Zwischen 2008 und 2019 haben 31 Prozent der Absolvent*innen an den heimischen Medizin-Universitäten nicht in Österreich den Arzt*innenberuf ergriffen. Das zeigt ein aktueller Bericht des Rechnungshofs. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) fordert diesbezüglich die Verantwortlichen seit Jahren dazu auf, alles zu tun, um diesen Trend zu stoppen. Nur ist leider nichts geschehen. Mehr
Am Freitag, 10. Dezember 2021, wurde seitens der "Offensive Gesundheit" eine Gefährdungsanzeige zur Überlastung des Gesundheits- und Pflegesystems an die Behörden und an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein übergeben. Die Vertreter*innen der "Offensive Gesundheit" warnen darin, dass eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung unter den gegenwärtigen Umständen nicht mehr garantiert werden könne. Mehr
Es ist wieder soweit: Die sechste Folge von unserem Podcast #GRADHERAUS ist online! Mit dem für viele Kolleg*innen leider sehr aktuellen Thema "Triagen". Im Gespräch diesmal mit Christiane Druml, Vorsitzende der Bioethikkommission - Direktorin des Josephinums und Leiterin des UNESCO-Lehrstuhls für Bioethik der Medizinischen Universität Wien, gehen wir der Frage nach, auf welcher rechtlichen Grundlage Triagen im Spital stattfinden. Gibt es Besonderheiten in einer Pandemiesituation? Was muss von den behandelnden Ärzt*innen unbedingt beachtet werden? Wie können wir junge Ärzt*innen in ihrer Ausbildung besser unterstützen und auf diese Situationen vorbereiten? Und vor allem: was können die politischen Verantwortlichen in Österreich beitragen, damit wir Ärzt*innen überhaupt erst nicht vor solche Entscheidungen gestellt werden.
Wir raten allen Ärzt*innen aktuell - vor Inkrafttreten des Impfpflichtgesetztes - aufgrund der juristischen Unsicherheiten, keine Impfbefreiungsatteste gemäß Gesetzesentwurf auszustellen. Der vorliegende Entwurf enthält viele offene Fragen und Unklarheiten.
Es finden bereits diese Woche einerseits Gespräche in der Bundeskurie niedergelassene Ärzte zu diesem Thema statt, andererseits auch erste Gespräche mit dem Ministerium.
Bis zum Inkrafttreten des Impfpflichtgesetzes gilt aufgrund der aktuellen Verordnungen die Verpflichtung zur Vorlage eines 2G-Nachweises nicht für Personen, die über keinen solchen Nachweis verfügen und nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können. Sofern diese Personen für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Impfpflichtgesetztes unbedingt eine Impfbefreiung verlangen (siehe auch Ärzt*innen News vom 25. November 2021, sind für diese Atteste unbedingt diese neuen offiziellen medizinischen Empfehlungen des BMSGPK zu Kontraindikationen für COVID-Impfungen anzuwenden.
Mit 12. Dezember 2021 sind die ganztägigen Ausgangsbeschränkungen für Personen, die über einen 2G-Nachweis verfügen, wieder aufgehoben. Für Ordinationen gelten die bisherigen Bestimmungen weiter, die an dieser Stelle nochmals zusammengefasst werden:
Betreiber*innen und Mitarbeiter*innen von Ordinationen sowie auch externe Dienstleister*innen haben beim Betreten einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) nachzuweisen und eine FFP2-Maske zu tragen. Kann ein 2G-Nachweis nicht erbracht werden, ist ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen.
Für Patient*innen, Besucher*innen und Begleitpersonen gilt weiterhin, dass diese in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen haben. Unter Bedachtnahme auf die konkreten Verhältnisse ist durch geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko zu minimieren, soweit dies organisatorisch und technisch möglich und zumutbar ist - damit sind strengere Vorgaben wie 3G Nachweis für Patient*innen auch möglich - siehe auch Ärzt*innen News 9. Dezember 2021
Für Krankenanstalten gelten folgende Regelungen:
Mitarbeiter*innen sowie auch externe Dienstleister*innen haben beim Betreten einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) nachzuweisen und eine FFP2-Maske zu tragen. Kann ein 2G-Nachweis nicht erbracht werden, ist ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen. Darüber hinaus haben in bettenführenden Krankenanstalten alle Mitarbeiter*innen zweimal wöchentlich ein negatives Testergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 vorzulegen.
Betreiber*innen einer bettenführenden Kranken- oder Kuranstalt dürfen höchstens eine*n Besucher*in pro Patient*in pro Woche, sofern der*die Patient*in in der Krankenanstalt oder Kuranstalt länger als eine Woche aufgenommen ist, einlassen. Der Betreiber*innen dürfen Besucher*innen nur einlassen, wenn diese einen 2G-Nachweis und zusätzlich einen Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorweisen. Für Besucher*innen und Begleitpersonen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Ergänzend zu diesem Beitrag in den Ärzt*innen News am 7. Dezember 2021 möchten wir Ihnen hier nun auch das Rundschreiben der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) im Namen der Sozialversicherung zur Verfügung stellen. Diese Regelungen gelten gleichlautend für die BVAEB, KFA und SVS bis 31. März 2022.
Wir dürfen Sie dafür informieren, dass seit Montag, 13. Oktober 2021, COVID-19 PCR-Tests von symptomatischen und asymptomatischen Personen in die Testplattform des Ministeriums eingetragen werden können. Damit können nun die durchgeführten PCR-Testungen (PCR-Test mit Eigenlabor und/oder PCR-Test mit Laboranforderung) als EU-weit gültiges Testzertifikat (QR-Code) ausgestellt werden.
Die Testplattform erreichen Sie unter diesem Link. Die Testplattform ist nach der erfolgreichen Anmeldung mittels Handysignatur/Bürgerkarte nutzbar.
Zusätzlich dürfen wir Ihnen dieses Benutzerhandbuch des Bundesrechenzentrums für die Anwendung der Plattform/Eintragung in den Grünen Pass zur Verwendung zur Verfügung stellen.
Für Rückfragen zur Testplattform wurde eine eigene IT-Support Hotline im Ministerium eingerichtet. Die Serviceline ist von 9.00 bis 17.00 Uhr Montag bis Freitag unter der Nummer +43 (0)720 50 25 95 oder per Mail mmmZ2VzdW5kaGVpdHNkaWVuc3RlQGJsdWUtbW91bnRhaW4uYXQ= erreichbar.
Bitte beachten Sie bei einem PCR-Test mit Laboranforderung zusätzlich folgende Vorgehensweise:
Für die neue Funktion PCR-Testung mit Laboranforderung muss das Vertragslabor des*der jeweiligen Ärzt*in an das Befundübermittlungssystem angebunden werden. Bis Dato haben sich bereits einige Labore beim Ministerium angemeldet, um den Anbindungsprozess zu initialisieren. Jede*r Ärzt*in muss vorab mit seinem*ihrem Vertragslabor abklären, ob eine technische Anbindung an das Befundübermittlungssystem erfolgen kann. Falls eine Anbindung gewünscht ist, muss sich das jeweilige Vertragslabor schriftlich per Mail an mmmczZAZ2VzdW5kaGVpdHNtaW5pc3Rlcml1bS5ndi5hdA== wenden (sofern dies nicht bereits erfolgt ist). Anschließend wird der Anbindungsprozess initialisiert. Bitte beachten Sie, dass eine technische Anbindung eine gewisse Vorlaufzeit in Anspruch nehmen wird. Bereits etablierte Testsysteme in den jeweiligen Bundesländern können auch weiterhin benutzt werden.
Hier finden Sie die gesammelten Informationen des 24. Updates zum Coronavirus der MA15. Die Aktualisierung betreffen hauptsächlich Anpassung aufgrund der Omikron Virusvariante (B.1.1.529). Alle Neuerungen im Update sind in grün gehalten.
Wir dürfen Sie auf folgende Stellungnahme des Gerinnungsteams der Klinischen Abteilung für Hämatologie und Hämostaseologie der MedUni Wien zu Fragen rund um das Thema "Corona-Schutzimpfung und Thromboserisiko" hinweisen.
Im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung besteht ...
kein erhöhtes Risiko für Menschen mit Zustand nach Venenthrombose oder Pulmonalembolie
kein erhöhtes Risiko für Menschen mit angeborener Thromboseneigung (z.B. APC-Resistenz, FV Leiden Mutation, Prothrombinmutation, Mangel an Antithrombin, Protein C oder Protein S)
kein erhöhtes Risiko für Menschen mit familiärer Thromboseneigung
kein erhöhtes Risiko für Frauen, die hormonelle Kontrazeptiva verwenden
Es gibt keine Berichte über VITT (vakzin-induzierte immunthrombotische Thrombozytopenie) nach Impfung mit Pfizer/BioNtech oder Moderna.
Eine Antikoagulation oder thrombozytenfunktionshemmende Therapie zum Impftermin ist nicht indiziert, beeinflusst aber das Blutungsrisiko.
Für Personen unter laufender blutgerinnungshemmender Therapie gilt, dass diese zum Zeitpunkt der Impfung grundsätzlich ununterbrochen fortgeführt werden soll.
Informationen, wann aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht geimpft werden soll, finden Sie in diesem Dokument des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Am Dienstag, 11. Jänner 2022, findet um 15.30 Uhr ein "Giftiger Dienstag" statt, diesmal zum Thema "Wann brauchen wir Haube, Maske oder Handschuhe". Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier (Webinar-ID: 824-768-499). Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme.
Das Programm für das Wintersemester 2021/22 finden Sie hier.
Grundlagen des EKG, Schnelldiagnostik, ACS Diagnostik, Arrythmien, relevante Diagnostik für die Ordination, den Nachtdienst und den Notdienst. Termin: Mittwoch, 12. Jänner 2022, 19.00 bis 22.00 Uhr und Donnerstag, 17. Februar 2022, 19.00 bis 22.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung:mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Chirurgische Eingriffe am Beckenboden, Erfolge, Einfluss auf die Lebensqualität, welche operativen Möglichkeiten gibt es? Termin: Freitag, 21. Jänner 2022, 13.00 bis 17.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, 1. Stock, Veranstaltungszentrum, 1010 Wien, Weihburggasse 10-12 Anmeldung:mmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Für die Impfstoffe Fluenz tetra und Fluarix tetra, die im Rahmen des Kinderimpfkonzept des Bundes zur Verfügung gestellt werden, wurden sämtliche Einschränkungen bei der Verwendung in der Saison 2021/22 aufgehoben.
Ärzt*innen, die an der Gratis-Grippeimpfaktion teilnehmen, können Fluenz tetra ab sofort nicht nur bis zum 15. Geburtstag, sondern bis zum 18. Geburtstag verwenden und abrechnen.
Die Altersobersgrenze für Fluarix tetra wurde aufgehoben. Der Impfstoff kann ab sofort somit auch bei Erwachsenen verwendet und abgerechnet werden.
Am Mittwoch, 15. Dezember 2021, findet ab 18.00 Uhr eine weitere Veranstaltung der Reihe "Foresight - Thinking Digital Health Forward" online via Webex statt. Programm und Anmeldung
Am Sonntag, 19. Dezember 2021, lädt die überparteiliche Allianz #YesWeCare ab 16.30 Uhr zu einem #Lichtermeer entlang der gesamten Wiener Ringstraße/Kai im Spalier auf beiden Seiten. Um 17.00 Uhr wird eine Schweigeminute abgehalten. Neben dem friedlichen Gedenken an bereits mehr als 13.000 an Corona-Verstorbene geht es auch um ein Dankeschön an alle im Gesundheitswesen tätigen Menschen. Mehr
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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