontaktiert, weil der automatische Rezeptausdruck nicht deaktivierbar ist und bei telemedizinischer Behandlung unaufhaltbar und verschwenderisch Rezepte ausgedruckt werden. Wir haben daher mit der Sozialversicherung vereinbart, die Arztsoftwarehersteller*innen entsprechend zu informieren, dass der Druckvorgang von der Ordination steuerbar sein muss.
7) Online-Sprechstunden zum e-Rezept für Ordinationen
Die SVC bietet Ordinationen Online-Sprechstunden zum e-Rezept an. Alle Informationen zur Anmeldung und zu den Terminen finden Sie hier.
Die FAQ zum e-Rezept befinden sich in Überarbeitung. Sobald eine aktualisierte Version vorliegt, werden wir Sie verständigen.
Hier finden Sie die aktualisierte Version der Telemedizin-FAQ mit wichtigen Informationen hinsichtlich der Nutzung von E-Mails und Messengerdiensten in der Kommunikation mit Patient*innen.
Die psychischen Belastungen der Ärzt*innenschaft nehmen immer mehr zu; auch die Ukraine-Krise betrifft viele von uns. Gerade Kolleg*innen, die sich engagieren, benötigen Unterstützung. Das Referat für Psychosoziale, Psychosomatische u. Psychotherapeutische Medizin der Ärztekammer für Wien hat eine rasche unbürokratische Hilfe für Kolleg*innen eingerichtet. Erfahrene Ärzt*innen mit psychotherapeutischer Ausbildung und Erfahrung aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen, sowohl im niedergelassenen als auch im angestellten Bereich sowie unabhängig von Institutionen, beraten Sie gerne. Nähere Informationen zu diesem Angebot finden Sie auf unserer Website Physicians help Physicians und in dieser kurzen Videobotschaft.
Für die Bewerbung bei einer Kassenplanstelle und die Invertragnahme mit den Sozialversicherungsträgern ist es erforderlich, Vertretungstätigkeiten eines Kalenderjahres immer bis längstens 15. März des darauffolgenden Kalenderjahres in der Ärztekammer vorzulegen, wo sie abgestempelt bzw. abgezeichnet werden. Die Nachweise sind entweder per eingeschriebenem Brief, per Telefax, per E-Mail oder persönlich bei der Ärztekammer fristgerecht einzubringen.
Wir weisen darauf hin, dass nachträglich einlangende Nachweise bei Bewerbungen für Kassenplanstellen leider nicht berücksichtigt werden können. Die Bestätigungen werden in der Ärztekammer nicht archiviert und sind im Zuge einer Bewerbung immer dem Bewerbungsformular beizulegen.
Ergänzend möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass die Einreichung von Vertretungsbestätigungen über das ganze Kalenderjahr hindurch erfolgen kann. Es wird daher empfohlen, die Nachweise bereits zeitnah zum Erbringungszeitpunkt der Ärztekammer für Wien vorzulegen. Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie hier.
Die für die Vertretungsbestätigungen und Bewerbungen zuständigen Mitarbeiterinnen in den Sektionen der Kurie niedergelassene Ärzte stehen für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung: Claudia Mayer ist für die Fachärzt*innen telefonisch unter 01/51501-1231 bzw. per E-Mail unter mmmYy5tYXllckBhZWt3aWVuLmF0 sowie Petra Rasovic für Allgemeinmediziner*innen telefonisch unter 01/51501-1272 bzw. per E-Mail unter mmmcmFzb3ZpY0BhZWt3aWVuLmF0 für Sie erreichbar.
Seit Februar 2022 ist es wieder soweit: Wiens neu eröffnete Ordinationen werden von der ÖQMED im Rahmen der Qualitätssicherung evaluiert. Sie haben die Aufforderung zur Evaluierung von der ÖQMED erhalten und wissen nicht wo Sie starten sollen? Die Kurie niedergelassene Ärzte und das Referat für Qualitätsmanagement und Versorgungsplanung unterstützt Sie bei der Umsetzung der Qualitätskriterien und bietet Ihnen im Rahmen eines weiteren Webinars "Qualitätssicherung in der Ordination: Die ÖQMED-Evaluierung 2022" am Montag, 14. März 2022 um 19.30 Uhr die Möglichkeit sich auf die bevorstehende Evaluierung vorzubereiten.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass noch freie Plätze für das Webinar "Qualitätssicherung in der Ordination: Die ÖQMED-Evaluierung 2022" zur Verfügung stehen und eine Anmeldung unter diesem Linkbis spätestens 13. März 2022 möglich ist. Sofern Sie sich für dieses Webinar bereits angemeldet und eine automatisierte Bestätigungsmail erhalten haben, ist eine neuerliche Anmeldung nicht nötig.
Die Veranstaltung ist mit 2 DFP Punkten (sonstige Fortbildungspunkte) für das DFP der ÖÄK approbiert und für Sie kostenlos. Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Melody Buchegger-Golabi, BA MA gerne per Mail unter mmmYnVjaGVnZ2VyLWdvbGFiaUBhZWt3aWVuLmF0 oder telefonisch unter 01 / 51501-1203 zur Verfügung.
Wir dürfen Sie darüber informieren, dass für den kommenden Kurs "Administrative*r Arzthelfer*in" am 8. und 9. April 2022 freie Plätze vorhanden sind. Alle Informationen sowie den Anmeldelink finden Sie hier.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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