Die Ärztekammer für Wien erneuert angesichts der hohen Fallzahlen und der Hospitalisierung im Normalbereich ihre Forderung, dass Nebengebühren und Sonderzahlungen nicht ausschließlich für Mitarbeiter*innen mit COVID-19-Patient*innenkontakt eingeführt werden, sondern dass dies dem gesamten Personal für die besonderen Erschwernisse in der Bewältigung der Pandemie im Spitalsbereich zugestanden wird. Mehr Informationen dazu können Sie hier nachlesen.
Mit großer Verwunderung hat die Kurie angestellte Ärzte über die kürzlich angekündigten Maßnahmen hinsichtlich ungesetzlicher Aufgabenverschiebungen in der Klinik Donaustadt erfahren. Aufgrund der ausgedünnten personellen Situation von diplomierten Pflegekräften sowie aus mangelnden Zeitressourcen, konnten diese offenbar den mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich (§ 15 GuKG) nicht mehr lückenlos abdecken. Aus diesem Grund sollten Turnusärzt*innen angewiesen werden, diese zu übernehmen.
Die Ärztekammer für Wien hat sich umgehend mit der Generaldirektion des Wiener Gesundheitsverbundes in Verbindung gesetzt und sie aufgefordert von dieser Aufgabenverschiebung an die Ärzteschaft abzusehen. Durch die sofortige Intervention wurde diese Maßnahme erfolgreich aufgehoben.
In der aktuellen Diskussion rund um die Impfpflicht stellt die Österreichische Ärztekammer klar, dass nur eine hohe Durchimpfungsrate einen Schutz vor einer Überlastung des Gesundheitssystems bietet und sie daher nach wie vor zu ihrem Beschluss vom November 2021 für die Einführung einer generellen Impfpflicht für die COVID-Schutzimpfung steht. Mehr
Seit 14. Februar 2022 steht auf www.impfservice.wien unter Impfausnahme - Ansuchen ein Online-Forumlar zur Ausstellung eines Attests über das Bestehen von Ausnahmegründen von der Impfpflicht zur Verfügung.
Die technischen Voraussetzungen für eine darauffolgende Eintragung einer Impfbefreiung in das zentrale Impfregister fehlen noch.
Betroffenen Personen können das Ansuchen nur am Hauptwohnsitz stellen. Alle Dokumente müssen als eine Datei hochgeladen werden. Die Identität wird durch Hochladen eines Ausweisdokuments oder durch Nutzung der digitalen Handysignatur überprüft. Die Ausstellung des Attests findet auf Basis der hochgeladenen Befunde statt. Eine persönliche Vorsprache in der Gesundheitsbehörde ist nicht vorgesehen.
Sollte jemand keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben, kann alternativ dazu ein E-Mail mit den notwendigen Dokumenten an folgende Adresse gesendet werden: mmmaS1hdHRlc3RAbWExNS53aWVuLmd2LmF0
Nur in Ausnahmefällen sollte die postalische Übermittlung an folgende Adresse genutzt werden:
Impfbefreiung MA 15, Postfach 588, 1000 Wien
Bis 31. Dezember 2021 konnten die Tarifzuschläge 36z und 37z für COVID-19-bedingte Visiten in Pflege- und Heimeinrichtungen durch niedergelassene Allgemeinmediziner*innen abgerechnet werden (siehe auch Ärzt*innen News vom 21. Dezember 2021).
Die vertragliche Grundlage hierfür ist beendet bzw. wird nicht mehr verlängert, weshalb eine Verrechnung der Positionen 36z und 37z seit dem 1. Jänner 2022 nicht mehr möglich ist.
Grundlagen des EKG, Schnelldiagnostik, ACS Diagnostik, Arrythmien, relevante Diagnostik für die Ordination, den Nachtdienst und den Notdienst. Termin: Donnerstag, 17. Februar 2022, 19.00 bis 22.00 Uhr (Teil 2) Teilnahmelink
Diagnostik, Prädiabetes, Diabetesprävention, Paradigmenwechsel in der Diabetestherapie, Begleittherapie - Blutdruck und Lipide, Zukunft, praktische Beispiele. Termin: Samstag, 5. März 2022, 12.00 bis 17.00 Uhr Ort: Ärztekammer für Wien, Veranstaltungszentrum, 1. Stock, Weihburggasse 10-12, 1010 Wien Anmeldung per E-Mail anmmmZm9ydGJpbGR1bmdAYWVrd2llbi5hdA==
Am Samstag, 12. März 2022, findet von 9.00 bis 12.15 Uhr wieder eine Fortbildung der Reihe "Giftiger Samstag" statt, diesmal zum Thema "Die wichtigsten Infektionen und ihre Therapie im Überblick".
Um daran teilzunehmen, registrieren Sie sich bitte hier.
Das Programm für die Fortbildung finden Sie hier.
In unseren Ärzt*innen News vom 16. November 2021 haben wir Sie über die Änderungen der BVAEB-Leistungsabrechnung, die seit 1. Jänner 2022 gelten, informiert. Für alle Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2021 erbracht werden, ist nur noch eine BVAEB-Abrechnung unter dem Trägercode 07 zu erstellen. Das heißt, die Aufteilung auf die ehemals zuständigen Träger (BVA bzw. VAEB) ist bei der Abrechnung nicht mehr erforderlich. Details dazu finden Sie in diesem Schreiben.
Für Ärzt*innen, deren Softwarehersteller*in die Änderungen bisher aber noch nicht umsetzen konnten, akzeptiert die BVAEB bis längstens 30. Juni 2022 übergangsmäßig weiterhin die getrennten Abrechnungen.
Seit 1. Dezember 2021 bis zum 28. Februar 2022 ist es wieder möglich, sich für das "PhD Martina Hamböck Grant" Programm der Ärztekammer für Wien 2022 zu bewerben, welches in der Folge an sechs Förderungsempfänger*innen vergeben wird. Gefördert werden Forschungsprojekte mit einer Forschungsprojekt-Förderungssumme von jeweils bis zu maximal 10.000 Euro pro Jahr. Voraussetzungen für eine Bewerbung zum "PhD Martina Hamböck Grant" sind die Eintragung in die Ärzteliste als ordentliches Mitglied der Ärztekammer für Wien und eine voraussichtliche Ausübung der ärztlichen Tätigkeit über mindestens drei Jahre in Wien (zum Beispiel durch einen entsprechenden Dienstvertrag).
Alle Informationen zur Bewerbung und den Voraussetzungen finden Sie hier auf der Website der Ärztekammer für Wien.
Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig als PDF und innerhalb der 3-monatigen Bewerbungsfrist per E-Mail an mmmcGhkQGFla3dpZW4uYXQ= zu übermitteln. Unvollständige oder außerhalb der vorgeschriebenen Fristen eingebrachte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Für die Bewerbung bei einer Kassenplanstelle und die Invertragnahme mit den Sozialversicherungsträgern ist es erforderlich, Vertretungstätigkeiten eines Kalenderjahres immer bis längstens 15. März des darauffolgenden Kalenderjahres in der Ärztekammer vorzulegen, wo sie abgestempelt bzw. abgezeichnet werden. Die Nachweise sind entweder per eingeschriebenem Brief, per Telefax, per E-Mail oder persönlich bei der Ärztekammer fristgerecht einzubringen.
Wir weisen darauf hin, dass nachträglich einlangende Nachweise bei Bewerbungen für Kassenplanstellen leider nicht berücksichtigt werden können. Die Bestätigungen werden in der Ärztekammer nicht archiviert und sind im Zuge einer Bewerbung immer dem Bewerbungsformular beizulegen.
Ergänzend möchten wir Sie auch darauf hinweisen, dass die Einreichung von Vertretungsbestätigungen über das ganze Kalenderjahr hindurch erfolgen kann. Es wird daher empfohlen, die Nachweise bereits zeitnah zum Erbringungszeitpunkt der Ärztekammer für Wien vorzulegen. Weitere wichtige Informationen dazu finden Sie hier.
Die für die Vertretungsbestätigungen und Bewerbungen zuständigen Mitarbeiterinnen in den Sektionen der Kurie niedergelassene Ärzte stehen für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung: Claudia Mayer ist für Fachärzt*innen telefonisch unter 01/51501-1231 bzw. per E-Mail an mmmYy5tYXllckBhZWt3aWVuLmF0 sowie Petra Rasovic für Allgemeinmediziner*innen telefonisch unter 01/51501-1272 bzw. per E-Mail an mmmcmFzb3ZpY0BhZWt3aWVuLmF0 für Sie erreichbar.
Die Ärzt*innen News sind eine elektronische Publikation des Verlags der Ärztekammer für Wien | Abteilung Neue Medien | Redaktion: Pressestelle | E-Mail: mmmcHJlc3Nlc3RlbGxlQGFla3dpZW4uYXQ= | 1010 Wien | Weihburggasse 10-12 | Web: www.aekwien.at
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