Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass ab Dienstag, 19. April 2022, eine neue adaptierte Hausordnung sowie Sicherheits- und Hygienerichtlinien gelten. Die bisher in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für Wien geltende 2G-Regel entfällt. Die Sicherheits- und Hygienerichtlinien für Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Ärztekammer für Wien bleiben allerdings aufrecht.
Zusammengefasst die wichtigsten Regelungen:
Zutritt in die Ärztekammer für Wien ohne 2G-Nachweis.
Weiterhin FFP2-Maskenpflicht auf Gängen, Stiegenhäusern, sowie wenn mehrere Personen ohne technische Trennung in einem Raum anwesend sind.
Veranstaltungen im Veranstaltungszentrum der Ärztekammer für Wien sind bis maximal 50 Personen möglich.
Karfreitag
Wir bitten Sie zu beachten, dass die Ärztekammer am morgigen Karfreitag, 15. April 2022, geschlossen ist. Hausordnung Sicherheitskonzept
Wir dürfen Sie daran erinnern, dass die "Offensive Gesundheit", ein Verbund aus Arbeiter- und Ärztekammer sowie den Gesundheitsgewerkschaften, derzeit österreichweit Unterschriften für ihre parlamentarische Bürgerinitiative "Achtung Gesundheit - Es ist 5 nach 12!" sammelt.
Die Bürgerinitiative wurde Ende März 2022 beim Parlament mit 44.424 Unterschriften eingereicht, derzeit ist die Petition zur elektronischen Zustimmung online verfügbar.
Die grundlegenden Forderungen für das Gesundheitssystem sind mehr Personal, bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen und dafür mehr finanzielle Ressourcen. Sie können die Bürgerinitiative direkt hier unterstützen. Mehr
Die Maske bleibt Österreich erhalten, aber die Zahl der Ausnahmen wird erweitert. Das sieht die neue 2. COVID-19 Basismaßnahmenverordnung vor, die am Donnerstag, 14. April 2022, kundgemacht wurde. Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis und im lebensnotwendigen Handel, also z.B. in Lebensmittelgeschäften, allerdings fällt sie im normalen Handel, etwa Modegeschäften, und bei Veranstaltungen.
Auch in Gesundheitseinrichtungen wird es unverändert eine FFP2-Maskenpflicht geben.
Die Gültigkeitsdauer der CoV-Impfung wird auch verlängert. Als geimpft gilt man nun nach der dritten Immunisierung für 365 Tage, bisher waren es 270. Das war notwendig geworden, da Zehntausende Grüne Pässe in Bälde auslaufen, aber vorerst keine vierte Impfung empfohlen ist. Nach dem zweiten Stich gilt man nur 180 Tage als geimpft, dies ist auch bei der Genesung so geregelt.
Notwendig geworden war die Novellierung der Basismaßnahmen-Verordnung, da die geltende Fassung mit Karsamstag, 16. April 2022, ausläuft. Die neuen Regeln gelten nun bis 8. Juli 2022.
ACHTUNG: Es wurde bereits angekündigt, dass es in Wien wieder verschärfende Regelungen geben wird - da diese aber voraussichtlich erst am Karfreitag kundgemacht werden, werden wir Sie darüber nächste Woche informieren.
Hier finden Sie die aktuellen Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) zur CoV-Auffrischungsimpfung (vierte Impfung). Demnach gilt je nach Personengruppe Folgendes:
Schwerwiegend immungeschwächte bzw. stark immunsupprimierte Personen (altersunabhängig)
Schwerwiegend immungeschwächte bzw. stark immunsupprimierte Personen (z.B. Transplantierte, unter Chemotherapie, Biologikatherapie etc.), bei denen ein Ansprechen auf die aktive Immunisierung generell reduziert ist bzw. sein kann, sollten altersunabhängig entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse versorgt werden. Der Einsatz von monoklonalen Antikörpern als präexpositionelle Prophylaxe kann hier erwogen werden (siehe Anwendungsempfehlung ab Seite 19).
Alle Personen ab 80 Jahren
Bei Personen ab 80 Jahren ist eine vierte Impfung frühestens vier Monate, jedenfalls aber ab sechs Monate nach der Grundimmunisierung (dritten Impfung) empfohlen (off-label). Es ist davon auszugehen, dass diese Personengruppe vor den zu erwartenden Infektionswellen (voraussichtlich im Spätsommer/Herbst 2022) eine weitere Impfung benötigen wird.
Risikopersonen und Personen von 65 bis 79 Jahren
Jenen Personen mit Vorerkrankungen und Umständen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 bedingen können (siehe Anwendungsempfehlung, Tabelle 3), bei denen ein kürzeres Anhalten des Impfschutzes zu erwarten ist, kann frühestens ab vier Monaten, optimaler Weise ab sechs Monaten nach der Grundimmunisierung (dritte Impfung) nach ärztlicher individueller Nutzen-Risiko-Abwägung eine vierte Impfung verabreicht werden (off-label).
Immunkompetente Personen von 12 bis 64 Jahren (inklusive Gesundheitspersonal)
Erste Daten weisen darauf hin, dass eine vierte Impfung bei immunkompetenten Personen bei den derzeit zirkulierenden Virusvarianten nur vorübergehend und kurzfristig zu einer verbesserten Schutzwirkung gegen eine SARS-CoV2 Infektion bzw. eine COVID-19-Erkrankung führt. Eine vierte Impfung wird daher für gesunde, immunkompetente Personen dieser Altersgruppe derzeit nicht empfohlen, auch nicht für immunkompetentes Gesundheitspersonal. Auf persönlichen Wunsch kann jedoch eine vierte Impfung dennoch frühestens ab vier Monaten, besser aber erst ab sechs Monaten nach der Grundimmunisierung (dritten Impfung) verabreicht werden (off-label). Personen mit Impfwunsch sollte eine vierte Impfung nicht vorenthalten werden.
Eine allgemeine Empfehlung für eine vierte Impfung ist nach aktuellem Wissensstand erst vor den voraussichtlich nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 zu erwarten.
Dokumentation der vierten Impfung
Es gilt weiterhin, dass jede weitere Dosis nach der Drittimpfung im e-Impfpass als "Dosis 3" zu dokumentieren ist, damit ein Zertifikat "3 von 3" erstellt wird.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass am Karfreitag, 15. April 2022, keine Schutzausrüstung im Parkschlössl (1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 138) verteilt wird sowie keine CoV-Testungen (1030 Wien, Hafengasse 1A) für Ärzt*innen und deren Ordinationspersonal durchgeführt werden. Ab Dienstag, 19. April 2022, werden beide Services wieder zu den üblichen Öffnungszeiten angeboten.
Personen, die sich von ELGA abgemeldet haben, können ihre kostenlosen Antigen-Testkits zur Eigenanwendung durch Ausfüllen dieses Online-Formulars beantragen.
Nach erfolgreicher Bearbeitung des Antrags wird ein Bestätigungsschreiben für den Bezug der Antigen-Testkits postalisch übermittelt, welches in der Apotheke vorzuweisen ist.
Bei Fragen steht die Serviceline der ELGA unter der Telefonnummer 0501244460 von Montag bis Freitag (werktags) von 08:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Am Mittwoch, 20. April 2022, startet unsere neue Veranstaltungsserie "Schmerzbefreiter Mittwoch". Einmal im Monat findet dann jeweils um 15.30 Uhr ein " Schmerzbefreiter Mittwoch" statt, im April zum Thema "Das Richtige, aber schnell: Umgang mit akuten Schmerzen".
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 938-411-931). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme.
Das Programm für alle "Schmerzbefreiter Mittwoche" finden Sie hier.
Relevantes zur Diagnose und Therapie häufiger Kopfschmerzen. Abgrenzung zu sekundären Kopfschmerzen. Welche Untersuchungen sind notwendig? Therapie nach Guidelines und mit Beispielen aus der Praxis.
Termin: Donnerstag, 21. April 2022, 15.00 bis 19.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung per E-Mail anmmmbWFubkBhZWt3aWVuLmF0
Seit Jänner 2019 bietet das Zentrum für Allgemeinmedizin (ZAM) eine "Allgemeinmediziner*innen-Sprechstunde" an. Zielgruppe für diese Sprechstunde sind Allgemeinmediziner*innen mit bestehendem oder zukünftigem Kassenvertrag. Im Rahmen der Sprechstunde werden unter anderem Fragen in Bezug zur Kassenabrechnung (z.B.: welche Positionen gibt es, welche Abrechnungspositionen können wann verrechnet werden) erläutert. Angehende Kassenärzt*innen können sich somit auch einen Überblick über die zu erwartenden Einnahmen von den Krankenkassen verschaffen.
Termin: 27. April 2022, 16.00 bis 18.00 Uhr Ort: Ordination Dr. K. Modarressy, 1120 Wien, Meidlinger Hauptstraße 7-9/1/7 Anmeldung per E-Mail anmmmbWFubkBhZWt3aWVuLmF0
Sie tragen sich mit dem Gedanken eine Primärversorgungseinheit (PVE) zu gründen oder haben bereits offiziell Ihr Interesse an der Gründung einer Primärversorgungseinheit bekundet?
Dann sind Sie im PVE-Gründungsworkshop richtig!
Um sich optimal auf die medizinischen und organisatorischen Anforderungen bei der Gründung einer Primärversorgungseinheit vorzubereiten, sollten Sie Ihre Überlegungen in Form eines Versorgungskonzepts verschriftlichen. Die Erstellung eines Versorgungskonzepts ist dabei nicht nur eine Grundvoraussetzung für die Bewerbung auf die Ausschreibung einer Primärversorgungseinheit, sondern verschafft auch allen Beteiligten ein gutes Verständnis für die zukünftige Zusammenarbeit im Team sowie die Anforderungen von Seiten der Sozialversicherung. Hierbei geht es vor allem um Ihre Versorgungsziele, Ihr Leistungsangebot, Ihre Organisationsstruktur und die Aufgabenverteilung in Ihrem Primärversorgungsteam.
Auf welche Inhalte sollten Sie in Ihrem Versorgungskonzept achten und wie sieht der Bewerbungsprozess im Detail aus?
Wir laden Sie zu unserem PVE-Gründungsworkshop ein, wo Ihnen das Primärversorgungsteam der Ärztekammer für Wien konkrete Antworten und praktische Hilfestellungen bietet.
Termin: Donnerstag, 28. April 2022, 9.00 bis 15.30 Uhr
Ort: Ärztekammer für Wien, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien (1. Stock)
Kostenlose Teilnahme ausschließlich nach Anmeldung unterdiesem Link (bis 21. April 2022).
Um die Qualität des Workshops gewährleisten zu können, ist die Teilnahmezahl beschränkt und ausschließlich Allgemeinmediziner*innen nach Anmeldung vorbehalten.
Der Amerikanische Bürgerkrieg und das Leid auf den Schlachtfeldern waren Erfahrungen, die sie nicht mehr losließen. Als Konsequenz gründete sie 1881 das amerikanische Rote Kreuz, war Zeit ihres Lebens eine engagierte Krankenschwester und Philanthrophin und wurde oftmals als "amerikanische Florence Nightingale" bezeichnet: Clara Barton. Vor 110 Jahren starb sie hochbetagt auf ein Lebenswerk zurückblickend, das höchsten Respekt verdient. Auf www.medinlive.at können Sie die Exklusivstory dazu hier nachlesen.
Wir dürfen Sie wieder zu einer Veranstaltung der Reihe "Medizinischer Musiksalon" am Dienstag, 26. April 2022, herzlich einladen. Nikolay Orininskiy - Geige, Ion Storojenco - Cello und Hemma Tuppy - Klavier bringen Werke von Ludwig van Beethoven, Joseph Haydn und Franz Anton Hoffmeister.
Termin: Dienstag, 26. April 2022. Einlass 19.00 Uhr, Beginn 19.30 Uhr. Ort: Antonio-Vivaldi-Saal im ehemaligen Ursulinenkloster, 1010 Wien, Johannesgasse 8.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur unter Vorlage eines gültigen 2G-Regel-Nachweises und eines Lichtbildausweises möglich ist.
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der Ärztekammer sowie in anderen Medien (Bücher, Zeitschriften, etc.) veröffentlicht werden dürfen.
Am Montag, 9. Mai 2022, findet ab 18.00 Uhr wieder eine medizingeschichtliche Führung unter dem Titel "Der jüdische Ring" statt: Die Residenzstadt der k. & k. Monarchie entwickelte sich im 19. Jahrhundert zu einer Weltstadt. Die großzügigen Stadterweiterungen und der Bau des Rings zeugen heute noch von dem Aufbruch. Emanzipierte jüdische Familien spielten herausragenden Rollen in der Wirtschaft, Kultur und waren Förderer von sozialen Projekten. Die Wiener Medizin "fin du siècle" wäre ohne jüdische Ärzte undenkbar. Vom Schillerplatz zum Schwarzenbergplatz erzählt dieser Spaziergang von Familien wie Bloch-Bauer, Schey, Todeso und Königswarter.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur unter Vorlage eines gültigen 2G-Regel-Nachweises (geimpft oder genesen) möglich ist. Da wir aufgrund der Sicherheitsbestimmungen im Falle einer Corona-Erkrankung alle Teilnehmer*innen kontaktieren müssen, müssen sämtliche Begleitpersonen ebenfalls separat via Anmeldetool angemeldet werden. Wir bitten höflich, das Anmeldeformular wahrheitsgetreu und vollständig auszufüllen. Wir bitten auch um Verständnis, dass nicht angemeldete Personen an der Veranstaltung leider nicht teilnehmen können.
Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Fotos auf der Internetseite der Ärztekammer sowie in anderen Medien (Bücher, Zeitschriften, etc.) veröffentlicht werden dürfen.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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