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Ärzt*innen News (14. Juli 2020)

Ärzt*innen News

14. Juli 2020

Standespolitik

draufgschaut - "Gesundheitspolitik unterm Mikroskop" - Corona-Special - NEOS


Corona

MA 15 - Änderungen beim Ablauf der Absonderung


Update Einreise nach Österreich


Relevante Informationen zu Corona


Fortbildung

Online-Nachbestellung Barcode-Etiketten




Sehr geehrte Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Kollege!

 

Standespolitik

   


#draufgschaut - "Gesundheitspolitik unterm Mikroskop" - Corona-Special - NEOS

Die Kurie angestellte Ärzte hat vor Kurzem wieder die Gesundheitssprecher der Parteien im Wiener Landtag zu Gesprächen eingeladen, welche die Spitalsärzte betreffen. Vizepräsident und Kurienobmann der Kurie angestellte Ärzte Wolfgang Weismüller diskutierte dabei über die aktuelle Coronavirus-Pandemie und wie Sie die Wiener Spitäler betroffen hat.
Das Gespräch mit den NEOS können Sie ab sofort im Internet einsehen entweder in der geschlossenen Facebook-Gruppe "Ärztinnen und Ärzte in Wien" hier oder auf der öffentlichen Facebook-Seite von "Schützen wir unsere Spitäler" hier.

   



 

Corona

   


MA 15 - Änderungen beim Ablauf der Absonderung

Wir möchten Sie über aktuelle Neuerungen beim Ablauf der Absonderung durch die MA15 informieren, die unsere Letztinformation hierzu in den SARS-CoV-2-News vom 12. Mai 2020 ersetzt.

Bei der Entlassung aus der Absonderung gelten folgende Kriterien:

  • Symptomatische Personen mit schwerem Krankheitsverlauf (mit Sauerstoffbedürftigkeit) können frühestens 10 Tage nach Symptombeginn bei mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit UND negativer PCR-Untersuchung oder Ct-Wert >30 aus der Absonderung entlassen werden.
  • Symptomatische Personen mit leichtem Krankheitsverlauf (ohne Sauerstoffbedürftigkeit) können frühestens 10 Tage nach Symptombeginn bei mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit aus der Absonderung entlassen werden.*
  • Asymptomatische Personen können frühestens 10 Tage nach labordiagnostischem Erstnachweis des Erregers aus der Absonderung entlassen werden.*

*Für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal inkl. Personal ambulanter Einrichtungen gilt zusätzlich, dass vor Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit jedenfalls eine negative PCR-Untersuchung oder Ct-Wert >30 nachzuweisen ist.

Symptomfreiheit wird dabei wie folgt definiert:

  • Kein Fieber ohne Einnahme von Antipyretika und
  • Freisein von respiratorischen Symptomen
  • Husten kann bei manchen Personen über die infektiöse Phase hinaus bestehen

Diese Vorgehensweise basiert auf der kürzlich aktualisierten Empfehlung zur Entlassung von COVID-19-Fällen aus der Absonderung des BMSGPK, wo Sie weiterführende Informationen finden.

   


   


Update Einreise nach Österreich

Ergänzend zu unseren SARS-CoV-2-News-Beiträgen vom 15. Juni 2020 sowie vom 26. Juni 2020 dürfen wir über folgende Neuerungen informieren:
Grundsätzlich enthält die Anlage A der Verordnung Nr. 263 über die Einreise nach Österreich jene Staaten, aus denen eine Einreise nach Österreich ohne Gesundheitsattest oder 14-tägige Quarantänepflicht möglich ist. Dies gilt für Personen, die...

  • ...ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich oder einem der angeführten Staaten inklusive Spanien haben und...
  • ...glaubhaft machen können, dass sie in den letzten 14 Tagen in keinem anderen Staat als Österreich oder einem der angeführten Staaten inklusive Spanien aufhältig waren.

Zu beachten ist, dass...

  • ...Spanien zu den in Anlage A genannten Staaten dazu gehört, ...
  • ...Bulgarien und Rumänien mit 11.07.2020 aus der Anlage A entfallen sind

In diesem Zusammenhang werden mit Donnerstag, 16. Juli 2020, die Landeverbote für Luftfahrzeuge aus sogenannten "SARS-CoV-2 Risikogebieten" um weitere Staaten ausgedehnt und es dürfen Flugzeuge aus allen Ländern des Westbalkan sowie aus Bulgarien, Rumänien, der Republik Moldau und Ägypten nicht mehr in Österreich landen. Für die schon bisher vom Landeverbot betroffenen Staaten wird sich einstweilen nichts verändern: Flüge aus Weißrussland (Belarus), China, Großbritannien, dem Iran, Portugal, Russland, Schweden und der Ukraine nach Österreich bleiben weiterhin untersagt. Landungen aus allen gelisteten Staaten bleiben in einigen Ausnahmekategorien möglich. Darunter fallen Flüge im Interesse der Republik, aber auch Landungen von Flugzeugen, die Frachten, Kranke, zu repatriierende Österreicher, Pflegepersonal oder Erntehelfer ins Land bringen.

   


   


Relevante Informationen zu Corona

Alle relevanten Informationen zur Ausgabe von Schutzausrüstung an alle Wiener niedergelassenen Ärzt*innen, den SARS-Covid-19 Testungen für Wiener Ärzt*innen sowie Ordinationspersonal, zur Anmeldung von COVID-19 Verdachtsfällen durch niedergelassene Ärzt*innen, zur Corona-Hotline der Wiener Ärztekammer +43/1/51501-1500 sowie zur Organisation der Ärztekammer für Wien über die Sommermonate stehen Ihnen unter den jeweiligen Verlinkungen ebenfalls zur Verfügung.

   



 

Fortbildung

   


Online-Nachbestellung Barcode-Etiketten

Die Barcode-Etiketten für die Fortbildungen können jederzeit online nachbestellt werden.
Den Link dazu finden Sie hier.

   


Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | Telefon +43 1 51501 1223 | Fax +43 1 5126023 1223 | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at


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